Maiskolben auf Grill verkaufen in der Fußgängerzone, was denkt ihr?
Hallo,
habe eine Idee, nämlich in einer großen und berühmten Stadt in der Fußgängerzone Mais zu grillen und zu verkaufen? Wäre ich damit erfolgreich? Ich meine, Mais auf Grill mögen ja viele und der Geruch ist ja auch anziehend... Pro Mais 2,50 € wäre in Ordnung denke ich. Denn selbst pflücken kostet pro Mais 15-20 Cent. Klingt gut oder nicht?
Wäre aber dies überhaupt machbar? Rechtlich gesehen?
Grillen mit Gas natürlich.
7 Antworten
An sich eine gute Idee, aber da gibt es noch einiges zu beachten. Hier mal ein kleiner Auszug:
Inhaltlich:
- Möchtest du einen festen Stand an einem festen Standort (lohnt sich nur mit Hauptgeschäft oder zumindest größerem Startkapital) oder eher einen mobilen "Bauchladen" (bei Grillmais könnte hier auch ein fahrradanhänger funktionieren)
- Standortwahl will sowohl bei festem Stand als auch Bauchladen wohl durchdacht sein
- Womit möchtest du den Mais grillen? Normalerweise werden Grillbauchläden mit Gas betrieben, dh du musst die Gasflaschen mitschleppen und der "Bauchladen" abgesichert sein (zB Sicherheitsgefährung durch Gaseplosionen, Brandgefahr, ...). Bei einem festen Stand ändern sich hier die Möglichkeiten nach den jewiligen Standortbedingungen (Verfügbarkeit von Gas, Strom, Wasser, ...)
- Wo bewahrst du den Mais auf? Der muss ja auch noch mitgeschleppt/gelagert werden werden, genauso wie Salz und Butter. Hier muss zudem auf die Kühlkette geachtet werden. Ergo: Warenlager und Kühlung miteinberechnen
- Ein weiterer Punkt im Sinne von Warenlager: wie servierst du den Mais? Auch diese Produkte (Servietten, Schalen, Maispickser zum Besseren halten, ...) müssen zur Genüge vorhanden und richtig aufbewahrt werden.
Rechnerisch:
Die Zutaten alleine machen nicht die Hauptkosten aus: selbst wenn du den Mais für 2,50 verkaufst (Einkauf mit 20cent) kannst du die 2,30 nicht als Reingewinn verbuchen:
- Verkaufsmenge liegt meist unter der Einkaufsmenge, durch Acht auf Frische und Qualität ergeben sich hier meist zusätzliche Verluste
- Auch Salz, Butter und Servierzubehör kosten etwas
- Geräte und Werkzeugkosten müssen vom Gewinn abgezogen werden
- laufende Gewerbekosten miteinrechnen: monatlich fällige Gebühren wie zB Standortmiete, Instandhaltung, Nebenkosten (Strom/Wasser/Gas/...), Anfahrtskosten,....
- Steuerabzüge beachten
.....
Ganz zu schweigen davon, dass die Maisssaison recht kurz ist - selbst wenn du nicht fürs restliche Jahr vorsorgen musst, musst du dennoch Ausfallzeiten und Tage mit Verdienst unter dem täglichen Verkaufsbedarf miteinrechnen.
Rechtlich: Nachdem du dich bei den Maiszüchtern erkundigt hast, ob du den selbstgepflückten Mais überhaupt gewerblich weiterverkaufen darfst: lies dich noch zu den Themen Hygieneverordnung, Reise- und Imbissgewerbe durch, dann natürlich noch die Sicherheitsbedingungen zB bzgl dem Grill, zum Schluss noch ein Steuerberater
Hm, so einfach geht das nicht. Ich würde erst mal zum Ordnungsamt gehen, und frage, welche Genehmigungen Du benötigst. Schau mal hier:
Ich würde mir das mit dem Maiskolbenverkauf gut überlegen. Ihr braucht ja auch Strom für den Grill usw. Ich würde vielleicht eher Kuchen verkaufen, den man vorher bäckt und nur noch überreichen muss, nicht vor Ort zubereiten.
machbar ist es, selbst anbauen und pflücken ist schon schwieriger weil man ein Feld benötigt und 2.50 ist etwas teuer....
aber es gibt doch genug Maisfelder, wo man kostenpflichtig selber pflücken kann... Süßmais und/oder Milchmais
Genehmigung vom Ordnungsamt der Stadt zum verkauf auf öffentlichen Plätzen einholen-- die kostet Geld. , Reisegewerbeschein anmelden - der kostet Geld, , Hygienevorschriften beachten, Lebenmittelgesetze beachten,
gesundheitsnachweis durch das Gesundheitsamt, Feuerschutzvorschriften einhalten, Abfall beseitigung, usw. Reicht das erst einmal?
Erst musst du ein Gewerbe anmelden, denn ohne Gewerbeschein geht gar nichts. Für dein Vorhaben benötigst sogar die Reisegewerbekarte.
Infos dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Reisegewerbekarte
Dann brauchst du auch noch eine Genehmigung der zuständigen Behörde für den Platz (Fussgängerzone etc.).