Mieter Muss bei Auszug nach 30 Jahren der Teppichboden entfernt werden (im Mietvertrag steht nur "besenrein")?

6 Antworten

War der Teppich schon bei Einzug in der Wohnung muss der Mieter ihn nicht entfernen, nur wenn er ihn verlegt hat kann der Vermieter verlangen, dass der Teppich entfernt wird.

Wenn der Boden beim Einzug drin war nein, wenn der Mieter ihn verlegt hat muss er ihn auch wieder rausreißen, es sei denn man verständigt sich mit dem Vermieter.

Der Mieter muß alles entfernen was er in die Wohnung eingebracht hat. Ist das u. a. der Teppichboden muß er ihn entfernen.

wenn ein teppichboden beim einzug drin war, dann nicht.

hat de rmieter ihn verlegt, muss er ihn mitnehmen

....  ja, natürlich, wenn es denn seiner ist.