Miete per Dauerauftrag überweisen was bedeutet Ultimo?
ich hab eine frage und zwar hab ich sonst die miete immer per überweisung überwiesen aber das wird mir allmählich zu lästern ^^ jetzt möchte ich einen dauerauftrag einrichten und bei der ausführung ist ein * ( wahrscheinlich für muss ausgefüllt werden ). allerdings wenn ich auf ultimo gehe kann ich ohne die ausführung eingegeben zu haben zur überweisung gehen.
ist bei ultimo die miete bis spätestens 3 werktag auf dem konto des vermieters ?
4 Antworten
Ultimo = der letzte Tag in einem Monat.
Für eine pünktliche Mietzahlung per Überweisung reicht es, wenn der Mieter den Überweisungsauftrag bis zum dritten Werktag des Monats erteilt. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Geldeingangs beim Vermieter an. Anderslautende Formularklauseln sind bei der Wohnraummiete unwirksam.
Bis dahin ist die Miete "dreimal" auf dem Kontro des Vermieters eingegangen.
Die Miete muss nicht bis 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters sein. Gemäß BGB und BGH ist die Miete bis 3. Werktag (Bankarbeitstag) anzuweisen. Samstag ist hier kein Bankarbeitstag.
Dadurch kann es passieren, dass die Miete erst am 5.,6,, oder 7. Kalendertag auf dem Konto des Vermieters gebucht ist.
Richte den Dauerauftrag so ein, dass die Miete am 1. oder 3. Kalendertag überwiesen wird. Dann hast du die gesetzliche Frist eingehalten.
Die Miete ist jeweils am Monatsanfang zu entrichten.
UItimo ankreuzen würde das auf jeden Fall gewährleisten. (Ausführung immer am Monatsletzten)
Wenn Du den 1. einträgst ist das auch ok, denn in der Regel kommt die Überweisung dann auch noch pünktlich und Du gehst damit sicher, dass Du beim Vermieter nicht unnötigerweise unangenehm auffällst.
"Ultimo" ist der jeweils letzte Bankarbeitstag eines Monats.
wär das dann schlimm, wenn die miete bei wochenenden z.B erst am 4 beim vermieter ist
Manch ein Vermieter akzeptiert das, andere nicht. Möchtest Du die Geduld Deines Vermieters strapazieren?
Laut neuester Rechtsprechung ist es völlig ausreichend, wenn Du die Miete am 3. Werktag überweist.
Dahingehend ist der Oktober interessant: Der dritte Werktag ist erst der 5.Oktober. Wenn Du an dem Tag überweist, kann es sein, dass die Miete erst am 09. Oktober beim Vermieter ist.
Das ist trotzdem nicht zu spät.
Manch ein Vermieter akzeptiert das, andere nicht. Möchtest Du die Geduld Deines Vermieters strapazieren?
Lies meine Antwort. Ob der Vermieter das akzeptiert oder nicht, ist ohne Bedeutung. Das Gesetz gilt auch für ihn. Eine Klausel im MV die Anderes besagt, ist unwirksam.
ah ok. was ist denn wenn ich bei ausführung immer den 1 des monats eintrage ( wär das dann schlimm, wenn die miete bei wochenenden z.B erst am 4 beim vermieter ist ) ?