mietende zur monatsmitte,muss trotzdem volle miete gezahlt werden?

7 Antworten

Eine Kündigung gilt immer zum Monatsende mit der vorgesehenen gesetzlichen Frist. Das ist die übliche Regelung, die im §573c BGB definiert ist.

Eine Kündigung, die ein früheres Datum für das Vertragsende enthält, verlängert sich aus diesem Grund grundsätzlich auf das nächst mögliche Datum, das laut o.g. Gesetz möglich ist.

Wenn du mit dem Vermieter ein davon abweichendes Datum für das Vertragsende vereinbarst, dann ist das rechtlich eine einvernehmliche Vertragsaufhebung. Du solltest darauf bestehen, dass dies schriftlich fixiert wird. Andernfalls kann es passieren, dass du nicht nur bis zum Ende des Monats zahlen musst, sondern vielleicht 1 oder 2 Monate länger je nach Kündigungsfrist.

Der Grund der Kündigung wäre auch nch relevant, weil vielleicht ist die Kündigung ja gar nicht rechtswirksam. Aber danach hast du nicht gefragt.

martin785 
Fragesteller
 10.09.2018, 16:20

es besteht keine kündigungsfrist, wurde aufgefordert auf Grund fehlender 2 Monatsmieten(August und jetzt September)noch nicht gezahlt, die Wohnung kurzfristig zu räumen.

Und falls ich bis zum 15.9 ausgezogen bin, trotzdem die volle September Miete zahlen muss.

Privater Vermieter, keine vertraglich festgehaltende Fristen!

Renick  10.09.2018, 16:33
@martin785

Das hättest du in deiner Frage dazu schreiben sollen, dass es sich um eine fristlose Kündigung handelt.

Eine fristlose Kündigung beendet sofort den Vertrag. Der Vermieter kann aber eine Nutzungsentschädigung geltend machen sowie auch weiteren Vertragsschaden. Das bedeutet, ja, er kann bis Ende des Monats Miete verlangen, evtl sogar länger bis zu 3 Monaten.

Ist dir bekannt, dass du durch sofortige Zahlung der Schulden die Kündigung unwirksam machen kannst, sofern du diese Möglichkeit nicht schon in den letzten 2 Jahren genutzt hast?

martin785 
Fragesteller
 10.09.2018, 16:51
@Renick

danke vielmals für die Hilfe jetzt wees ich was mich erwarten könnte.

Gerhart  11.09.2018, 08:58
@martin785

Was du hier vorstellst , wäre eine einseitige Vertragsauflösung, der du nicht zustimmen solltest, weil du vermutlich benachteiligt wirst. Es gibt keine Fristen bei Vertragsauflösungen, es sei denn sie sind einvernehmlich vereinbart.

Der Vermieter will eine fristlose Kündigung aufgrund der fehlenden Mietzahlungen umgehen.

Renick  11.09.2018, 09:17
@Gerhart

Ich verstehe es eher so, dass der Vermieter fristlos gekündigt hat. Das geht zumindest aus mehreren Kommentaren so hervor und scheint für mich eindeutig zu sein. Somit ist der 15. nur eine Räumungsfrist.
Für den Fragesteller ist es offenbar in Ordnung so.

Nicht du sondern der Vermieter hat gekündigt? Erfolgte die Kündigung schriftlich? Nur so wäre sie auch wirksam. Oder hat er dir nur gesagt, du sollst bis zum 15. September die Wohnung räumen?

dietanjaweiss  20.06.2019, 10:08

genau so sieht es aus...

albatros  20.06.2019, 10:43
@dietanjaweiss

und was sieht nun wie aus? schriftliche Kündigung oder nur mündliche Aufforderung zum Auszug? Wenn letzteres zutrifft, gibt es keine Kündigung. Es gilt nur eine schriftlich erfolgte.

... nachdem die Miete für den ganzen Monat ja zu Beginn des Monats fällig ist, stellt sich die Frage nicht. Es gibt vorab keinen Nachlass, nur weil der Mieter ggf. 2 Tage vor Ende ausziehen möchte oder auch nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ohne weitere Informationen musst Du solange zahlen, wie der Mietvertrag gilt.

Wenn das Mietverhaeltnis zur Monatsmitte endet (z.B. durch wirksame fristlose Kuendigung oder durch Aufhebungsvertrag), muss auch nur bis dahin Miete gezahlt werden.

Schadensersatzansprueche des Vermieters oder Nutzungsentschaedigungen lasse ich erst einmal aussen vor.

martin785 
Fragesteller
 10.09.2018, 15:53

d.h. also bei fristloser Kündigung durch den Vermieter(privat) heute zugeschickt,die Wohnung kurzfristig zu räumen also zum 15.9 beispielsweise,bin ich nicht verpflichtet die volle Miete zu zahlen, oder doch

DerCaveman  10.09.2018, 16:01
@martin785

Keine Miete, dafuer aber mit hoher Wahrscheinlichkeit Schadensersatz in Hoehe der Miete bis 31.12. oder - wenn frueher neu vermietet wird - bis zur Neuvermietung.

Gerhart  11.09.2018, 09:01
@martin785

Hierbei solltest du unterscheiden: Miete und Nutzungsentschädigung (Miete bis Mietende, NE ab Mietende, wenn die Mietsache nicht geräumt wird und darüber hinaus noch Schadensersatz.