Mieter droht anderen Bewohnern Schläge an weil sie ihn wegen Lärmbelästung bei der Polizei angezeigt habe, 1 Abmahnung reicht um fristlos zu kündigen?

3 Antworten

So einen "Dreck" durfte ich auch schon erleben nur wegen eines freundlichen Hinweises um 3:00, doch bitte die Party in den Innenbereich der WHG zu verlagern und die Musiklautstärke von Volksfest-Niveau auf angemessene Zimmerlautstärke herunterzuregeln.

Ich brauchte die Hilfe der Polizei seinerzeit aber nicht deswegen, sondern nur aus dem Grunde, das sich diese vollgesoffene Bande dann an meinem Eigentum vergriff. Positiver Nebeneffekt war aber : Ruhe auch ohne Anzeige und "Rechtsverfolgung"

Aber insgesamt bedarf es für Vermieter in der Tat schon der rechtbedeutenden Nachweisführung einer künftigen ( unzumutbaren ) Beeinträchtigung des "Hausfriedens". 

Bist Du der Vermieter ? Wenn ja, dann KÖNNTE die nachweisliche Androhung körperlicher Gewalt Dir gegenüber sogar fast schon für eine "fristlose" reichen.

Das musst Du aber auch stichhaltig darlegen / am besten beweisen können.

Dann solltest Du Dir allerdings vorab unbedingt fachlichen Rechtsbeistand durch einen Fachanwalt für Mietrecht suchen.

nachdem die Polizei einmal die Musikanlage konfiziert hat, hat mir besagter Mieter per e-mail mitgeteilt, dass er raufgehen wolle, weil die Leute ja so trampeln würden in Der Wohnung, statt elegant zu gehen,aber er ginge erst hoch zur Konfrontation, wenn er bereit ist, zuzuschlagen.
So, das ist schriftlich.
1 Abmahnung wegen Lärm hat er, abe jetzt ist das Maß voll.

Parhalia  16.03.2016, 16:01

Den Sachbestand müsstest Du jetzt nochmals genauer formulieren. Ist es ein Streit zwischen zwei Mietern, wo der "Oberlieger" angeblich durch seine Wohnung trampelt und der "Unterlieger" dann mit lauter Musik konterte ?

Du bist demnach der Vermieter mit der Aufgabe der Schlichtung ?

Drei Abmahnungen, dann Kündigung. 

Müssen aber auch noch andere Mieter bezeugen, das er Stress macht.