Mann arbeitet und Frau Hartz4, Heirat, Zwei Wohnungen?

5 Antworten

Welchen finanziellen Vorteil erhoffst du dir von dieser Heirat? Vor allem in Verbindung mit deiner letzten Frage!

Schuldner04 
Fragesteller
 10.08.2017, 06:24

Ich erhoffe mir keinen finanziellen Vorteil, möchte allerdings auch keinen Nachteil durch die Heirat erlangen.

Ich möchte sie heiraten, weil ich sie liebe.

Kann mir aber aufgrund der bestehenden Unterhaltsverpflichtungen aber auch keinen finanziellen Nachteil leisten. Daher meine Frage.

Ich würds nicht machen, nicht das ihre Wohnung später nicht mehr bezahlt wird oder sowas. Heiraten wird eh überbewertet, wenn ihr schon um die 4-5 Jahre zusammen seid, wird das auch ohne Heiraten lange, vllt. auch für immer, halten.

Also ganz einfach, wenn du sie heiratest seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft und kommt füreinander auf. Das heißt, es werden natürlich nicht die Kosten für 2 Wohnungen übernommen, sondern für eine angemessene Wohnung. Deine unterhaltspflichtigen Kinder werden berücksichtigt, jedoch wird dein Einkommen für euch Beide gerechnet, wenn da noch etwas fehlt bekommt ihr aufstockend Hartz IV.

Wenn ihr nicht heiratet darf der Staat weiterhin für ihre Kinder aufkommen, der Steuerzahler war zwar nicht bei der Zeugung dabei und hatte nicht das Vergnügen, aber dafür darf er die Kosten für die Aufzucht weiter übernehmen. Si sehr schlecht wird es ihr auch nicht gehen, denn zu dem Hartz IV kommt ja noch Kindergeld und Unterhalt für die Kinder.

Und, nicht vergessen, wenn euch irgendwann jemand beim Amt anschwärzt, weil ihr seit 4 Jahren füreinander einsteht und ein Paar seit, dann wird sie ordentlich Spaß haben.

Und zu dem heroischen "Ich will sie heiraten, weil ich sie liebe.", Bullshit, dann hättest du hier nicht gefragt. 

Außerdem zeigt deine erste Frage hier mehr, dass du finanziell sowieso komplett abgebrannt bist und nicht nur Unterhalt zahlen musst. Also ist doch diese Frage hier komplett für die Tonne oder willst du die Kosten für die Hochzeit gleich in die Insolvenz einfließen lassen?

Schuldner04 
Fragesteller
 10.08.2017, 07:25

Das ist kein Bullshit, ich bin halt ein rational denkender Mensch und man muss halt abwägen. Muss halt Unterhalt zahlen und von daher darf ich mich nicht schlechter stellen als jetzt.

HoskevonBerg  10.08.2017, 07:29
@Schuldner04

Du hast deine Antwort, mache was draus.

Warum wollt ihr nicht zusammenziehen? Ich denke, dass es bei zwei getrennten Wohnungen Probleme geben könnte. Warum sollte das Amt ihr eine Wohnung bezahlen, wenn ihr Mann alleine wohnt?

Schuldner04 
Fragesteller
 10.08.2017, 06:40

Wir sind ja wohl nicht gezwungen zusammen zu ziehen oder?

Wie gesagt, unsere Wohnungen sind in einem Haus, direkt nebeneinander.

Es besteht also kein Bedarf zusammen zu ziehen.

Alleine schon deshalb, da ich regelmäßig Nachtdienst habe und in Ruhe schlafen muss tagsüber. Da ist eine eigene Wohnung hilfreich, wo keine kleinen Kinder rumhüpfen.

Othetaler  10.08.2017, 06:58
@Schuldner04

Nein, natürlich könnt ihr wohnen, wo ihr wollt. Ihr könnt auch zehn Wohnungen unterhalten ... wenn ihr das selbst bezahlt.

Die Wohnung deiner Freundin wird aber vom Amt bezahlt und genau da dürfte spätestens nach der Hochzeit eurer Problem liegen.

Die Wohnungen habt ihr ja jetzt schon,also kann euch nach einer Heirat auch keiner zwingen in einer Wohnung zu leben,selbst wenn die Wohnungen in einem Haus sind !

Sollten da Fragen aufkommen kannst du ja dein Argument wegen deiner Berufstätigkeit bringen,aber normalerweise geht das keinen etwas an.

Nach der Heirat seid ihr euch zwar zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet,aber erst gehen mal deine gesetzlichen Verpflichtungen den Kindern gegenüber vor,dass muss nur nachgewiesen werden das du regelmäßig deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommst und was du zahlen musst.

Du kannst also von deinen ca. 2100 € Netto erst einmal deinen monatlich zu zahlenden Unterhalt abziehen,vom Netto was übrig bleibt kannst du nochmal derzeit 330 € an Freibetrag wegen deinem Einkommen abziehen,dieser steht dir nach § 11 b SGB - ll auf dein Erwerbseinkommen zu,weil du min.1 minderjähriges Kind hast und min.1500 € Brutto verdienst.

Dann kannst du deinen derzeitigen Regelsatz für den Lebensunterhalt abziehen,der sollte dann normalerweise bei 409 € liegen,der steht zwar in der Regel nur einem Single zu oder einem alleinerziehenden,aber wenn ihr getrennte Wohnungen habt bildet ihr ja eigentlich keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ),weil ihr eben nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen würdet und gemeldet wärt,sonst stünde euch jeweils derzeit nur 368 € zu.

Und dazu kannst du dann noch deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom in Abzug bringen,zum Problem könnte es ggf.werden wenn deine Wohnung nicht den Vorgaben des SGB - ll entspricht,also für 1 Person nicht angemessen wäre,denn da könnte ja evtl.eine Menge eingespart werden und damit könntest du dann deine Frau unterstützen.

Kannst im Internet mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und den Namen deiner Stadt in der du wohnst,da solltest du finden was dir für 1 Person an angemessener KDU - zustehen würde.

Zusätzlich könntest du dann ggf.auch noch erhöhte berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten absetzen,kommt dann also darauf an ob du mit dem PKW - fahren musst,wenn ja,wie viele Km für eine einfache Strecke und wenn nicht,was du im Monat für die öffentlichen Verkehrsmittel zahlen müsstest,wenn du also nicht auf den PKW - angewiesen wärst,aber trotzdem damit fahren würdest,obwohl du in angemessener Zeit auch günstiger fahren könntest,dann würden nur diese Kosten berücksichtigt.

Schuldner04 
Fragesteller
 10.08.2017, 14:20

Endlich mal eine vernünftige Antwort!

Vielen Dank.