Was bedeutet Mietdauer auf unbestimmte Zeit mit Mindestmietdauer?
Hallo,
zum 01.05. bin ich in eine neue Wohnung eingezogen. In meinem Vertrag steht folgendes:
§ 2 Mietzeit
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Der Mietvertrag beginnt am 01.05.
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(x) Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
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(x) Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrundgegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 12. Monats zulässig.
Beides wurde also angekreuzt. Unten auf dem Blatt steht noch: Zutreffendes bitte ankreuzen, falls nichts angekreuzt ist, gilt Ziffer 2. Mündlich wurde vereinbart, dass ich erst in einem Jahr kündigen kann.
Ist der Vertrag so gültig? Was gilt?
7 Antworten
Der Vertrag ist so gültig. Kündigen kannst Du aber, nach dem Wortlaut, schon schon nach 9 Monaten.
Also spätestens am 3. Werktag im Februar 2016 zum 30. April 2016.
Laut Rechtsanwalt ist der Vertrag so gültig. Danke für die Antworten!
Das sind zwei unterschiedliche Sachen, Ziffer 2 behandelt den Mietvertrag und Ziffer 3 behandelt das Mietverhältnis. Einfach gesagt bedeutet es, dass Du mindestens 12 Monate lang Miete für die Wohnung zahlen musst, und danach kannst Du kündigen musst es aber nicht :)
Beides wurde also angekreuzt. Unten auf dem Blatt steht noch: Zutreffendes bitte ankreuzen, falls nichts angekreuzt ist, gilt Ziffer 2. Mündlich wurde vereinbart, dass ich erst in einem Jahr kündigen kann.Ist der Vertrag so gültig? Was gilt?
Beides ist gültig bzw. wirksam.
Das Eine schließt das Andere nicht aus.
Kündigen kannst Du zum 30.4. 2016 un die Kündigung muss dann spätestens am 3. Werktag im Februar 2016 beim Vermieter sein.
MfG
johnnymcmuff
Nagut, beide Sachen schließen sich ja nicht aus.
Dazu habe ich übrigens noch Folgendes gefunden:
"Eine Hintertür bietet der allgemeine Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Aufs Mietrecht angewendet bedeutet dies, dass eine Aufhebung des Mietverhältnisses möglich ist, falls die Interessen des Mieters höher als die Interessen des Vermieters bewertet werden. Ein solcher Grund könnte zum Beispiel sein, dass der Mieter zwingend aus beruflichen Gründen umziehen muss, weil der neue Arbeitsort unzumutbar weit entfernt ist. Ein anderer könnte Familienzuwachs sein, der eine größere Wohnung erforderlich macht." (http://www.immobilienscout24.de/umzug/mietrecht/mietvertrag-und-kuendigung/mietvertrag-mit-mindestmietdauer.html)
@ Merroe
Wenn du bereits eingezogen bist, dann werde Mitglied im Mieterverein und lasse das überprüfen und dir genau erklären.
Auch wenn alles stimmen sollte, Verträge sollte man vor der Unterzeichnung von Fachleuten überprüfen lassen.