Mieter stellt E-Sooter im Foyer ab?
Hallo,
Wir sind Eigentümer einer Wohnung im "Betreuten Wohnen". Unser Mieter stellt trotz des verbotes, seinen E-scooter im Foyer des Hauses ab. Dabei ist schon eine Mitbewohnerin zu Schaden gekommen, da sie wegen dem Ding gestolpert und gefallen ist. Ihm wurde bei Besichtigung der Wohnung kein Parkplatz für das Ding in Aussicht gestellt. Er wollte das im Keller unterbringen. Die Hausverwaltung arbeitet an einer Lösung, welche aber immer durch die Eigentümer abgesegnet werden muss. Sowas braucht Zeit und ist sehr kostenintensiv, da umbauten erfolgen müssen.
Wie gehe ich nun mit meinem Mieter um? Er stichelt schon die ganzen anderen Mieter im Hause mit auf, so daß sich einige nicht mehr wohl fühlen in ihrem zu Hause. Welche Schritte kann ich einleiten?
Ich danke euch!
4 Antworten
Tägliche Fotos machen und bei der Hausverwaltung melden und darum bitten aktiv zu werden.
Auch sagen dass Leute darüber Stoplern und sich verletzen können.
Brandschutztechnisch ist das auch nicht erlaubt.
Die Hausverwaltung kam auf uns zu, das wir aktiv werden sollen. Die Dame von der Hausverwaltung möchte mit unserem Mieter ni hts mehr zu tun haben, da er sie am Telefon persönlich beleidigt hat und wirklich ein schwieriger Mensch ist.
- Ansprechen
- Abmahnen
- Im Wiederholungsfall kündigen.
Wie gehst du sonst bei Verstößen gegen die Hausordnung vor?
Es ist unser erster Fall. Die Wohnung haben wir noch nicht so lange, daher sind wir recht unerfahrene Vermieter. Aber abmahnen hatte ich schon in Betracht gezogen und falls er das nicht lässt, die Kündigung aussprechen.
Hallo,
einfach mal bei der Feuerwehr nachfragen ob sowas bei Fluchtwegen erlaubt ist.
LG
Könnte ich machen, allerdings sind jetzt mehrere Parteien mit solch einem E-scooter. Aus protest werden sogar schon türen mit diesen Dingern zugestellt, daher denke ich nicht, daß es erlaubt sein wird, da ja alle dann das Recht haben wollen.
Mahne Sie sein Fehlverhalten unter Hinweis auf den Unfall und die generelle Unzulässigkeit der Abstellung mit einer Fristsetzung zur Entfernung ab und drohen Sie ihm für den fruchtlosen Ablauf der genannten Frist die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung an.
Dankeschön, darauf wird es dann wohl hinauslaufen, falls der Gute nicht hört
Genau so - und vergiss nicht in der Abmahnung die Rede mit der HV zu rügen.