Fristlose Wohnungskündigung wenn Mieter stationär im Krankenhaus ist?
was kann man tun wenn es einem Mieter nicht möglich ist eine Wohnung nach Erhalt einer fristlosen Kündigung zu räumen ,weil er stationär im Krankenhaus ist!
16 Antworten
Erstmal Widerspruch einlegen. Möglichst mit Fax, dann hast du den fax Bericht als Beweis.
Dann Anwalt einschalten?
Bist du in der Psychiatrie? Das ist regelmäßig ein Auslöser für Vermieter, fristlos zu kündigen... Da wird immer mit gefährlich oder untragbar argumentiert, weshalb Datenschutz so wichtig wäre.
Er kann um Aufschub bitten.
Aber wenn der Vermieter das nicht mit macht, dann wird geräumt und die Möbel werden untergestellt.
Einen Anwalt einschalten und gegen die fristlose Kündigung gegen an gehen!
Fristlose Kündigung bedeutet i.d.R., dass es keine Anschluß-Wohnung gibt. Dazu gibt es z.B. die Variante
- ich ziehe nicht aus und warte auf die Räumungsklage
- ich nutze andere Möglichkeiten die Räumung zu verzögern.
Dazu könnte auch ein Krankenhausaufenthalt dienen, der zwar angezeigt aber nicht zwingend - zu diesem Zeitpunkt - notwendig wäre.
Grundsätzlich: Wer nicht auszieht, zieht nicht - selbst - aus. Die Folgen/Maßnahmen die sich daraus ergeben, hat der Vermieter zu ziehen.
Ja, was man so im Krankenhaus so bewerkstelligen kann. Dritte mit der Abwicklung beauftragen oder die Räumungsklage abwarten, wenn Zahlung die fristlose Kündigung nicht heilen kann.
Unbedingt zum Anwalt noch besser zum Mieterbund und im Krankenhaus gesund werden..die machen kurzen Prozess mit sowas! Wie asozial muss man sein einen Mieter in der Situation so anzugehen..