EU Führerschein, 186 Tage Regelung?

4 Antworten

Du musst deinen Hauptwohnsitz in diesem Land haben und mindestens 187 Tage ununterbrochen dort leben, dann kannst du dort den Führerschein beantragen. Solange in Deutschland eine Aufforderung zu einer MPU besteht darfst du aber auch mit einem ausländischen Führerschein nicht fahren. Das wäre fahren ohne Fahrerlaubnis, somit eine Straftat.

Das geht leider nicht, da der Führerschein auf der ihre Sprache ist, und nicht auf deutsch, und somit wird man durchfallen


VectraC20  04.07.2025, 08:20

Wenn man die Landessprache beherrscht kann man den Führer klar bestehen, es gibt viele die in den USA den Schein bekommen haben.

MrUniverseNo1 
Beitragsersteller
 03.07.2025, 20:45

Hi ZuScholzig,

tatsächlich geht dass.

Auf Malta ist Englisch neben Maltesisch eine Amtssprache.

Auf Zypern wird sehr viel Englisch gesprochen.

Und in Irland sowieso...

And i have no patience anymore.

I want my Driver license, cause then i can Drive around the world , you know ?

After that i'll move to the US.

There i like to hike the Cacific Crest Trail.

After that i'll start a Work and travel in Canada.

After that im talking english Like a Native.

And then Asia comes

So...., Yeah that's my plan 😃

LisaAusPisa  03.07.2025, 20:29
auf der ihre Sprache

So in etwa wie deine Antwort.

ich glaube diese regel bezieht sich auf das fahren mit ausländischen führerschein bzw ausländischem nummernschild in deutschland, es darf nich länger als 6 monate sein

Wenn dir in D der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet wurde, darfst du auch mit einem ausländischen Führerschein in D nicht fahren.


MrUniverseNo1 
Beitragsersteller
 03.07.2025, 20:50

Der EU-Führerschein ist, trotz offener MPU in Deutschland gültig. Wenn er legal erworben wurde und das Wohnsitzerfordernis eingehalten wurde.

Wenn ein Führerschein (genauer gesagt: die Fahrerlaubnis) in einem EU-Mitgliedsstaat legal erworben, also gemacht wird, darf auch in Deutschland wieder gefahren werden. Denn Deutschland gehört zur EU. Diese Rechtslage ergibt sich bekanntlich aus der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Und sie ist auch inzwischen anerkannt, auch vor Deutschen Gerichten.