Makler unseriös - Energieausweis muss angeblich selber vom Kunden bezahlt werden?

9 Antworten

Den muss man nämlich nicht besitzen, wenn man ein Haus besitzt usw. Ist diese Aussage korekt ?

Ja, muss man nicht, solange man nicht verkauft oder vermietet. Allerdings ist das Nicht-Vorzeigen des Energieausweises auf Anfrage eines Kaufinteressenten sogar bußgeldbewehrt...

Müsste ich also theoretisch den Energieausweis als potenzieller Käufer selber bezahlen um Auskunft über die genauen Energiewerte des Hauses zu erhalten ?

Nein, definitiv nicht...

.Wissen Sie, das ist eigentlich total unüblich, das man den Energieausweis besitzt, wenn sie so einen sehen wollen würden, müssten Sie den in diesem Fall selbst bezahlen. Den muss man nämlich nicht besitzen, wenn man ein Haus besitzt usw. Ist diese Aussage korekt ?

Ja, der Ausweis ist sehr teuer und niemand muss ihn als Eigentümer besitzen. Selbst unsere Mieter erkennen die 15cm Dämmung, spüren die Wirkung bei der Besichtigung (innen deutlich kühler als außen) und ahnen den Energievorteil oder mieten eben nicht.

Bei einem Verkauf wäre das allerdings anders - hier muss ein bedarfsbasierter Ausweis vorgelegt werden!

Entweder der Makler legt alle Verkaufsunterlagen vor oder der Eigentümer wäre mal anzusprechen, wenn euch das Haus wirklich interessiert.

Übrigens: seine Maklerprovision wäre hier deutlich kürzbar :-)

HTH

G imager761

CharlesWaldorf  04.07.2011, 10:53

Ja, der Ausweis ist sehr teuer

Das ist wohl relativ zu betrachten. Verbrauchsbasierter Ausweis schon ab 25,- €, Bedarfsbasierter ab 45,- €. Für den Kaufinteressenten wäre 1Euro schon zu teuer weil er dafür nicht zuständig ist. Für den Verkäufer, der ja richtig Kohle erwartet für sein Häuschen, sollte das nicht teuer sein.

Wenn man an den Falschen gerät kann man natürlich sehr viel mehr bezahlen. Ich habe 2008 noch 15 € bezahlt für den Verbrauchsbasierten. Aber nichts wird billiger.

Die Aussage ist so falsch, es sei denn, bei dem Gebäude würde es sich um ein Baudenkmal handeln - denn nur dort greift die Ausweispflicht nicht. So wie geschildert ist hier jedoch aller Wahrscheinlichkeit sogar der teure Bedarfsausweis vorgeschrieben (§ 18 EnEV 2009), und selbigen muss der Verkäufer zwingend erstellen lassen; andernfalls begeht er eine Ordungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu € 15000.-- geahndet werden kann.

Wenn das Haus als Energieeffizient ausgewiesen ist müßen die Verkäufer die Unterlagen vorlegen.Sollten sie die Unterlagen nicht vorlegen können ist es auch nicht als Energieeffizient ausgewiesen.Du mußt erst nach dem du ein Haus gekauft hast und die nötigen Umbauten zu einem Energiesparhaus getan hast die Kosten für den Nachweis das es ein Energieeffizientes Haus ist übernehemen vorher nicht.

CharlesWaldorf  04.07.2011, 08:05

Das ist nicht ganz richtig. Seit 2008 ist er bei Verkauf eines Hauses zwingend vorgeschrieben. Für alle Häuser. Neuerdings reicht nicht mal der Verbrauchsbasierte aus, es muß sogar ein Bedarfsbasierter sein. (Seit 2009 oder 2010, ganze genau weiß ich das nicht).

luder1000 
Fragesteller
 04.07.2011, 08:07
@CharlesWaldorf

sehr interressant ... Danke

energiepass  31.10.2011, 21:06
@CharlesWaldorf

Nein, das stimmt nicht. Nach wie vor ist auch der günstigere Verbrauchsausweis möglich, allerdings unter bestimmten Bedingungen (die aber die meisten wohl erfüllen)

Fakt ist: Seit 1.10.2008 ist für Gebäude, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 Wohneinheiten besitzen, nur noch der teure Bedarfsausweis möglich.

Ausgenommen sind dabei nur solche Gebäude, die in der Zwischenzeit so saniert wurden, dass sie die (geringen) Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.

Genaueres hier, da gibts auch einen enfachen Test, ob der güntige Ausweis möglich ist:

http://energiepass.wordpress.com/ausweis-schnell-check/

beim verkauf ist der verkäufer verpflichtet u.a. den energieausweis zu haben/zeigen. da musst du gar nix zahlen!