Mieteinnahmeninformation Finanzamt

3 Antworten

Wenn du an jemanden vermietest, der von seiner Seite aus Angaben zu seiner Miete macht (Handwerker, Arbeitszimmer...) könnte das bei einem Gegencheck herauskommen. Auf der anderen Seite kannst du bei Einnahmen ja auch alle Ausgaben (Reparaturen, Verwaltungskosten, Renovierungen...) gegenrechnen. Dann bleibt - wenn du geschickt bist - kaum etwas für das FA übrig! ;-)

Sofern beim Finanzamt keine Vorkenntnis des Mietobjektes besteht, erfahren die das nur durch Zufall, wenn sie sich selber dazu nicht in der Anlage V+V = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, erklären. Fallen Sie später durch Denunziation oder einen anderen Zufall (Handwerkerrechnung, Mieterinfo o.ä.) auf, dann kann Sie die Verkürzung der Steuern teuer zu stehen kommen!

Finanzämter sind auch für die Einheitsbewertung von Grundstücken und Gebäuden zuständig. Wenn dir ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbegrundtsück gehört, wird man schon nachfragen, wenn du keine Mieteinnahmen erklärst.