Meine Mutter hat bei der Arbeit einen Schaden am Boden des Arbeitsgebers verursacht – wer muss zahlen?

5 Antworten

Mutti haftet nicht, der AG darf da selber zahlen.

Als Arbeitnehmerin handelt sie als "Handlungsgehilfin" des Betriebes. Sie kann nur haftbar gemacht werden, wenn sie vorsätzlich oder GROB fahrlässig einen Schaden verursacht hat. Die "Grobe Fahrlässigkeit" ist FAST NIE zu beweisen.

Eine Arbeitsvertragsversicherung gibt es nicht. Ihr private Haftpflichtversicherung tritt hier für sie als eine Rechtschutzversicherung ein, um einen unberechtigten Anspruch abzuwenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen

Tamtamy  12.07.2025, 11:04

Informative Antwort!

Da sie Erfüllungsgehilfe des AG ist, zahlt er den Schaden selbst. Das ist ein Eigenschaden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1988 Versicherungsmakler

Vielleicht versucht er es nur, denn auch meine private H. würde das Problem ordnen und den Schaden bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DerHans  09.07.2025, 20:48

Eine private Haftpflichtversicherung wirkt hier nur ABWEHREND bei einer unberechtigten Forderung

schleudermaxe  09.07.2025, 21:35
@DerHans

Es besteht Versicherungsschutz bei Sachschäden bis 10.000 EUR, die Sie Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen anläßlich Ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen, lautet meine Vereinbarung.

Und das beudeutet wirklich, es wird nichts bezahlt, nur abgelehnt.

Wenn die Arbeitgeberin deiner Mutter die Anweisung gegeben hat, dieses Mittel zu benutzen, dann hat deine Mutter die Anweisung befolgt und nicht nach eigener Unfähigkeit gehandelt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber hierfür aufkommen. Deine Mutter befolgt Anweisungen und ist nicht weisungsbefugt als Angestellte, die Arbeitgeberin aber schon.

Sie ist nicht Schuld.


PAul7272378 
Beitragsersteller
 09.07.2025, 15:37

Finde ich auch.