Mieterin entfernt Rauchmelder von BRUNATA, genüber Brunata sagt sie bei der Kontrolle sie hat sie nicht - Vertragsverstoß?
Erneut ein grober Vertragsverstoß der Problemmieterin, wie ich gestern feststellte fehlen zwei Rauchmelder, nur die Befestigungsplatten sind an der Decke. Gegenüber BRUNATA behauptete sie, sie hätte die Rauchmelder nicht. Ich habe sie per Mietvertrag gemietet, jeder Rauchmelder hat eine Prüfnummer und wird jährlich auf Funktion überprüft. Wir haben eine Rauchmelderpflicht die ich als Vermieterin befolgt habe. Nun bekam ICH von Brunata eine Mängelliste in dieser ich die Rauchmelder ersetzen soll und 49,95 Euro Fahrtkosten! Mir sagte die mieterin die Rauchmelder seien in der Schublade in ihrer Küche. Die ist eine erneute Vertragsverletzung - ich habe den Eindruck ich kann diese mieterin nicht alleine lassen sie macht nur Blödsinn, die Frau ist 55 Jahre alt! Ausserdem hat sie einen großen schwarzen Fleck auf meinem neuen Parkett nicht gemeldet. Was tun?
8 Antworten
@ Muenchnerin2015
Das mit dem Anwalt einschalten wäre eine Option.
Wenn du das Gefühl hast, dass deine Mieterin evtl. "gesundheitlich" nicht mehr auf dem Damm ist, dann könntest du mit ihr reden oder sollte sie Kinder haben, spreche die mal an.
Du solltest deine Mieterin kennen und abschätzen können, was mit ihr los ist.
Erneut ein grober Vertragsverstoß der Problemmieterin ---> Warum kündigst du ihr nicht fristgerecht?
Wie lautet denn der Vertrag, gegen den da verstoßen wurde?
Gabs eine Vertragsergänzung?
Der Mieterin muss es schon klar gemacht werden, dass der Rauchmelder Eigentum des Vermieters ist und dass da auch Brunata zum kontrollieren kommt.
Nur angekündigt dürfte nicht reichen (kommt auch auf die Ankündigung drauf an).
Ich würde dir aber auch dringend zu einem Anwalt raten. Denn du hast ja schon geraume Zeit Probleme mit der Vermietung. Ohne vernünftiges Fachwissen wird das nix.
Ob man für Rauchwarnmeldung überhaupt die Brunata braucht sei jetzt mal dahingestellt. Außerdem dürfte für München die Rauchwarnmeldepflicht auch erst ab 31.12.2017 bestehen.
Erneut ein grober Vertragsverstoß der Problemmieterin,
such dir nen anwalt.. bei deinen vielen problemen loht sich das.
also warum belästigst du deine Mieter. Den Fleck auf dem Parkett oder ähnliches meldet man erst bei Auszug, und was für Rauchmelder sollst du denn ersetzen? Wenn die Mieterin diese in der Schublade hat ist alles in Ordnung
Man kann sie ja bei Auszug wieder anbringen. Die Mieterin kann selbst entscheiden ob wo sie diese aufbewahrt.
falsch - Rauchmelder sind Pflicht und ich habe diese gemietet von Brunata, sie sind Bauteil und dürfen nicht entfernt werden. So einfach ist das.
Nein, der Gesetzgeber kontrolliert die einhaltung dieses schwachsinnsgesetzes zurecht nicht und es entstehen auch sonst keine Nachteile, die Meiterin muss da wohnen, nicht sie.
Außerdem wer mietet Rauchmelder? die Teile kosten ab 5€. Offenbar sind sie eine geisteskranke Pedantin und solllten zum Arzt gehen. Sollten sie wirklich Vermieterin sein, hoffe ich Ihre Mieter machen Ihnen das Leben zur Hölle.
Ähm, dir gehts gut oder was?
Was redest du hier für einen Mist?!
Ganz ehrlich....
Selbstverständlich hat die Mieterin nicht das Recht Eigentum des Vermieters zu entwenden und Rauchmelder schon gar nicht in der Schublade aufbewahren, sondern dort zu belassen, wo der Vermieter sind anbringt.
Wo ist das eine Belästigung, wenn Vermieter Wissen will, was mit Ihrem Eigentum ist?!
Was redest du hier eigendlich für einen MIST!? von nichts eine Ahnung aber hauptsache irgend eine Sch... schreiben!.
Die Vermieterin kann nach Auszug schauen ob Ihre Rauchmelder noch da sind uind hat nicht die Änderung der Bauordnung für irgendwelche Kontrollbesuche zu missbrauchen, dazu hat sie weder das Recht und wenn sie dieses Recht hätte wäre dies nach §226 BGB Rechtmissbrauch.
Verstanden? und schreib nicht noch mehr Schwachsinn von dem du keine Ahnung hast, als wäre dieses Rauchmelderzwangsgesetz nicht bereits schlimm genug
das wurde selbstverständlich per Brunata und mir offiziell angekündigt-