Mieterhöhung ignorieren?

17 Antworten

So, das schreibt die Rechtsberatung (Auszüge):

Vermieter können nicht einseitig eine Mieterhöhung festsetzen. Vor einer Mieterhöhung hat der Vermieter die Zustimmung des Mieters einzuholen. Hierbei muss sich der Vermieter an gesetzliche Vorschriften bzw. Regeln halten. Die Regeln sind wie folgt:


-Der Vermieter muss die Mieterhöhung begründen.Der Vermieter kann hier auf den für diese Stadt und dieses Gebiet gültigen Mietspiegel verweisen; der örtliche Mietspiegel muss dem Mieterhöhungsschreiben nicht mehr beigelegt werden, ein Hinweis auf den Mietspiegel und wo der Mieter diesen einsehen kann, genügt. Nur wenn der Mietspiegel nicht kostenlos eingesehen werden kann muss der Vermieter den Mietspiegel seinem Erhöhungsschreiben beilegen. Eine zweite Begrenzung stellt oft die sogenannte Kappungsgrenze dar. Die Miete darf max. um 20 % innerhalb von 3 Jahren erhöht werden.


-Es ist die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung erforderlich. Ohne die Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Erhöhung nicht durchsetzen. Der Vermieter muss in seinem Mieterhöhungsschreiben klar zum Ausdruck bringen, dass der Mieter zur Zustimmung aufgefordert wird. Hier kann evtl. auch eine Frist zur Abgabe der Zustimmung angegeben sein. Um die Berechtigung der Mieterhöhung zu prüfen, steht Ihnen eine Überlegungsfrist zu: Der Monat, in dem die Mieterhöhung ankommt und die beiden folgenden Monate. Der Mieter kann innerhalb dieser Zeit auch das Mietverhältnis mit einer Frist von zwei weiteren Monaten schriftlich kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch bei befristeten Mietverträgen. Kündigt der Mieter nicht, stimmt er aber auch der verlangten Erhöhung nicht zu, hat der Vermieter anschließend drei Monate Zeit, die fehlende Zustimmung des Mieters einzuklagen. Dann muss das Gericht entscheiden, ob die verlangte Zustimmung zur Mieterhöhung erteilt werden musste. Dabei ist das Gericht bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete nicht an das vom Vermieter gewählte Begründungsmittel gebunden. Erweckt das Mieterhöhungsschreiben den Eindruck, dass der Vermieter die Erhöhung einseitig geltend machen kann, ist sie unwirksam. Dies dürfte nach Ihren Schilderungen bei Ihnen der Fall sein. Soweit Sie schreiben, enthält der Brief Ihres Vermieters keinerlei Fristangaben oder Begründungen noch einen Verweis auf den Mietspiegel.


Allgemein gilt aber: ist die Mieterhöhung des Vermieters formal in Ordnung, hat er Jahressperrfrist und Kappungsgrenze eingehalten und verlangt er nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete, muss der Mieter zustimmen. Verweigert der Mieter trotz ordentlichem Mieterhöhungsschreiben die Zustimmung, kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich einklagen. Verurteilt das Gericht den Mieter, muss er die erhöhte Miete zahlen und trägt obendrein die Prozesskosten. Die formalen Voraussetzungen sind bei Ihnen allerdings nicht gegeben was das Schreiben des Vermieters unwirksam macht

Der Vermieter stellt ein Erhöhungeswbegehren an den Mieter. Stimmt der mIeter diesem nicht zu, verweigert er automatisch seine Zustimmung. Aber vorsicht, dies wird zur Folge haben, dass die Zustimmung eingeklagt wird. Denn nur so aus Spass erhöht der VM die Miete nicht und er wird auch nicht stillhalten, wenn der Mieter nicht zustimmt. Deshalb ist immer abzuwägen, ob der neu zu entrichtende Mietzins gerechtfertigt ist oder nicht. Hier wurde allerdings versäumt, den Grund der Erhöhung zu nennen, deshalb ist das Begehren Gegenstandslos. Hier wird auch der KLageweg keinen Erfolg für den VM bringen. Immer davon ausgehend, dass eine Erhöhung nicht im MV festgeschrieben wurde. MfG

Diese Mieterhöhung, das ohne Detailkenntnisse, ligt im Bereich des zulässigen. Dieser Mieterhöhung muss zugestimmt werden. Andernfalls kann diese auf dem Klageweg auch durchgesetzt werden, nur entstehen dadurch unnötige zusätzliche Kosten. Besser ist diese freiwillig zu betahlen. Das würde einer Zustimmung entsprechen.

Hunftsoll  31.01.2011, 12:35

Niemand muss einer Mieterhöhung zustimmen. Nicht immer ist der Klageweg erfolgreich. Also nicht so einen falschen Rat geben. ;-)

jockl  31.01.2011, 12:48
@Hunftsoll

Setze Dich nach Möglichkeit nicht mit jemanden auseinander, welcher über das neueste Mietrecht verfügt und Gesetze bzw. Verordnugen auch quer lesen kann, aber kein Jurist ist.

XtraDry  31.01.2011, 12:54

So wie es aussieht, sind die Formalien, die ein wirksames Mieterhöhungsverlangen voraussetzt, hier nicht eingehalten worden...

Weisen Sie das Erhöhugnsbegehren als unbegründet zurück. Den Kopf einfach in den Sand zu stecken, bedeutet nicht nur, dass der A.rsch noch rausschaut, sondern das man häufig auch als ein solcher angesehen wird!

albatros  01.02.2011, 00:29

ist nicht nötig.

schelm1  01.02.2011, 12:52
@albatros

Vermeidbarer Ärger auch nicht!

Tollen Link für dich gefunden

http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/mieterhoehung/vergleichsmiete

Sie haben es ja geahnt, als Sie der Brief von Ihrem Vermieter erreichte. Er will mehr Geld.

Bei freifinanzierten Wohnungen darf der Vermieter im Laufe des Mietverhältnisses die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Das ist die Miete, die für vergleichbaren Wohnraum am Wohnort des Mieters durchschnittlich gezahlt wird. Was vergleichbar ist, bestimmt sich nach der Art des Wohnraums, seiner Größe, Ausstattung und Beschaffenheit sowie nach seiner Lage.

Um wirksam zu sein, muss die Mieterhöhung allerdings sehr strenge Kriterien erfüllen, ansonsten kann der Mieter sie getrost ignorieren.

Hitzeblitz 
Fragesteller
 31.01.2011, 12:14

ja das hab ich auch gelesen und das hat mich ja in meiner ansicht eigentlich bestätigt...

Hunftsoll  31.01.2011, 12:17
@Hitzeblitz

Lies bloß nicht diesen Unfug hier, Ignorieren würde Zustimmung bedeuten.

Wenn Du ignorierst, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen. Und ob er damit durchkommt, ist von vielen Kriterien abhängig.

Pifendeckel  31.01.2011, 12:22
@Hitzeblitz

Klar wenn es rechtswiedrig ist bzw. den Kriterien nicht entspricht.Aber erstmal muß du herraus finden ob es richtig ist oder nicht.Nicht einfach abwarten so hab ich das verstanden.

MfG Sophia

Hunftsoll  31.01.2011, 12:25
@Pifendeckel

Du hast also Deine eigene Antwort nicht verstanden? ;-)

Man kann ignorieren, egal ob rechtswidrig oder nicht.

Pifendeckel  31.01.2011, 12:28
@Hunftsoll

ja, ja ich habs jetzt auch gelesen.