Mahnung von Inkasso per E-mail?

7 Antworten

Mache dir keine Sorgen. Du kannst jegliche Forderungen bzw. E-Mails ignorieren.

Die von dir erwähnte Website wird hier mit aufgeführt: https://www.watchlist-internet.at/liste-streaming-plattformen/ (03.02.2020)

Wie du sehen kannst, gibt es eine Vielzahl von solchen Websites, die auch immer einen ähnlichen Namen haben. Des Weiteren wird auch immer ein Rechnungsbetrag in Höhe von 358,50 Euro, 359,88 Euro oder 395,88 Euro verlangt.

Etwas ausführlicher wird das Ganze noch mal hier beschrieben: https://www.mimikama.at/allgemein/tugaflix-nicht-beachten/

Dort geht es zwar um eine andere Seite, aber um dieselbe Abzockmasche.

Emails kann man getrost ignorieren. Schriftlich Widerspruch einlegen, Minderjähig ... und das wars.

Wenn was schriftliches kommt, zum Anwalt, der schreibt dann etwas unfreundlicher und legt gleich seine Rechnung dazu.

Das Risiko gehen solche dubiosen Firmen aber offenbar ein, weil sich viele einschüchhtern lassen.

du hast vom Vertrag erst über das Inkassoschreiben erfahren, du widersprichst dem, die Ware muss zurückgegeben werden, eine Zahlung ist hinfällig, auch die vom Inkasso, sofern Junior minderjährig ist

Es ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, falls dein Kind minderjährig ist. Da müsstest du zustimmen. Weiß das Inkassobüro davon, ist das Schreiben gegenstandslos.

Ist Dein Sohn volljährig,und wie hast Du widerspruch eingelegt,oder widerrufen?

Maja54321 
Fragesteller
 08.03.2020, 20:04

Nein einer 6, 9 und 14. Als ich die E-mail gelesen habe, dass über 500 Euro fällig sind für das ganze Jahr, habe ich denen direkt geschrieben, dass ich widerspreche und dem Vertrag nicht einwillige, weil es meine Kinder waren. Das hat die aber nicht interessiert. Jetzt habe ich die 2. Mahnung von einem Injasse per E-mail bekommen

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peterobm  08.03.2020, 20:05
@Maja54321

per Mail, ignorieren, auf dem Weg versuchen die trotzdem an das Geld zu kommen

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SlightlyAnnoyed  08.03.2020, 20:08
@peterobm

kommt darauf an. Wenn das Kind für die Anmeldung die Daten der Mutter genommen hat (Name, Geburtsdatum, adresse) dann muss sie nachweisen, das sie es nicht war, ansonsten kann ja jeder sagen: „sorry, ne, war mein minderjähriges Kind“.

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andie61  08.03.2020, 20:11
@Maja54321

Vergesse die Mahnungen,es ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen,und Du hast dem ja auch widersprochen,erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt musst Du handeln und da sofort Widerspruch gegen einlegen,und ganz wichtig der unterste Punkt im ersten Link,mit dem werden die bestimmt auch noch kommen

Was, wenn der Verkäufer den Spieß umdreht?

Zuweilen verlangen Anbieter Schadensersatz von den Eltern, die nicht zahlen wollen. Ihre Begründung: „Verletzung der Aufsichtspflicht“. Doch diese Forderungen haben vor Gericht keinen Bestand, denn Eltern sind nicht verpflichtet, ihre Kinder permanent zu überwachen – auch nicht im Internet.

Andere Verkäufer berufen sich auf den sogenannten Taschengeldparagrafen, doch dahinter steckt selten ein seriöses Argument, denn dieser kann nur dazu führen, dass vom Minderjährigen mit seinem Taschengeld bereits bewirkte Leistungen nicht mehr zurückgefordert werden können, nicht aber dazu, dass eine offene Forderung des Verkäufers bestehen kann. Auch wenn das Kind vorgegeben hat, volljährig zu sein, sollte man sich nicht täuschen lassen. Denn ein falsches Alter anzugeben, ist zwar unehrlich, aber kein Betrug und zählt daher nicht als Straftat. Außerdem gilt rechtlich nicht die falsche Altersangabe, sondern immer die tatsächliche

https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/wenn-kinder-online-vertraege-abschliessen/

https://www.experto.de/praxistipps/internet-abzocke-was-tun-wenn-ihr-kind-ein-abo-abgeschlossen-hat.html

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