Muss man bei einem Hundebiss für die Versicherung beim Tierarzt in Vorleistung gehen?

8 Antworten

Hallo,

der gegnerische Hundehalter muss dir natürlich Schadenersatz leisten. Allerdings nur diesen, der dir entstanden ist. Der Nachweis wird anhand einer Rechnung erbracht.

Es können auch Zwischenrechnungen gezahlt werden. Du hast den Anspruch an den Hundehalter und nicht an die Versicherung. Mach dem anderen Hundehalter dampf und verlange von ihm in Vorleistung zu gehen. Das kannst du auch mit einem entsprechenden Schreiben.

Rechtlich kann ich dir keine Auskunft geben. Ein Anwalt kann dir vermutlich beantworten, ob es rechtens ist den kompletten Vorgang abzuwarten, bevor eine Leistung erfolgt.

Es ist rechtens in Vorleistung beim Tierarzt zu gehen!

Der Tierarzt wartet sonst in Zukunft auf die Versicherungszusage der Zahlung bevor er solche Hunde behandelt.

Der Tierarzt ist weder die Bank der Versicherung noch Deine.

Wenn Du das Geld nicht hast soll der Schädiger, also der Halter des Hundes welcher Deine Hündin so schwer gebissen hat, die Kosten des Tierarztes anteilig mit übernehmen.

NeskoBaer 
Fragesteller
 07.12.2015, 18:36

Der Halterin wurde von ihrer Versicherung gesagt, sie DARF gar nicht in Vorleistung gehen. Meine Hündin ist wirklich schwer verletzt, ob die Sehne komplikationslos verheilt, wird erst die Zeit zeigen...

YarlungTsangpo  07.12.2015, 19:49
@NeskoBaer

Hallo NeskoBaer, wenn diese Halterin des anderen Hundes, welcher Deine Hündin so schwer verletzt hat, daß Folgeschäden nicht ausgeschlossen sind, erst einmal ihre Versicherung befragen muss ob einer Beteiligung an Deinen Kosten, dann solltest auch Du auf diese Halterin keinerlei Rücksicht mehr nehmen!

Bitte melde diese Beschädigung Deines Hundes bei dem Ordnungsamt Deiner Wohngemeinde! In Punkto Gefahrhundeverordnung. Lese Dich ein in die Gefahrhundeverordnung Deines Bundeslandes.

Die Art und Weise wie ein Hund beschädigend beißt sagt auch etwas über seine "Gefahr welche von ihm ausgeht aus" Besorge Dir vom behandelnden Tierarzt eine Bescheinigung über Art und Schwere der Verletzung.

Wenn Du fair bist kannst Du die andere Halterin vorab von Deiner Absicht in Kenntnis setzen.

Denn: Diese Halterin gibt scheinbar nur dann Geld aus, wenn es von deren Versicherung auch ersetzt wird. Das bedeutet, sie sieht in Deinem Hund den Schuldigen welcher zu Recht beschädigt wurde.

Im anderen Fall würde sie sich - unabhängig von der Versicherungszusage - aus freien Stücken und Mitgefühl anteilig an den Kosten beteiligen. Was sie dann von ihrer Versicherung ersetzt bekommt ist eine völlig andere Sache!

Solche Hundehalter sollten ihren Hund mit entsprechenden Auflagen nach Gefahrhundeverordnung handhaben.

Es soll sich nicht komisch anhören aber wenn du es mal mit einem Blechschaden am Auto vergleichst. Wird auch erst die Reparatur dann bezahlt wenn der Mechaniker fertig ist. So. Und jetzt wegen dem hund. Ich mein es ist eine Wunde und da ist wie auch bei Menschen der Heilungsprozess anders. Da kann immer mal was dauern. Und die Versicherung wird dir nicht einen Betrag X Überweisen und wird sagen das muss langen. Deswegen musst du dein Hund so lange in Behandlung lassen bis er vollkommen genesen ist. Und die Rechnung was du dann vom TA gestellt bekommst wird dir dann überwiesen. Da finde ich die vorstreckung normal. So ist meine Ansicht. Hoffe konnte irgendwie helfen. Gute Besserung für deinen fiffi :)

NeskoBaer 
Fragesteller
 07.12.2015, 18:43

Aber warum muß dann der Geschädigte in Vorleistung?? Die Verletzung hat eh schon 2 Wochen lang unseren kompletten Alltag auf den Kopf gestellt. Die ständigen TA-Besuche, das ständige Hin- und Herfahren, das Organisieren, damit die Kleine nicht alleine ist (und evtl. die Treppe runter fällt), das Gassi gehen (hab noch einen Hund, der so kleine Mini-Runden net kann). Und sämtliche Einladungen abgesagt .... Mag sein daß ich da empfindlich bin, aber ich habe einen Ex-Laborhund und will nicht, daß aus dem Vorfall ein Trauma zurückkommt.....

brandon  07.12.2015, 22:29
@NeskoBaer

Was hat denn die Vorleistungen mit dem Trauma Deines Hundes zu tun? Du warst doch mit ihm beim Tierarzt und dort wurde er behandelt welchen Einfluss auf sein Wohlbefinden soll es den haben wenn es um die Vorleistungen geht?

YarlungTsangpo  08.12.2015, 19:36
@NeskoBaer

Bitte sämtliche Aufwendungen schriftlich festhalten und wenn möglich mit Beleg wenn Geld ausgegeben wurde.

Schaff Dir einen Ordner an Wegekosten zum Arzt, Kosten für einen Hundeverhaltensexperten um die entstehenden Traumatisierungen zu behandeln, Kosten für Hundesitter...

All das wirst Du bei der gegnerischen Versicherung einreichen und auf Erstattung bestehen.

Ordnungsamt ist wichtig!

Einafets2808  07.12.2015, 19:08

Das ist völlig normal nesko. Bei privaten Haftpflichtversicherung ist es auch nicht anders.

Mit den Rechnungen bringst du den Beweis was es kostet. Nur so läuft das ab.

leDafuq  07.12.2015, 19:34

Da hat Einafets recht. So ist es nunmal das du in Vorleistung gehen musst. Und wenn die Behandlung abgeschlossen ist wird dir alles von der anderen Partei zurück erstattet. Ich kann dich voll und ganz nachvollziehen. Aber da muss man erstmal in den sauren Apfel beissen.

Üblich ist es, die Rechnung des TA an die Versicherung zu senden.

Du solltest Deinen Versicherungsvertreter kontaktieren und um Klärung bitten.

Du bist NICHT die Bank der Versicherung.

NeskoBaer 
Fragesteller
 07.12.2015, 18:18

Würde ich gerne, aber die Versicherung will sie nicht annehmen, solange die Behandlung nicht abgeschlossen ist. Und das kann noch dauern....

YarlungTsangpo  08.12.2015, 19:38
@NeskoBaer

Laß Dich mit der Versicherung nicht gleich auf einen Kostenvergleich ein.

Natürlich bezahlst du die Rechnung und dann bekommst du das Geld von der Versicherung des anderen Hundehalters zurück.

Hat er den Biss seiner Versicherung gemeldet?