Mieterhöhung nicht zustimmen?

6 Antworten

Üblich ist die Angabe einer durchschnittlichen Miete für deinen Wohnungstyp im Wohngebiet und nicht die schwammige Aussage 6-7 €/m². Nehmen wir also 6,50€/m² an, dann kann die aktuelle Miete dem aktuellen Niveau angepasst werden. Deine Grundmiete müsstest du schon angeben, denn deren Erhöhung darf 20% nicht übersteigen. Gibt es in deiner Kommune einen qualifizierten Mietspiegel?

Wenn hier also eine Überteuerung durch ein Mieterhöhungsverlangen angestrebt wird, dann solltest du weder widersprechen noch zustimmen und damit dem Vermieter eine Zustimmungsklage einräumen, wenn der meint damit durchzukommen. Du kannst aber auch ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und nach 2 Monaten ausziehen.

Babak123 
Fragesteller
 04.03.2017, 13:00

Also ich zahle derzeit 8,3€ je qm.. Wohne hier seit 2 Jahren und damals wurde die Miete bei meinem Einzug auch erhöht um ca 1€ pro qm

Das scheint mir ein wenig hoch zu sein, wenn keine Modernisierung etc. erfolgt ist. Normal darf binnen 3 Jahren maximal um 20% erhöht werden - in manchen Städten sogar nur 15%. Auch die ortsübliche Vergleichsmiete kann eine Rolle spielen.....

Eine gute Seite mit guten Tipps: http://www.finanztip.de/mieterhoehung/

Womit wird die Mieterhöhung konkret begründet? Das ist Entscheident für die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens. Bitte den originalen Text hier einstellen.

Das Gutachten ist ein Privatgutachten. Das bietet nur einen Anhaltspunkt. Heißt, wenn es zum Streit käme, dann würde ein Gericht ein neues Gutachten beauftragen. Das kann dann für Mieter teuer werden, wenn die Mieterhöhung gerechtfertigt wäre, das Verfahren verloren würde, keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Taktisch zu überlegen wäre eine Teilzustimmung zu machen, wenn Du die Mieterhöhung nur zu einem Teil für gerechtfertigt hältst. Hier ein Link wegen der Teilzustimmung:

http://www.promietrecht.de/Mieterhoehung/Vergleichsmietenerhoehung/Zustimmung/Teilzustimmung/Teilzustimmung-zur-Mieterhoehung-E1815.htm

Ausserdem findest du weitere Infos in dem Artikel:

http://www.promietrecht.de/Mieterhoehung/ortsuebliche-Miete/Was-ist-die-ortsuebliche-Vergleichsmiete-E1189.htm

zu: 

Mieterhöhungsverlangen muss inhaltliche Anforderungen erfüllen

Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

Widerspruch gegen ein Mieterhöhungsverlangen

Wartefrist des Vermieters für aufeinander folgende Mieterhöhungen