Mein Schwiegervater braucht Pflege - Welche Mittel wofür?
Hallo zusammen,
leider ist es jetzt soweit, dass mein Schwiegervater Hilfe braucht. Da ich noch nie mit Pflegebedürftigen zu tun hatte, hoffe ich hier Rat zu finden.
Hier erst mal, was er nicht mehr kann:
- Er kann nur noch wenige Meter und das auch nur mühsehlig gehen
- Er kommt nicht mehr in die Dusche / Badewanne
- ER ist geistig zunehmend verwirrter und kann Alltagsdinge überhaupt nicht auf die Reihe bringen.
Momentan hilft ihm sein Frau, was ihr jedoch zunehmend schwerer fällt und schon fast nicht mehr möglich ist.
Jetzt meine Frage:
Welche finanzielle Unterstützung würde er durch seine Pflegeversicherung erhalten und in wie weit steht diese zur freien Verfügung? Mit freien Verfügung meine ich, bekommt er Geld überwiesen, dass meine Schwiegermutter beispielsweise für Umbauten von Badewanne oder das Bezahlen einer privaten Hilfe oder auch das Anmieten einer altersgerechten Wohnung einsetzen kann oder ist diese Leistung an Pflegedienste gebunden?
Ganz lieben Dank für EUre Antworten, ich bin wirklich ratlos und gerade nervlich nicht in der Lage mit 130 Seiten Broschren durchzulesen...
Steffi
8 Antworten
Um überhaupt in den Genuss von Pflegegeld zu kommen muss mittels MDK eine Pflegestufe bewilligt werden. Mit der Bewilligung steht ihm Pflegegeld zu, was er entsprechend selbst verwalten kann. Die Pflegestufenbeantragung erfolgt über die Pflegekasse/Krankenkasse, diese involviert dann den MDK.
Wieviel Geld wann zusteht kannst du aus folgender Liste entnehmen:
http://www.medizinfo.de/pflege/versicherung/leistungen.shtml#geld
Darüber hinaus rate ich allerdings dennoch einen Pflegedienst einzuschalten, sodass die Grundversorgung (Duschen, Baden etc.) hierdurch gewährleistet wird, fachkompetent auf verschiedene Situationen reagiert werden kann, sowie auch ein Ansprechpartner vorhanden ist.
Das sind monatliche Beträge.
Bei Pflegestufe I gibt es 235 .--€/Monat Pflegegeld. Ein Pflegedienst kann 440,--€ abrechnen, ab 2012 450,--€.
Hallo Steffi,
erst mal zu dem Ablauf der Pflegesituation deines Schwiegervaters. Als aller erstes geht ihr auf die Krankenkasse, beantragt ein Formular "Antrag zur Pflegeeinstufung" und füllt dieses mit Hilfe einer erfahrenen pflegenden Person, aus. Wenn ihr dies ausgefüllt habt, gebt ihr es wieder bei der Kasse ab. Danach bekommt ihr vom MDK einen Termin zur Begutachtung. Bitte datrauf achten, dass alle Diagnosen und Befunde in Kopie vorhanden sind, denn die wollen meistens diese Unterlagen. Von eurem Antrag mit der minutiösen Auflistung der Pflegezeit macht bitte vorher eine Kopie, dass ihr später noch reinschauen könnt, wenn der Gutachter Fragen hat. Dann bekommt ihr in der Regel nach spätestens 6 Wochen Bescheid ob ihr eine Pflegestufe bekommen habt. Es darf nicht länger als 6 Wochen dauern, das ist gesetzlich verankert. Das Pflegegeld erhaltet ihr ab Antragstellung, das heißt, der Schwiegervater ist der Antragsteller und bekommt das Pflegegeld auf sein Konto zu seiner Verfügung. Bei Pflegestufe I erhält er 225.- €, Pflegestufe II 430.- € und bei Pflegestufe III 685.- €. Die Leistungen werden 2012 noch einmal erhöht und im Jahr 2014 dynamisch angepasst. Nun könnt ihr dieses Pflegegeld zur freien Verfügung benutzen, das heißt wenn die Schwiegermutter ihren Mann pflegt, so kann er ihr das Geld geben oder ihr nehmt euch eine Hilfe in Höhe dieses Betrages. Wenn ihr einen Pflegedienst zuhilfe nehmt, so nennt man dies Kombinationsleistung und dies teilt sich folgendermaßen auf:
hierbei werden Pflegegeld und Pflegesachleistung nebeneinander bezogen. Wenn die Schwiegermutter z.B. einmal die Woche zum Baden einen Pflegedienst kommen lässt, werden die Pflegesachleistungen in Höhe von 440.- € (Pflegestufe I) nicht aufgezehrt. Verbraucht man für das wöchentliche Bad ca. 30% der Pflegesachleistung, also 132.- €, so erhält der Schwiegervater noch 70% des Pflegegeldes, also 157.- € auf sein Konto zur weiteren Verfügung.
Bitte beim Antrag in die Pflegeeinstufung auch mit beachten, dass ein erhöhter Betreuungsbedarf mit beantragt wird, dieser beläuft sich je nach Schwere der Pflege auf bis zu 200.- € monatlich. Dieses Geld kann jedoch nicht in bar ausbezahlt werden, sondern kann nur zur Verrechnung mit der Pflegekasse herangezogen werden. Wenn die Schwiegermutter z.B. den Mann in eine Tagesbetreuung gibt (z.B. 1 mal die Woche) so kann dieses damit verrechnet werden.
Was die Umbaumaßnahmen anbelangt, die eventuell vorgenommen werden müssen in der Wohnung, so bitte nicht ohne vorher auf die Pflegeeinstufung zu warten. Denn ohne Einstufung, keine Unterstützung von der Pflegekasse. Habt ihr die Pflegestufe, so stellt ihr vorher mit einem Kostenvoranschlag einen Antrag bei der Pflegekasse auf Umbaumaßnahmen und ,müsst die Genehmigung abwarten, bevor ihr loslegen könnt. Im Jahr stehen dem Pflegebedürftigen hier 2470.- € für eine Umbaumaßnahme zu. Allerdings nicht jedes Jahr, sondern nur wenn sich etwas in dem Krankheitsbild geändert hat und die Pflege so nicht mehr gewährleistet werden kann.
Dann, wenn ihr eine Pflegestufe habt, aber auch schon vorher, könnt ihr euch vom Arzt Hilfsmittel auf Rezept austellen lassen und damit zum Sanitätshaus gehen, welches mit eurer Kasse einen Vertrag geschlossen hat. Manche Kassen lassen einem noch die freie Wahl, das ist unterschiedlich.
So Steffi, nun habe ich dir einiges mit an die Hand gegeben, das aber noch lange nicht vollständig ausreicht. Wir haben unser Büro hier in Schwäbisch Gmünd und schulen pflegende Angehörige nun schon seit 5 Jahren. Das kostet die pflegenden Angehörigen auch nichts, denn wir rechnen hier direkt mit der Kasse ab. Ein Pflegegrundkurs oder spezielle Kurse werden nach § 45 SGB XI von der Pflegekasse bezahlt und steht jedem pflegenden Angehörigen oder pflegeinteressierten Menschen zu.
Ich gebe dir noch einen Tipp: Ein Heft von der Landes Senioren Vertretung, darinn sind alle wichtigen Punkte aufgeführt.
Das kannst du dir kostenlos schicken lassen!
Telefon: 0800 -220 4400 oder via E-Mail: info@lpfa-nrw.de
Vielleicht findest du auf unserer Internetseite auch noch hilfreiche Tipps:
Ich wünsche dir vor allem dass ihr alles in den Griff bekommt und die Schwiegermutter den Schwiegervater auch gutz versorgen kann ohne selber Schaden zu nehmen.
Wenn du möchtest, kannst du dich ja mal melden, ob alles so funktioniert.
LG Jasmin
Hallo Jasmin, meine Kinder hatten Scharlach und ich habe einige Tage nicht ins Netz geschaut. Ich finde es unglaublich lieb von dir, dass du dir so viel Zeit genommen hast, um meine Frage so ausführlich zu beantworten. Es hat mir sehr geholfen. Gaaaaaanz herzlichen Dank
Deine Steffi
Hallo Steffi,
ich hoffe, dass bei euch alles so funktioniert hat wie es gut ist. Würde mich interessieren ob ihr zurecht gekommen seid.
GL Grüße Jasmin
Also --- ganz so wie Di vermutest ist das nicht.
Beantragt zunächst erst einmal bei der Krankenkasse des alten Herrn Pflegegeld. In welche Stufe der Mann eingestuft wird, das legt ein Gutachter der zu Euch nach Hause kommt fest. Der Gutachter wird Euch sicherlich auch gleich sagen, dass die Kasse einen Rollator( gehilfe , sowie einen Wannenlift) übernimmt.
Das Pflegegeld ist nicht an Leistung eines Pflegedienstes gebunden. Wenn Ihr wollt kann den alten mann auch ein Familienangehöriger Pflegen.
Ihr könnt aber auch vom Pflegegeld einen Pflegedienst bezahlen und somit eine Teilsachleistung bei der Kasse beantragen.
ich hoffe , dass ich Dir ein wenig helfen konnte.
Wieviel er bekommt hängt von der Pflegestufe ab in die er eingestuft wird. Zu beantragen bei der Pflegekasse. Des weiteren können bis zu 5000 € für einen behindertengerechten Umbau beantragt werden.
Bevor über Umbauten gesprochen werden kann, muß zuerst die Pflegestufe beantragt werden. Antragsformular von der Pflegekasse (Abteilung in der Krankenkasse) zusenden lassen. Dem Hausarzt von der Beantragung informieren. Den ausgefüllten Antrag an die Pflegekasse zurück senden. Die Pflegekasse beauftragt den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) einen Besuchstermin bei deinem Schwiegervater zu vereinbaren. Der MDK begutachtet deinen Schwiegervater (außer seiner Frau sollte noch jemand dabei sein) und die Wohnverhältnisse. Die Mitarbeiter können dann auch sagen, ob ein Rollater, Duschstuhl,Badewannenlifter, Toilettenaufsatz etc. notwendig sind. Nach Beendigung des Besuches gibt der MDK die Beurteilung an die Pflegekasse weiter. Diese entscheidet, ob die Pflegestufe erteilt wird. Diese Information erhaltet ihr ca. 1 - 2 Wochen nach dem Besuch. Wenn die Pflegestufe erteilt ist (es gibt 3 Pflegestufen), wird z. B. für die Pflegestufe I von der Pflegekasse 220 € an die Pflegeperson überwiesen. Dieser Betrag wird gezahlt, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Die Pflegekasse übernimmt nun auch Kosten für Pflegehilfsmittel. Diese Hilfsmittel, wie z. B. einen Rollator, können dann im Sanitätshaus mit einem Rezept vom Arzt abgeholt werden. Es gibt in verschiedenen Städten auch eine Pflegeberatung. Beratung erteilt auch ein Pflegedienst.
Für Pflegestufe I gibt es derzeit 235,--€. Rollator und andere Dinge gibt es auch ohne Pflegestufe und auf Rezept.
235 € gibt es erst ab 2012!!!! Heute sind es noch genau 225 €. Pflegehilfsmittel werden ausschließlich von der Pflegekasse übernommen. Es gibt außerdem Hilfsmittel die auf Rezept von der Krankenkasse übernommen werden.
Grundsätzlich unterschieden wird in Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Hilfsmittel werden, soweit sie ärztlich verordnet wurden, bis zu einem bestimmten Betrag von der Krankenkasse übernommen. Auskunft darüber gibt das Hilfsmittelverzeichnis. Pflegehilfsmittel hingegen müssen nicht vom Arzt verordnet worden sein und werden von der Pflegekasse übernommen. Sie sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis festgehalten
Hallo, das war sehr hilfreich und der Link ein guter Tipp! ALlerdings steht in der Liste NICHT drin, ob bei Erreichen der Pflegestufe 1 die 450,- € pro Monat oder pro Jahr gezahlt werden. Weißt du das?