Wenn es hier um gesundheitliche Gefahrenabwehr geht, dann Erbrechen herbeiführen. Oral aufgenommener Alkohol benötigt einige Zeit, bis er verstoffwechselt wird. Alles, was noch im Magen ist, kann auf umgekehrtem Wege auch wieder aus dem Körper geschafft werden.

Nach dem oralen Konsum beginnt die Aufnahme von Alkohol innerhalb von fünf Minuten über die Magenschleimhaut in die Blutbahn. Die höchste Konzentration ist dabei 30 bis 60 Minuten nach dem Konsum erreicht. Innerhalb dieses Zeitraumes kann Erbrechen also noch begünstigend entgegenwirken. Je länger die Wartezeit, desto höher die Blutalkoholkonzentration.

Ansonsten - sofern bei volljährigen und geübten Trinkern - Musik an, Chips naschen und die Party genießen 😏✌️

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Welche Schmuddelseiten sollen denn unbemerkt im Büro besucht werden? 😋😏

Was Du suchst, heißt "Webproxy". Es gibt kostenlose und kostenpflichtige, gute und schlechte. Musste bei Google suchen ein wenig testen.

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Die Schwellen für deine Lüfterstufen sind wohl zu gering. Der Prozessor (entweder GPU, CPU oder beide) wird heißer, Lüfter werden schneller, es wird wieder kühler, Lüfter werden langsamer.

Meistens gibt es bei der GPU- und Mainboard-Software jeweils die Möglichkeit, Lüfterstufen selbst festzulegen oder ein voreingestellten Silent-Profil zu fahren. Auch im BIOS gibt es manchmal diese Einstellungen für CPU- und Gehäuselüfter.

Finde heraus, ob es die Grafikkarte ist oder die CPU und Stelle dort die Stufen um, z.B. 70% Lüfter erst bei 60°C statt schon 40 oder was auch immer eingestellt ist. Das waren jetzt nur fiktive Zahlen.

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Der Junge

Ich gehe davon aus, Du fragst nicht nach der moralischen Sicht, sondern nach der rechtlichen.

Prinzipiell wäre zu klären, ob der Veräußerer des Gegenstandes überhaupt geschäftsfähig war. Wenn dieser minderjährig war, kann das Rechtsgeschäft durch die Eltern angefochten und widerrufen werden.

Abgesehen davon gibt es die Anfechtbarkeit wegen Irrtums gemäß §119 BGB. Da hier bei der Willenserklärung wohl ein gravierender Irrtum vorlag, halte ich das Geschäft für anfechtbar.

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Pauschal kann man das nicht beantworten. Hier steht die Frage der Verhältnismäßigkeit für den individuellen Fall im Raum.

Prinzipiell gibt es das umgangssprachlich "jedermann Verhaftungsrecht" genannte Gesetz. Korrekt heißt es "vorläufige Festnahme" und ist im §127 StPO geregelt. Das berechtigt Dich quasi zum Festhalten oder Aufhalten eines Straftäters bis zum Eintreffen der Polizei, wenn Du diesen bei der Straftat ertappst. Jede Maßnahme, die dabei ergriffen wird, muss verhältnismäßig sein. Im Zweifel entscheidet hinterher ein Gericht darüber.

Ob ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr als verhältnismäßig anzusehen ist, wage ich zu bezweifeln. Sind jedoch Personen involviert, z.B. bei einer Entführung, sähe die Sache ganz anders aus. Hier käme noch der Notwehr-Paragraph Dazubund nahezu jedes Mittel bleibt straffrei, um Gefahr für Leib und Leben von dich oder Dritten abzuwenden.

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Es gibt bereits Tarife ohne Volumenbegrenzung und Drosselung. Du kannst etwas mehr bezahlen und hättest genau das, was Du suchst.

Bei o2 zum Beispiel gibt es die "Unlimited"-Tarife für Neukunden ab € 19,99 mtl. und ab € 39,99 mtl. sogar mit full speed.

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Natürlich musst Du nicht nachzahlen. GEZ zahlt man inzwischen nur noch pro Haushalt, nichtmehr pro Person. Da Du im Haushalt Deiner Mutter lebst, die jedoch als Bezieherin von ALG II befreit ist, ist die Sache erledigt, jedoch schickt die GEZ-Mafia häufig trotzdem automatisierte Forderungen, ob berechtigt oder nicht.

Dieser Forderung müsste beim ersten Mal ein Formular beiliegen, da kannst Du ankreuzen, dass für die Wohnung schon beim Beitragsservice gemeldet ist durch Deine Mutter. Das sollte die Sache erledigen. Zur Not noch an die Hotline wenden, falls in Zukunft dann noch was kommt.

Sobald Du Geld verdienst, sieht es anders aus.

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Die Nennung des Markennamens zum Zwecke der Produktbeschreibung ist nicht verboten.

Was Du jedoch nicht darfst, ist das Verwenden von Vergleichen, z.B. "sieht aus wie eine Levis Jeans", obwohl es keine ist.

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Bei 1&1 gibt es zur Überbrückung der Wartezeit auf den Anschluss einen Sofortzugang:

https://dsl.1und1.de/sofort-start

Das gibt es möglicherweise auch bei anderen Anbietern, sicher wusste ich es aber von diesem.

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Du kannst so viele Wohnungen anmieten, wie Du Dir leisten kannst. Beim Kündigen jedoch musst Du Dich an die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Einfach ohne Ankündigung von einem auf den nächsten Tag ohne Ersatz und Mietfortzahlung zu kündigen und auszuziehen geht nicht.

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Über www.ausbildung.de gibt es massig Infos über Lehrberufe.

Allgemein spuckt Google tonnenweise Seiten aus 😉

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Ihr habt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nichts zu befürchten und werdet auch nichts mehr hören.

Das Erfassen der Personendaten ist Standart. Wenn im Zuge dieser Nacht weitere Beschwerden oder z.B. Sachbeschädigungen o.ä. aufgetreten wären, dann wüsste die Polizei schonmal, bei wem sie nachfragen.

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Ich kenne da ein Sprichwort:

"Das größte Schwein im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant."

Wenn Dir der Umweltschutz und die fachgerechte Entsorgung im Vordergrund steht, dann sprich den Verantwortlichen an und erkläre es ihm höflich. Vielleicht weiß er es einfach nicht.

Ansonsten lass den Dingen ihren Lauf und kümmere Dich um Deine eigenen Angelegenheiten. Versteh das nicht als persönlichen Angriff, aber andere hinterrücks irgendwo anzuschwärzen ist noch viel schlimmer als falsch entsorgte Leuchtstoffröhren.

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So eine Seite gibt es nicht. Wer soll denn die pflegen bei unzähligen Onlinespielen und -servern?

Einfach den gewünschten belegten Namen immer mal wieder testen, vielleicht ist er irgendwann ja wieder frei. Ansonsten selbst kreativ sein.

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Für eine möglichst ausgeprägte Tiefenunschärfe (auch "Bokeh" genannt) wird mit der größtmöglichen Blende (z.B. F2.0) fotografiert. Je kleiner die Zahl, desto größer ist die blende. Dabei wird die Tiefe, die Du scharf stellen kannst, immer kleiner.

Bei DSRL-Kameras stellst Du im Modus M sämtliche Attribute manuell ein (Blende, Verschlusszeit, Lichtempfindlichkeit). Im Modus A nur die Blende, den Rest passt die Kamera entsprechend an.

Dass Deine Kamera beim Zoomen im Automatik-Modus übrigens zu mehr Bokeh neigt als ohne Zoom liegt daran, dass die Kamera mehr Licht einfangen muss und dabei die Blende selbst weiter öffnet.

Für Einsteiger empfehle ich grundsätzlich, sich ausgiebig mit der Technik und den Gesetzen der Fotografie vertraut zu machen. Ohne das Grundwissen entgeht einem sehr viel und kommt nie über Schnappschüsse hinaus.

Ein fantastisches Buch hierzu findest Du hier:

https://www.amazon.de/Die-gro%C3%9Fe-Fotoschule-Digitale-Fotopraxis/dp/3836223848/ref=mp_s_a_1_1?dchild=1&keywords=3836223848&qid=1600605314&sr=8-1

Vom selben Verlag gibt es auch auf Portraits thematisierte Bücher.

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In der Regel verursachen urheberrechtlich geschützte Musikstücke in Videos automatische "Content-Treffer" bei YouTube und werden gesperrt, stummgeschaltet oder gelöscht. Nach mehreren Verstößen kann Dein Account gesperrt werden.

Dies ist jedoch nur die YouTube-interne Vorgehensweise. Jedem Rechteinhaber steht es frei, Dich anzuzeigen oder auf Unterlassung zu verklagen. Obgleich das in der Regel kaum stattfindet, können hier natürlich rechtliche Sanktionen wie z.B. Geldstrafen resultieren.

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