Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung.

2 Antworten

Also bist Du nicht ausbildungssuchend gemeldet?

Es wird sich dann um eine Verwechslung handeln.

Um später mal eine (staatliche) Rente von der Deutschen Rentenversicherung zu bekommen, musst Du bestimmte Zeiten nachweisen können, wo Du Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hast. Dazu zählt auch die Zeit der (schulischen und betrieblichen) Ausbildung. Während der schulischen Ausbildung zahlst Du aber keine Beiträge, diese Zeit wird Dir dennoch für die Rente angerechnet. Bisher hast Du aber noch keine Nummer in der Rentenversicherung. Daher können Dir diese 5 Monate (30.07. - 31.12.) noch nicht zugeordnet werden. Dennoch werden die für Deine Rente berücksichtigt. Hebe dieses Schreiben unbedingt (!!!) auf, damit Du später nachweisen kannst, dass diese 5 Monate für Deine Rente zählen!