Mieter hat Schimmel verschwiegen und zieht nun aus - wer bezahlt

4 Antworten

Bezahlen muss immer derjenige der den Schaden auch verursacht hat. Bedauerlicherweise muss der Vermieter nachweisen, dass seine Mietsache frei von Mängeln ist - hier also dass keine Baumängel vorliegen..

Belastend für den Mieter kommt hinzu, dass er den Schaden nicht gemeldet hat um größeren Schaden zu verhindern.

Alles mit Fotos dokumentieren (hilfreich wäre die Zuhilfenahme eines Sachverständigen), Angebot von Schimmelpilzsanierer machen lassen und dann... Feuer frei! ;-)

Schlechtis 
Fragesteller
 24.09.2014, 18:40

heute war eine Firma da , die gesagt hat, das es oberflächlicher Schimmel ist und er zu bekämpfen ist so für ca. 500,00 €. Aber die Mieter sagen, dass sie nichts davon bezahlen. Was mache ich jetzt am besten ??

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pharao1961  25.09.2014, 08:22
@Schlechtis

Kaution einbehalten, wenn die nicht ausreicht, bliebe nur die Klage. Ich kenne zwar das Ausmaß nicht, aber ob da 500,00 € ausreichen? Die überstrichende Farbe muss runter und mit entsprechendem Mittel die Wand behandelt werden. Also mir kommt das wenig vor. War das eine Firma die sich mit Schimmel auskennt oder nur ein einfacher Maler?

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Es ist die Pflicht jeglichen Mieters, bestehende Mängel an der Mietsache dem Vermieter mitzuteilen, um größeren Schaden zu vermeiden, indem der Vermieter den Mangel abstellt oder das zumindest versucht. Das hat der Mieter, vermutlich in Kenntnis, dass er der Verursacher ist, nicht getan. Es findet ja sicher eine Übergabe der Wohnung an dich als Vermieter statt. Den Schimmel exakt protokollieren (in welchen Räumen, an welchen Wänden und mit welchem Ausmaß. Unbedingt Beweissicherung durch Fotos und Zeugen. Den Mieter eine Frist zur Beseitigung stellen (14 Tage) und das Protokoll unterschreiben lassen. Wenn er pfiffig ist, unterschreibt er das nicht, muss er auch nicht. Wenn der Mieter innert der Frist nicht tätig wird, darfst du die Schimmelbeseitigung selbst beauftragen und die Kosten von der Kaution abziehen. Das unbedingt innert von 6 Monaten ab Wohnungsrücknahme bzw. - gabe. Das musst du mittels Klage tun, die muss innert der Verjährungsfrist gerichtsanhängig sein, ansonsten ist die Forderung verjährt..

Schlechtis 
Fragesteller
 24.09.2014, 20:19

Danke da haben sie mir jetzt schon ein Stück geholfen - heute war ein Maler da, der sich das angeschaut hat - also es ist nicht im Mauerwerk und die kosten den Schaden zu beheben liegt bei ca. 500,00€ - die Mieter wollen das aber nicht bezahlen- können wir das Geld dann trotzdem von der Kaution abziehen ???

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albatros  24.09.2014, 22:47
@Schlechtis

Du musst unbedingt dem Mieter eine Frist setzen. Erst wenn er binnen dieser den Mangel nicht abstellt, darfst du handeln. Ansonsten geht das Ding in die Hose. Mach das Sound du bist auf der sicheren Seite. Die Kosten darfst du dann von der Kaution abziehen. Dazu dient diese ja als Mietsicherheit.. Wenn diese nicht ausreichen sollte, dann musst du den Rest einklagen, das aber binnen der 6monatigen Verjährungsfrist, ansonsten ist der Zug abgefahren.

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Mieter hat Schimmel verschwiegen und zieht nun aus - wer bezahlt Wer bezahlt nun den Schaden- Darf man die Kosten von der Kaution abziehen oder nicht.

Sie als Vermieter müssen beweisen dass es nicht ein baulicher Mangel ist.

Dann müssen Sie ihm eine Frist zum Entfernen des Schimmels setzen.

Erst wenn dann die Frist abgelaufen ist ohne dass der ehemalige Mieter den Schimmel entfernt hat, dürfen Sie die Kaution dazu verwenden um den Schaden zu beheben.

MfG

Johnny

Schlechtis 
Fragesteller
 24.09.2014, 18:46

heute war eine Firma da , die gesagt hat, das es oberflächlicher Schimmel ist und er zu bekämpfen ist so für ca. 500,00 €. Aber die Mieter sagen, dass sie nichts davon bezahlen. Was mache ich jetzt am besten ??? Sie ziehen nächste Woche aus- Die neuen wollen rein, aber ohne Schimmel. Sie haben nie was gesagt, und denn Schimmel selbst behandelt und überstrichen.......... Der Mieter der vorher drinnen war, war 8 Jahre drinnen und hatte nie Schimmel.

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johnnymcmuff  28.09.2014, 02:45
@Schlechtis
Was mache ich jetzt am besten ???

Das Beste ist meiner Meinung nach:

Lassen Sie die Mieter ziehen, bezahlen Sie die 500 € und seien Sie froh, dass Sie die Mieter los sind.

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Der Vermieter hat die Pflicht so was zu entfernen. Aber er kann das logischerweise nur wenn der Mieter ihn draufhinweist. Wenn der Mieter es also verschwiegen hat und die ganze Sache dadurch nur schlimmer geworden ist, dann hat er zumindest eine Teilschuld.

Sonst muss man noch sehen ob es am Bau liegt oder ob der Mieter die Wohnung schlecht gepflegt hat.