Mache ich mich Strafbar?

4 Antworten

Guten Tag!

Es kommt darauf an, was unter freizügig zu verstehen ist. Der Sachverhalt ist hier relativ dünn. Weil es sich um ein Mädchen handelt, gehe ich davon aus, dass sie noch keine 14 Jahre alt ist. In diesem Fall kommt der Tatbestand des § 184b StGB in Betracht. Danach macht sich auch nach Absatz 3 der Vorschrift strafbar, wer einen kinderpornographischen Inhalt besitzt oder abruft. Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen kinderpornographischen Inhalt nach Absatz 1 handelt und die Tat vorsätzlich begangen wurde. Falls nicht, ist eine Strafbarkeit nach der benannten Vorschrift abzulehnen.

Die Bilder wurden unverzüglich gelöscht und auch nicht abgespeichert. Das war gut mitgedacht. Gehe davon aus, dass es somit nicht bewusst abgerufen wurde. Daher ist hier eine Strafbarkeit abzulehnen.

Unabhängig davon können Kinder nicht bestraft werden (vgl. 19 StGB). Solltest man noch keine 14 Jahre alt sein, passiert nichts.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


Inkognito-Nutzer   28.05.2024, 14:48

Sie ist über 14 und ich bin über 14

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ChaosLeopard  28.05.2024, 15:04
@Inkognito-Fragesteller

In dem Fall scheidet ein kinderpornographischer Inhalt aus. So kommt die Vorschrift der Jugendpornographie nach § 184c Abs. 3 StGB zur Anwendung. Ohne bewusstes Abrufen beziehungsweise ohne Kenntnis ist eine Strafbarkeit eher abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

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Wer Nacktbilder oder -videos herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich gemäß § 184b StGB strafbar.

Unabhängig davon könntest du so viel Rückgrat haben, denjenigen der die Fotos verschickt, darauf anzusprechen, dass er sich mit dem Teilen der Bilder strafbar macht bzw. würde ich das Mädchen definitiv über den Vorfall informieren und den Kerl anzeigen.


Ademi33  27.05.2024, 09:22

Heißt wenn ich jetzt bei dir vorbei komme und dir Nacktbilder in den Postkasten werfe wirst du eingeknastet. Macht Sinn (kappa)

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r0ckferry  27.05.2024, 09:24
@Ademi33

Wo ist denn da der Zusammenhang? Lies doch bitte richtig.

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Inkognito-Nutzer   27.05.2024, 09:25

Aber was kann ich bitte dafür wenn mir diese Bilder ohne meine Zustimmung geschickt wurden? Ich kann nicht mehr machen als sie zu löschen und ich habe den Leuten, die das reingschickt haben, auch schon erklärt warum das nicht cool ist.

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Kannst Du.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Inkognito-Nutzer   27.05.2024, 10:32

Und was soll ich jetzt tun?

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Agamemnon712  27.05.2024, 10:38
@Inkognito-Fragesteller

Ich würde Dir empfehlen, den Gruppenchat zu verlassen und Dich ggf. an die Polizei zu wenden.

Zusätzlich das betroffene Mädchen und Deine Erziehungsberechtigten informieren.

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Das geht gar nicht. Sag es derjenigen und animiere sie, das anzuzeigen.


Inkognito-Nutzer   27.05.2024, 10:26

Ich kann doch nicht meine besten Freunde verraten das könnte ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Wenn sie die Nudes veröffentlicht hätten bin ich ehrlich würde ich zur Polizei. Sie haben die aber über 50 andere Leute bekommen.

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NinjaKeks01  27.05.2024, 17:16
@Inkognito-Fragesteller

Aber mit deinem Gewissen vereinbaren, dass sich potentiell eine Person deswegen in den Suizid bring kannst du? Musst du wissen.. Gibt genug Möglichkeiten um aus der nummer anonym rauszukommen..

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