Meine freundin hat mir damals geld geschenkt und jetzt will sie es zurück ich habe auf ein blatt unt

9 Antworten

Wie lautet denn der korrekte Text, den Du unterschrieben hast. Ansonsten gilt: geschenkt ist geschenkt - und wiederholen ist gestohlen. Das ist zwar ein Kinderspruch, hat aber rechtliche Relevanz. Wenn Du allerdings einen Zettel unterschrieben hast, in dem Deine Freundin das geschenkte Geld als Darlehen darstellt, dann sind Deine Aussichten nicht so gut, und Du solltest künftig besser darauf achten, was Du unterschreibst.

Verrückte Geschichte

Sie hat dir Geld geschenkt also wieso verlangt Sie es wieder

Wenn ich dir ein Eis schenke kann ich ja auch nicht morgen kommen und sagen ich will mein Eis wieder.

Komische Freundin

Solange ihr nix unterschrieben habt

könntest du sogar sagen das Sie dir überhaupt nix gegeben hat.

Das wars dann schon.

Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass du damals eine gültigen Vertrag abgeschlossen hast. Viele Verträge schließt man ja noch nichtmal schriftlich, dein Bier in der Kneipe kriegst du ja auch so und musst trotzdem bezahlen.

Was wirklich interessant wäre, wäre zu wissen, was auf dem Blatt steht. Kannst du uns das mal umschreiben?

Wenn Sie Dir angeblich das Geld geschenkt hat, dann hättest Du doch keine Unterschrifte auf irgend ein Blatt Papier evtl. Schulschein, setzen müssen. Also war das Geld nicht geschenkt, sondern nur geliehen. Dann musst Du das Geld zurück zahlen, wahrscheinlich auch noch mit Zinseszins, dann wird es teuer.

Wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast, dann sieht deine Freundin blass aus

Ursusmaritimus  15.04.2014, 06:46

Nun, da man sehr selten ein Geschenk quittiert scheint es wohl weniger ein Geschenk gewesen zu sein....

Schnoile  15.04.2014, 06:49

Wenn schon ein Anwalt aktiv geworden ist, kann man auch davon ausgehen, dass die Freundin was in der Hand hat. In Kindereien ohne Hand und Fuß würde sich wohl kein Anwalt einmischen.