Mieter bedroht mich mit dem Leben, kann ich seine Sachen aus der Wohnung schmeißen?
Ich werde seit ca 2 Wochen extrem von einem Mieter bedroht und auch Körperlich angegangen. Fristlose Kündigung hat er bekommen trotzdem zieht er nicht aus. Kann ich seine Sachen aus der Wohnung entfernen lassen und ihm Hausverbot geben? Abgemeldet ist er auch schon bei der Gemeinde.
Ich würde schon mit einem Messer bedroht und es ist mir nicht mehr möglich mein Leben frei zu entfalten, weil ich Angst haben muss das er mich tötet.
10 Antworten
Nein, eigenständig darfst du das nicht.
Aber es gibt eine andere Möglichkeit:
Du gehst (ggf. lässt du dich durch einen Anwalt dabei vertreten) zum zuständigen Amtsgericht und beantragst nach § 1 GewSchG, dass das Gericht ihm verbietet, sich in einem bestimmten Bereich - deinem Haus - aufzuhalten. Begründen kannst du es mit den Bedrohungen und Gewaltanwendungen des Mieters.
Bedrohen von Leib und Leben ist immernoch eine Straftat.
Anzeige erstatten und wenn er dann wieder so weiter macht und die anwesenden Ordnungshüter das mit kriegen, erübrigt sich die Wohnungsräumung evtl.
Geh zum Anwalt und hol dir eine Räumungsklage. Wenn er die Frist nicht einhält kannst du seine Sachen auf seine Kosten rausschmeißen und den Anwalt muss er dir dann auch zahlen.
Ja, ordnungsgemäß Räumungsklage einreichen. Das Urteil ist danach innerhalb von 3-6 Monaten zu erwarten und dann kann der Gerichtsvollzieher mit der eigentlichen Räumung beauftragt werden.
Neben monatelangem Mietausfall sind Anwalts-und Gerichtskosten plus Kosten für den Gerichtsvollzieher zu zahlen.
Ja natürlich, nur ausser weiterem Frust hat der Vermieter in vielen Fällen nichts davon.
Oft ist man ja als Vermieter noch froh, wenn man die vermietete Wohnung nach Zwangsräumung noch wiedererkennt.
Dir bleibt nur der Weg der Räumungsklage, leider. Du kannst ihn nicht einfach aus der Wohnung werfen.
Und natürlich eine Anzeige bei der Polizei wegen Bedrohung.
Räumungsklage und Strafanzeige sind da der korrekte Weg. Andernfalls würdest du dich selber strafbar machen.
Räumungsklagen zum Mitnehmen gibts nicht beim Anwalt.