Darf der Lehrer so eine Aufgabe als falsch markieren?
Darf der Lehrer eine Aufgabe als falsch markieren, wenn in der Aufgabe steht: „bestimme“ - man es aber rechnerisch aufschreibt und die Aufgabe komplett richtig ist?
2 Antworten
Es gibt keine Gerichte, die sich mit normalen Aufgaben beschäftigen. Ist Ermessenssache des Lehrers. Natürlich gibt es Grundsätze zur Notengebung in den Schulgesetzen und Verordnungen. Und es gab schon immer Meinungsverschiedenheiten zur Notengebung.
Aber inhaltlich: Eine Bestimmung erfolgt doch eindeutig durch eine richtige Rechnung. Ich verstehe das Problem nicht.
Aber wenn der Bestimmungsweg nicht explizit festgelegt wird, ist eine Rechnung doch eine legitime Bestimmung, oder nicht?
Aus meiner Sicht schon. Aus der Sicht des Lehrer anscheinend aber nicht.
Der Operator "Bestimme" sagt aus, dass du den Lösungsweg samt Ansatz zeigst.
Zusammenhänge oder Lösungswege aufzeigen und unter Angabe von Zwischenschritten die Ergebnisse formulieren
Dies hast du nicht gemacht sondern nur eine Lösung aufgeschrieben, die du entweder auswendig gelernt hast, abgeschrieben wurde oder durch Zufall erlangt hattest. Damit würde die Aufgabe nicht erfüllt
Bei dem Operator 'Bestimmen' wird keine Rechnung benötigt. Deshalb kann man dann das Ergebnis z.B. durch Funktionen des Taschenrechners ermitteln.
Bei dem Operator 'Berechnen' muss dagegen ein vollständiger Rechenweg vorhanden sein.