mietminderung wegen nichtnutzung eines Raumes durch Feuchtigkeit und Salper

2 Antworten

Grundlage könnte das Verhältnis zwischen Gesamtfläche der Wohnung zu der Raumfläche. Wenn Du 20 % der Wohnfläche nicht nutzen kannst, könntest Du das als Grundlage für eine entsprechende Mietminderung machen.

Salpeter bildet sich hoffentlich nicht, du müsstest nämlich Ammoniak ausdünsten wie ein Rindvieh.

Es sind ganz normale "Ausblühungen" durch Salze in Mörtel und Mauerwerk, die durch die Feuchtigkeit gelöst werden, die Feuchtigkeit verdunstet an der Mauerwerksoberfläche und die Salze bleiben zurück.

87 % Feuchtigkeit ist entschieden zu viel!

Setz dem Vermieter SCHRIFTLICH eine Frist bis Monatsende zum Trockenlegen der Wände und kündige ihm an, dass du andernfalls durch einen Fachbetrieb die Wände trocken legen lässt (Das wird wohl auf Einsatz von stromfressenden Bautrocknern herauslaufen, deswegen im Schreiben auch erwähnen, dass der Vermieter für die anfallenden Strommehrkosten aufzukommen hat) und die Wände auf Vermieterkosten sanieren lässt.

Kündige ihm weiter an, dass du die entstehenden Kosten mit der Mietzahlung verrechnen wirst.

Die Miete kannst du anteilig kürzen: Wieviel % der gesamten vermieteten Fläche macht die Fläche der beiden Zimmer aus? Die Zimmer kannst du nur noch als Lagerraum nutzen, daher kannst du 2/3 des Prozentsatzes der Zimmerfläche mindern. 

Einfaches Beispiel: Beide Zimmer zusammen 30 m², gesamte Wohnung 90 m², Anteil der Zimmerfläche 33 %, Mietminderung 2/3 x 33 % = 22 %.

Mietminderung geht nicht rückwirkend, geht immer ab dem Moment, wo du sie ankündigst.

Mietminderung geht ebenfalls nicht, wenn du auf Vermieterkosten die Zimmer sanierst. (Wenn du auf eigene Kosten den Schaden behebst, kannst du bis zur Instandsetzung Miete mindern, danach nicht mehr.)