Mietrecht - Besuch oder Untermieter (Österreich)?

3 Antworten

ein untermieter wäre jemand der in dieser wohnung auch gemeldet ist, wenn er das nicht ist ist er einfach ein besucher der bei dir übernachtet und das wars.

also darf sie da garnichts dagegen tun.

Hallo

Besuche sind je nach Gericht bis zu 6 Wochen ohne jedliche Probleme gestattet.

Du solltest ein Urteil eines Gerichtes in deiner Nähe suchen, darauf verweisen. Damit ist die Sache gegessen...

RainbowFreakili 
Fragesteller
 12.10.2019, 18:55

Aber ist das wirklich auch in Österreich so? Hast du verlässliche Quellen, auf die ich die Vermieterin verweisen kann?

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schurkraid  12.10.2019, 19:01
@RainbowFreakili

ruf einfach arbeiterkammer am montag an die werden dir das auch telefonisch sagen können, wenn die vermietern dann dir nicht glauben sollte dann verweise sie darauf hin das du dort angerufen hast und sie sich auch gerne informieren kann.

nach 3 wochen ist dein besuch wieder weg warum zum teufel sollte man da 150€ mehr betriebskosten zahlen? ist zudem ein verdammter wucherpreis wenn die gesamte wohnung schon 300€ kostet.

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RainbowFreakili 
Fragesteller
 12.10.2019, 19:03
@schurkraid

Nicht nur Betriebskosten, auch generell mehr Miete anscheinend, meinten sie.

Aber okay. Ich habe nur gehofft vorher schon mehr herauszufinden, weil mein Freund sich sorgen macht herzukommen und dann gleich wieder fahren zu müssen.

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schurkraid  12.10.2019, 19:06
@RainbowFreakili

ich glaube das wäre noch nichtmal erlaubt warum sollte die miete sogar deswegen steigen?

betriebskosten ansich verstehe ich ja aber ob man jetzt in einer wohnung zu 2 zu 4 oder zu 10 wohnt sollte die miete ansich nicht steigen.

Betriebskosten könnten da evtl steigen weil er ja auch mehr müll macht und so weiter obwohl mir das dann da auch nicht ganz auschließt wie das funktioniert. da ja von haus aus heizkosten,wasser und strom steigen warum sollte man hier mal direkt ein 50% aufschlag an betriebskosten verlangen können . das ergibt mir keinen sinn

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Welche Rechte habe ich nun bezüglich Besuchen?

Zunächst können die WG-(Haupt-)Mieter den Besuch untersagen, wenn dein Zimmer bzw. die gemeinsamen Räumlichkeiten im Einzelfall eine Aufnahme nicht erlauben. Und warum sollten die anderen WGler die Mehrkosten deines Freundes zahlen wollen? Mglw. hat die Haltung des VM etwas mit entsprechenden Beschwerden zu tun?

Andernfalls kommt es aus Sicht des Hauptvermieters ebengleich auf den Einzelfall und gerade nicht auf die konkrete Dauer des Aufenthaltes deines Freudes an.

Wäre der VM der Aufassung, dass es sich bei eurer Fernbeziehung vielmehr um eine auf Dauer oder Regelmäßigkeit angelegte Aufnahme handelt, greift die in Deutschland n. h. M. der Gerichte als Orientierung zitierte 6-Wochen-Besuchsregelung gerade nicht.

In D wäre die Überlassung an Dritte selbst mit wochenlangen Unterbrechungen der Nutzung erlaubnispflichtig und von Zustimmung zu angemessener Erhöhung der Miete wie insbes. einer Anpassung der Betriebskosten(vorauszahlung) abhängig.

RainbowFreakili 
Fragesteller
 14.10.2019, 09:17

Wenn Du schon Experten Status hast, solltest du einfach mal die Frage genau lesen.

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