Mediafinanz Rechnung?

8 Antworten

Kam die Mahnung per Mail oder per Post?

Falls ein Brief kam, würde ich sicherheitshalber einen Widerspruch formulieren und danach schweigen

Vermutlich per Post, weil der Fragesteller schreibt:

und dort steht im Brief :

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Hey @xxknowxx dürfte ich vorher erst einmal wissen wie alt du bist?

Solltest du zur Vertragsschließung nämlich Minderjährig gewesen sein ist dieser Vertrags nichtig.

Zudem ist es wirklich wichtig einmal zu erfahren um welche Firma es denn hierbei geht.

Ich würde dir auf jeden fall nicht empfehlen dies zu Ignorieren! Ruf bei der entsprechenden Firma an (ggf. mit deiner Mutter) dann erhälst du alle nötigen Informationen und kannst dich der Problemlösung annehmen.

Sollte es sich hierbei um Zap-Hosting handeln kann ich dir nur empfehlen dort Anzurufen und dies Telefonisch zu klären! Die Supporter sind Kulant und haben auch Verständnis ebenfalls würde ich dir dann folgendes Video empfehlen.

https://youtube.com/watch?v=508XxFHq-LI

MfG Skillless.

ich hab vor einigen Tagen eine Rechnung bekommen :

Eher eine Mahnung.

Vertrag über Webhosting vom 11.07.2012, Rechnug vom 08.06.2015 über 3,200 €, jetzt stelle ich mir die Frage was soll ich gekauft habe ich kenne diese Seite nicht und habe auch nie was Gekauft 

Spielt keine Rolle mehr, denn die Forderung ist zum 31.12.2015 verjährt (§ 195 BGB).

und dort steht im Brief : oder senden sie ihren Zahlungsvorschlag an folgende Email-Adresse mahnung@mediafinanz.de warum sollte ein Inkasso Bürio ein Zahlungsvorschlag mir geben?

Erstes Abklopfen um zu schauen wie Sie reagieren.

Ich werde nicht schlau drauß und würde gerne wissen ob sich es hier um Betrug handelt.

Möglicherweise liegt eine Verwechselung vor, sprich man hält Dich für den Schuldner.

Antworte dem Inkassounternehmen und widerspreche der Mahnung.

-------------------- schnipp --------------------

Absender

Empfänger

Ort, Datum

Aktenzeichen

Gläubiger / xxknowxx 

Ihre Mahnung vom Datum

Widerspruch gegen Ihre Forderung 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre oben genannte Mahnung habe ich am Datum erhalten. Ich widerspreche der Hauptforderung (Ihrer Auftraggeberin) und den von Ihnen aufgestellten Verzugs-/Mahnkosten. Ich werde nicht zahlen, da die Forderung unberechtigt ist.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: 

Es erfolgte zu keinem Zeitpunkt eine Auftragsvergabe an Ihren Auftraggeber/an den ursprünglichen Gläubiger zur Bestellung irgendeiner Dienstleistung. Daher existiert kein wirksamer Vertrag zwischen mir und Ihrem Aufraggeber/dem Ursprungsgläubiger. Auch die von Ihnen genannte Rechnung vom 08.06.2015 habe ich nicht erhalten. Der Anspruchssteller war mir bisher völlig unbekannt, irgendeine Geschäftsbeziehung gab und gibt es nicht.

*

Der Forderungsanspruch ist überdies verjährt, und ich mache daher von meinem Recht der Verjährungseinrede Gebrauch (§ 195 BGB).

Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf (§ 28a BDSG). Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen (§ 824 BGB) sowie mit Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beantworten.

Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen und auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einen solchen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den in diesem Schreiben geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da die Forderung Ihrer Auftraggeberin unberechtigt ist.

Ich fordere Sie auf mir den Zugang dieser/s E-Mail/Schreibens sowie die Unterlassung weiterer Mahnungen in dieser Sache innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt dieser/s E-Mail/Schreibens zu bestätigen. Unterlassen Sie die Bestätigung erfolgt nach Fristablauf Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Aufsichtsbehörde.

Weiterhin erteile ich Ihnen vorsorglich persönlich sowie Ihren Mitarbeitern ein ausdrückliches Hausverbot. Sie dürfen unter keinen Umständen das Grundstück der Absenderadresse betreten. Ebenso besteht ein ausdrückliches Verbot gegenüber Ihrer Firma, mich telefonisch zu kontaktieren. Sollten Sie diese Verbote missachten, werde ich bzw. meine Angehörigen, die im Haus wohnen, unverzüglich die Polizei rufen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

-------------------- schnapp --------------------

* Falls der Mahnung keine ordnungsgemäße Vollmachts- oder Abtretungsurkunde beilag, dies noch einfügen:

Ihrem Schreiben lag außerdem keine Bevollmächtigung im Original seitens Ihres Auftraggebers für den Inkassoauftrag bei (§ 174 BGB).

oder

Ihrem Schreiben lag außerdem keine Abtretungsurkunde im Original bei (§ 410 Abs. 1 BGB).


Aufsichtsbehörde für Beschwerden wäre hier der Präsident des AG Osnabrück (Az : 9 M 13).

Falls ein Mahnbescheid kommt, unbedingt fristgerecht beim Mahngericht per Einschreiben-Einwurf widersprechen!

Also doch der Beginn einer Brieffreundschaft ;-)

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@KaeteK

Ein einmaliger, eindeutiger Widerpruch ist schon sinnvoll - vor allem um einen Schufa-Eintrag zu vermeiden.

Das Ziel soll ja auch sein, so wenig wie möglich weitere Belästigung durch diese Sache erdulden zu müssen.

Und eine Unterlassungserklärung zu erhalten ist auch wertvoll.

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https://www.diebewertung.de/mediafinanz-serios/


Wir raten Ihnen auf jeden Fall nicht zu zahlen, wenn Sie der Überzeugung
sind, nichts bestellt oder in Auftrag gegeben zu haben.

Leg das Teil beiseite und reagiere gar nicht. Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (der nie kommen wird), musst Du reagieren.

Sind sie sich da auch Absolut sicher? Denn meine Mutter schiebt mega denn aufstand wegen der Rechnung obwohl ich dafür nichtmal verantwortlich bin die Meint Inkasso Büro = Gerichtsvollzieher. Darauf hab ich halt garkein bock.

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@xxknowxx

Davon bin ich überzeugt.

Ich bzw. meine Tochter) hab mal 2009 was von einem Anwalt Olaf Tank bekommen, hab nicht reagiert und bis heute kam nichts nach.

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@xxknowxx

die Meint Inkasso Büro = Gerichtsvollzieher.

Das ist Unsinn. Ein Inkassobüro ist nichts weiter als ein Privatunternehmen, welches schnöde Mahnbriefe verschickt. Die sind keine Behörde, können nichts pfänden und auch sonst nichts machen, was du nicht auch könntest.

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@xxknowxx

Kann man auch machen, rechne aber damit, dass in dem Fall weitere Mahnungen kommen werden in denen mit dem schlimmsten, der Vollstreckung und dem Haftbefehl gedroht wird. Möglich auch, dass irgendwann Mahnungen von einem Rechtsanwalt kommen werden.

Wichtig ist einem etwaigen gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt innerhalb der First gegenüber dem Mahngericht zu widersprechen. Diesen Bescheid kannst Du auch nicht verwechseln, da die Gerichtspost in dem Fall in einem speziellen Umschlag kommt, der dann vom Zusteller abgezeichnet wird und der Bescheid selbst ist auch ein größeres Blatt.

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Also ich würde darauf auch nicht regieren, erst wenn der gerichtliche Mahnbescheid eintrudelt. Wenn deine Mama sicher sein will, dann soll sie einen Anwalt einschalten, der aber kostet. lg

Das macht nur dann Sinn, wenn man selbst klagt auf negative Feststellung - auch um die eigenen Auslagen ersetzt zu bekommen.

Abgesehen davon werden von vorneherein für die Erstberatung in der Regel 226,10 € fällig.

Bei einer Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe mag das natürlich anders sein.

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