Mieterin entfernt Rauchmelder von BRUNATA, genüber Brunata sagt sie bei der Kontrolle sie hat sie nicht - Vertragsverstoß?

8 Antworten

@ Muenchnerin2015

Das mit dem Anwalt einschalten wäre eine Option.

Wenn du das Gefühl hast, dass deine Mieterin evtl. "gesundheitlich" nicht mehr auf dem Damm ist, dann könntest du mit ihr reden oder sollte sie Kinder haben, spreche die mal an.

Du solltest deine Mieterin kennen und abschätzen können, was mit ihr los ist.

Erneut ein grober Vertragsverstoß der Problemmieterin ---> Warum kündigst du ihr nicht fristgerecht?

Wie lautet denn der Vertrag, gegen den da verstoßen wurde?

Gabs eine Vertragsergänzung?

Der Mieterin muss es schon klar gemacht werden, dass der Rauchmelder Eigentum des Vermieters ist und dass da auch Brunata zum kontrollieren kommt.

Muenchnerin2015 
Fragesteller
 13.02.2017, 10:00

das wurde selbstverständlich per Brunata und mir offiziell angekündigt-

qugart  13.02.2017, 10:05
@Muenchnerin2015

Nur angekündigt dürfte nicht reichen (kommt auch auf die Ankündigung drauf an).

Ich würde dir aber auch dringend zu einem Anwalt raten. Denn du hast ja schon geraume Zeit Probleme mit der Vermietung. Ohne vernünftiges Fachwissen wird das nix.

Ob man für Rauchwarnmeldung überhaupt die Brunata braucht sei jetzt mal dahingestellt. Außerdem dürfte für München die Rauchwarnmeldepflicht auch erst ab 31.12.2017 bestehen.

Erneut ein grober Vertragsverstoß der Problemmieterin,

such dir nen anwalt.. bei deinen vielen problemen loht sich das.

Die Mieterin hat überhaupt nichts falsch gemacht, 

also warum belästigst du deine Mieter. Den Fleck auf dem Parkett oder ähnliches meldet man erst bei Auszug, und was für Rauchmelder sollst du denn ersetzen? Wenn die Mieterin diese in der Schublade hat ist alles in Ordnung

Man kann sie ja bei Auszug wieder anbringen. Die Mieterin kann selbst entscheiden ob wo sie diese aufbewahrt.

Muenchnerin2015 
Fragesteller
 16.02.2017, 14:07

falsch - Rauchmelder sind Pflicht und ich habe diese gemietet von Brunata, sie sind Bauteil und dürfen nicht entfernt werden. So einfach ist das.

Guenitz  18.03.2017, 16:58
@Muenchnerin2015

Nein, der Gesetzgeber kontrolliert die einhaltung dieses schwachsinnsgesetzes zurecht nicht und es entstehen auch sonst keine Nachteile, die Meiterin muss da wohnen, nicht sie.

Außerdem wer mietet Rauchmelder? die Teile kosten ab 5€. Offenbar sind sie eine geisteskranke Pedantin und solllten zum Arzt gehen. Sollten sie wirklich Vermieterin sein, hoffe ich Ihre Mieter machen Ihnen das Leben zur Hölle.

verreisterNutzer  23.04.2017, 11:04

Ähm, dir gehts gut oder was? 

Was redest du hier für einen Mist?!

Ganz ehrlich....

Selbstverständlich hat die Mieterin nicht das Recht Eigentum des Vermieters zu entwenden und Rauchmelder schon gar nicht in der Schublade aufbewahren, sondern dort zu belassen, wo der Vermieter sind anbringt.

Wo ist das eine Belästigung, wenn Vermieter Wissen will, was mit Ihrem Eigentum ist?!

Guenitz  23.05.2017, 05:25
@verreisterNutzer

Was redest du hier eigendlich für einen MIST!? von nichts eine Ahnung aber hauptsache irgend eine Sch... schreiben!.

Die Vermieterin kann nach Auszug schauen ob Ihre Rauchmelder noch da sind uind hat nicht die Änderung der Bauordnung für irgendwelche Kontrollbesuche zu missbrauchen, dazu hat sie weder das Recht und wenn sie dieses Recht hätte wäre dies nach §226 BGB Rechtmissbrauch.

Verstanden? und schreib nicht noch mehr Schwachsinn  von dem du keine Ahnung hast, als wäre dieses Rauchmelderzwangsgesetz nicht bereits schlimm genug