Miete per Dauerauftrag überweisen was bedeutet Ultimo?

4 Antworten

Ultimo = der letzte Tag in einem Monat.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/ueberweisen-der-miete-bis-zum-dritten-werktag-reicht_258_392166.html

Für eine pünktliche Mietzahlung per Überweisung reicht es, wenn der Mieter den Überweisungsauftrag bis zum dritten Werktag des Monats erteilt. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Geldeingangs beim Vermieter an. Anderslautende Formularklauseln sind bei der Wohnraummiete unwirksam.

Bis dahin ist die Miete "dreimal" auf dem Kontro des Vermieters eingegangen.

 

Die Miete muss nicht bis 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters sein. Gemäß BGB und BGH ist die Miete bis 3. Werktag (Bankarbeitstag) anzuweisen. Samstag ist hier kein Bankarbeitstag.

Dadurch kann es passieren, dass die Miete erst am 5.,6,, oder 7. Kalendertag auf dem Konto des Vermieters gebucht ist.

Richte den Dauerauftrag so ein, dass die Miete am 1. oder 3. Kalendertag  überwiesen wird. Dann hast du die gesetzliche Frist eingehalten.

Die Miete ist jeweils am Monatsanfang zu entrichten.

UItimo ankreuzen würde das auf jeden Fall gewährleisten. (Ausführung immer am Monatsletzten)

Wenn Du den 1. einträgst ist das auch ok, denn in der Regel kommt die Überweisung dann auch noch pünktlich und Du gehst damit sicher, dass Du  beim Vermieter nicht unnötigerweise unangenehm auffällst.

"Ultimo" ist der jeweils letzte Bankarbeitstag eines Monats.

Foecky1 
Fragesteller
 29.09.2017, 16:58

ah ok. was ist denn wenn ich bei ausführung immer den 1 des monats eintrage ( wär das dann schlimm, wenn die miete bei wochenenden z.B erst am 4 beim vermieter ist ) ?

GanMar  29.09.2017, 16:59
@Foecky1

wär das dann schlimm, wenn die miete bei wochenenden z.B erst am 4 beim vermieter ist

Manch ein Vermieter akzeptiert das, andere nicht. Möchtest Du die Geduld Deines Vermieters strapazieren?

ChristianLE  29.09.2017, 17:11
@Foecky1

Laut neuester Rechtsprechung ist es völlig ausreichend, wenn Du die Miete am 3. Werktag überweist.

Dahingehend ist der Oktober interessant: Der dritte Werktag ist erst der 5.Oktober. Wenn Du an dem Tag überweist, kann es sein, dass die Miete erst am 09. Oktober beim Vermieter ist.

Das ist trotzdem nicht zu spät.

albatros  30.09.2017, 01:56
@GanMar

Manch ein Vermieter akzeptiert das, andere nicht. Möchtest Du die Geduld Deines Vermieters strapazieren?

Lies meine Antwort. Ob der Vermieter das akzeptiert oder nicht, ist ohne Bedeutung. Das Gesetz gilt auch für ihn. Eine Klausel im MV die Anderes besagt, ist unwirksam.