Mietminderung bei Regenrinne?

5 Antworten

Da sich die Wohnungsgenossenschaft nicht gerührt und auch anfang des Jahres gewechselt hatte, habe ich dies nochmal gemeldet und daraufhin habe ich die Auskunft bekommen, dass meine erste Meldung nirgends dokumentiert worden ist. 

Mängel grundsätzlich wegen der Beweisbarkeit immer per Einwurfeinschreiben melden.

Ab Kenntnissetzung an den Vermieter kann man die Miete angemessen mindern für den Zeitraum des Mangels.

Man sollte den Mieterbund oder eine Anwalt fragen, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung in Frage kommt.

MfG

Johnny

Hier solltest du dir dringend Rat bei einem Anwalt holen. Denn wenn überhaupt möglich  besteht immer noch die Frage um wecheln Betrag du die Miete mindern kannst.

Meine Meinung als Vermieter: Du hast keine Handhabe zur Mietminderung wegen eines Dachrinnendefektes, weil deine Mietsache gebrauchsfähig geblieben ist. Üblich ist es, dass Balkonmöbel und zeitweilig abgestellte Sachen auf dem Balkon gegen Regen von dir zu schützen sind oder in die Wohnung zurück genommen werden.

Eine Schadensersatzforderung könnte eventuell vorgebracht werden. Das hängt aber davon ab, wie der Balkon beschaffen ist (Dachüberstand, Regenschutz, etc.) 

Ja, bestimmt. Bei 500 EUR Miete somit an den Tagen, wo es überläuft, denn nur dies zählt ja, rd. 1 EUR. Viel Glück.

Wie wäre es denn mit der Klärung mit dem Mieter der Wohnung.Einen Besen nehmen und einmal durch die Gose fegen ,und fertig ist.