Markenrecht; Online verkauf Markenprodukte?
Hi!
Ich möchte gerne einen mir zu klein gewordenen Marken Pullover im Internet verkaufen. Nur wurde mir gesagt, dass ich wenn ich das Produkt mit dem Marken Namen inseriere in irgendeiner Form Rechtliche Folgen drohen können (Markenrechtsverletztung oder irgendwiesowas). Des Weiteren wurde mir gesagt, dass es so einen Satz gibt welcher lautete: ,,Die Nennung des Markennamens dient nur der Produktbeschreibung". Jedoch weiß ich nicht ob der Satz so ganz richtig ist und ob das denn ausreicht. Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen?
Schon einmal danke im Voraus!
Besten Gruß
1 Antwort
Die Nennung des Markennamens zum Zwecke der Produktbeschreibung ist nicht verboten.
Was Du jedoch nicht darfst, ist das Verwenden von Vergleichen, z.B. "sieht aus wie eine Levis Jeans", obwohl es keine ist.
Kannst Du machen, notwendig wäre es aber nicht. Fotos darfst Du grundsätzlich aber nur deine eigenen verwenden. Herstellerfotos oder Bilder aus der Google-Suche sind nämlich durchaus abmahnungsfähig. In der Praxis passiert das bei Privatverkäufen eigentlich nicht, rechtlich möglich wäre es aber.
Manche Hersteller stellen auch Produktbilder zur Verwendung zur Verfügung. Das wäre unproblematisch. Generell kann solche Bilder jedoch nur der Urheber abmahnen, denn das wäre ohne entsprechender Erlaubnis eine Urheberrechtsverletzung.
Klar, mit eigenen Fotos ist man auf der sicheren Seite.
Welchen Absatz in die Beschreibung? Den von Luckys Antwort? Das wäre ebenso doof und lächerlich wie die sinfreien "Achtung Werbung" Zusätze, nur weil ein Logo auf dem Bild zu sehen ist... (also die einfach-da-Logos, nicht die, wo jemand dafür gezahlt hat oder dergleichen)
Welchen Absatz meiner Antwort? Ich habe gar keinen vorgeschlagen.
Achso ok danke also den 1. Absatz in die Produktbeschreibung mit reinschreiben?
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Welchen Absatz meiner Antwort? Ich habe gar keinen vorgeschlagen.
Genau deswegen frag ich ja ;)
Welchen Absatz in die Beschreibung? Den von Luckys Antwort?
Achso, das habe ich falsch verstanden. Ich dachte, Du meinst Deinen vorgeschlagenen Satz "Die Nennung des Markennamens dient nur der Produktbeschreibung".
Was ich geschrieben habe, war nur die Antwort auf Deine Frage. Kein Vorschlag für einen Angebotstext 😉
Achso ok danke also den 1. Absatz in die Produktbeschreibung mit reinschreiben?