MFA = exam. Altenpflegerin?

5 Antworten

Nein kannst du nicht, der Name EXAMINIERT bedeutet ja das du ein Examen dafür abgelegt hast! Deshalb kannst du dich nicht so nennen als Arzthelferin! Du kannst höchstens als Pflegehelferin (nach einem Kurs) in einem Heim arbeiten! Sind auch zwei sehr unterschiedliche Berufszweige würde ich sagen.

Renekli  03.02.2024, 14:18

Ein MFA Mitarbeiter/in

absolviert wie ein Altenpfleger genauso eine 3 jährige Ausbildung.

Ich bin der Meinung GUK, Alt, MFA examiniert zusammen machen.
somit hat man Fachkräfte mehr zusammen.

MFA Mitarbeiter, waren damals Arzthelfer, heute arbeiten überwiegend MFA in der ZNA Notaufnahme, oder überwiegend in der Radiologie.

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Wr hatten bei uns auf der Station auch eine MFA , also Arzthelferin beschäftigt. Sie durfte aber nur die Arbeiten einer Helferin ausführen, also keine Spritzen, Verbände usw. Dafür brauchst Du die 3 jährige Altenpflegeausbildung und das Examen, das hat die Arzthelferin nicht.

SilkeJa  07.03.2013, 09:13

MFAs dürfen auch Spritzen verabreichen und Verbände anlegen.

http://www.aekno.de/page.asp?pageID=5269

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Eyke59  07.03.2013, 11:59
@SilkeJa

Aber nicht bei uns ...ambulante Pflege, noch nicht einmal Insulin...

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SilkeJa  07.03.2013, 12:06
@Eyke59

Dann wird es wohl bei den verschiedenen Organisationen unterschiedlich gehandhabt, beim DRK in der ambuklanten Pflege dürfen auch MFAs Verbandswechsel machen und Insulin spritzen. Rechtlich spricht da auch nichts gegen.

LG

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Hi Foerdi,anscheinend wurde die Berufsgruppe examinierte Altenpflegerin noch nicht geschaffen,Sicher gibt es Diskussionen,ob ja oder nein,ob Lobbies der Gesundheits-und Krankenschwestern-bzw Pfleger sich dagegen aussprechen ist mir nicht bekannt.LG Sto

moin moin,
als examinierte Altenpflegerin kann man nur dann arbeiten wenn man sein Examen gemacht hat und das Zertifikat bekommt in dem steht, daß man die Berufsbezeichnung "Examinierte Altenpflegerin" tragen darf.

Nein, kann man nicht. Qualifiziert kommt man in den Beruf als examinierte Altenpflegerin nach entsprechender Ausbildung oder als examinierte Krankenschwester (Gesundheits-und Krankenpflegerin) mit dieser Berufsbezeichnung.