Meine Mutter hat bei der Arbeit einen Schaden am Boden des Arbeitsgebers verursacht – wer muss zahlen?
Meine Mutter hat kürzlich bei ihrem Arbeitgeber versehentlich den Boden beschädigt, indem sie ein alkoholisches Reinigungsmittel verwendet hat, das ihr von der Arbeitgeberin zur Verfügung gestellt wurde. Nun verlangt die Arbeitgeberin, dass die Versicherung meiner Mutter den Schaden übernimmt.
Allerdings wurde meine Mutter vor ihrem Arbeitsantritt nicht durch eine Arbeitsvertragsversicherung abgesichert. Ich bin der Meinung, dass die Kosten für den Schaden nicht von meiner Mutter getragen werden sollten, da der Arbeitgeber ihr ein ungeeignetes Reinigungsmittel gegeben und versäumt hat, sie ordnungsgemäß zu versichern.
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall? Wer ist verantwortlich für die Begleichung des Schadens?
5 Antworten
Mutti haftet nicht, der AG darf da selber zahlen.
Als Arbeitnehmerin handelt sie als "Handlungsgehilfin" des Betriebes. Sie kann nur haftbar gemacht werden, wenn sie vorsätzlich oder GROB fahrlässig einen Schaden verursacht hat. Die "Grobe Fahrlässigkeit" ist FAST NIE zu beweisen.
Eine Arbeitsvertragsversicherung gibt es nicht. Ihr private Haftpflichtversicherung tritt hier für sie als eine Rechtschutzversicherung ein, um einen unberechtigten Anspruch abzuwenden.
Da sie Erfüllungsgehilfe des AG ist, zahlt er den Schaden selbst. Das ist ein Eigenschaden.
Vielleicht versucht er es nur, denn auch meine private H. würde das Problem ordnen und den Schaden bezahlen.
Es besteht Versicherungsschutz bei Sachschäden bis 10.000 EUR, die Sie Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen anläßlich Ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen, lautet meine Vereinbarung.
Und das beudeutet wirklich, es wird nichts bezahlt, nur abgelehnt.
Wenn die Arbeitgeberin deiner Mutter die Anweisung gegeben hat, dieses Mittel zu benutzen, dann hat deine Mutter die Anweisung befolgt und nicht nach eigener Unfähigkeit gehandelt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber hierfür aufkommen. Deine Mutter befolgt Anweisungen und ist nicht weisungsbefugt als Angestellte, die Arbeitgeberin aber schon.
Sie ist nicht Schuld.
Eine private Haftpflichtversicherung wirkt hier nur ABWEHREND bei einer unberechtigten Forderung