Mieter bedroht mich mit dem Leben, kann ich seine Sachen aus der Wohnung schmeißen?

10 Antworten

Nein, eigenständig darfst du das nicht.

Aber es gibt eine andere Möglichkeit:

Du gehst (ggf. lässt du dich durch einen Anwalt dabei vertreten) zum zuständigen Amtsgericht und beantragst nach § 1 GewSchG, dass das Gericht ihm verbietet, sich in einem bestimmten Bereich - deinem Haus - aufzuhalten. Begründen kannst du es mit den Bedrohungen und Gewaltanwendungen des Mieters.

Bedrohen von Leib und Leben ist immernoch eine Straftat.

Anzeige erstatten und wenn er dann wieder so weiter macht und die anwesenden Ordnungshüter das mit kriegen, erübrigt sich die Wohnungsräumung evtl.

Geh zum Anwalt und hol dir eine Räumungsklage. Wenn er die Frist nicht einhält kannst du seine Sachen auf seine Kosten rausschmeißen und den Anwalt muss er dir dann auch zahlen.

Schnoofy  03.01.2020, 07:43
Geh zum Anwalt und hol dir eine Räumungsklage.

Räumungsklagen zum Mitnehmen gibts nicht beim Anwalt.

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DogDiego  03.01.2020, 08:15
@markipoohh

Ja, ordnungsgemäß Räumungsklage einreichen. Das Urteil ist danach innerhalb von 3-6 Monaten zu erwarten und dann kann der Gerichtsvollzieher mit der eigentlichen Räumung beauftragt werden.

Neben monatelangem Mietausfall sind Anwalts-und Gerichtskosten plus Kosten für den Gerichtsvollzieher zu zahlen.

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DogDiego  03.01.2020, 10:47
@markipoohh

Ja natürlich, nur ausser weiterem Frust hat der Vermieter in vielen Fällen nichts davon.

Oft ist man ja als Vermieter noch froh, wenn man die vermietete Wohnung nach Zwangsräumung noch wiedererkennt.

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Dir bleibt nur der Weg der Räumungsklage, leider. Du kannst ihn nicht einfach aus der Wohnung werfen.

Und natürlich eine Anzeige bei der Polizei wegen Bedrohung.

Räumungsklage und Strafanzeige sind da der korrekte Weg. Andernfalls würdest du dich selber strafbar machen.