Mauertrockenlegung bei Grenzbebauung

9 Antworten

Er könnte sein " Hammerschlagsrecht " wohl gerichtlich erzwingen. das muss 4 Wochen  schriftlich geltend gemacht werden. Danach kann man angeblich ohne Vorwarnung beim Nachbarn drüben arbeiten. Ob ein Richter dann auch Aushubarbeiten für gut hält ist eine andere Sache. 

Schreibe doch einen Vertrag zusammen und lass dir eine Bankbürgschaft für die ordnungsgemäße Wiederherstellung von ihm geben. Fristen setzen, und evt vereinbaren, das eine Fachfirma den Garten wieder herstellen soll. Zu beachten sind auch evtl Setzungen, die Jahre später noch den Boden absinken lassen. Es muss vereinbart werden, das alle 50 Zentimeter die Auffüllung ( Kies ) verdichtet wird und erst die obersten 40-50 Zentimeter mit Muttererde aufgefüllt werden. Er muss dazu seine Wand mit einer Noppenschutzbahn ca 10 Zentimeter über OK Erde seine Wand schützen.

Sofern dies zur Trockenlegung notwendig und die Grenzbebauung seinerzeit baurechtlich einwandfrei erfolgt ist, ja. Allerdings ist natürlich der Zustand nach Fertigstellung wiederherzustellen. Es dürfte ratsam sein, die korrekte Formulierung und vor allem den IST-Zustand in beiderseitigem Einverständnis vor Baubeginn festzulegen und zu dokumentieren. Bei einer so erheblichen Ausschachtung würde ich zudem zu einem FA für Baurecht raten.

enginmachine  02.06.2015, 04:12

Fachanwalt ist auch nicht weiser, als jeder Andere und schreibt nur das, was man ihm zubringt, also rausgeschmissenes Geld.

FordPrefect  02.06.2015, 09:15
@enginmachine

Fachanwalt ist auch nicht weiser, als jeder Andere

Doch. Anwälte haben nämlich von baurechtlichen Fragen i.d.R. keinen blassen Schimmer.

und schreibt nur das, was man ihm zubringt,

Naja, das ist bei Beauftragungen Dritter immer so. Die Sachlage bringt der Aufraggeber ja ein.

also rausgeschmissenes Geld

Nein. Naürlich kann man das auch ohne Anwalt regeln. Will man aber auf Nummer sicher gehen, dass

a) die Vereinbarung mit dem Nachbarn auch wasserdicht ist und

b) auch Eventualitäten abdeckt, an die man selber nun nicht primär denken würde

dann sollte man eine solche vertragliche Regelung unbedingt mit einem Anwalt abstimmen. Klar - geht alles problemlos über den zaun zu regeln, braucht man das (hoffentlich) nicht. Das ist aber bei Verträgen immer der Fall -. und da sollte stets der worst case bedacht werden (um beim Thema zu bleiben, z.B. Veräußerung oder Besitzwechsel zwischen nachbarlicher Einigung und Durchführung, Absprachen, an die sich hinterher plötzlich keiner mehr erinnern kann usw.).

Ich würde vorher noch gute Fotos machen,damit nach der Reperatur,alles so ist wie es mal war.Dein Nachbar übt das Leiterrecht und Hammerschlag recht aus,was sein gutes Recht ist.Zum Glück gibt es das,sonst würden manche Häuser verfallen,weil manche Nachbarn sich sinnlose Machtkämpfe zu unterziehen.Er muß es auch ankündigen,damit man sich einstellen kann.

FordPrefect  02.06.2015, 09:23

Dein Nachbar übt das Leiterrecht und Hammerschlag recht aus,was sein gutes Recht ist.

Das ist im Grundsatz richtig, allerdings gibt es dieses Recht - wie auch das Nachbarrecht insgesamt - nicht in allen Bundesländern, und zudem ist es auch zwischen den BL unterscheidlich ausgestaltet.

Er muß es auch ankündigen,damit man sich einstellen kann.

Dort, wo es kein Nachbarrecht gibt, muss dieses recht ggfs. im Einzelfall vor Gericht eingeklagt werden. Das wird zwar regelmäßig erfolgreich durchgeführt, es haftet aber dem Vorgang immer ein Restprozessrisiko an.

Nachbarschaftsrecht, dort ist vieles geregelt. Manches muss geduldet werden.

FordPrefect  01.06.2015, 09:29

Dort, wo es das gibt, ja. Das gibt es aber nicht in allen Bundesländern, sonst im Baurecht. Ähnliches verhält es sich bei Baulasten, die gibt es auch nicht in allen BL. Da muss man dann alles im Grundbuch verbriefen.

Wie soll der Nachbar die Mauer denn sonst trockenlegen?

Es gibt ein sogenanntes "Anleiterungsrecht". Ob sich das tatsächlich auch auf Arbeiten unterhalb des Bodens bezieht, kann ich Dir nicht hundertprozentig sagen, gehe aber bei dringend notwendigen Arbeiten mal davon aus. Du wirst sicherlich verlangen können, dass nach Abschluß der Arbeiten auf Deinem Grundstück alles wieder in den alten Stand versetzt wird.

Bedenke auch, dass Du auch davon profitierst, wenn das Gebäude, das an Dein Grundstück angrenzt in Ordnung gehalten (oder gebracht) wird. Und wer weiß, ob Du nicht auch irgendwann mal auf Deinen Nachbarn angewiesen bist?