LTA und Erwerbsminderungsrente angelehnt, was kommt danach?

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Hallo FrauFanta,

Sie schreiben:

LTA und Erwerbsminderungsrente angelehnt, was kommt danach?

Krankengeld ausgesteuert, zur Zeit Bezug über Nathlosigkeitsregelung.

Leistung zur Teilhabe abgelehnt, da zur Zeit keine 3h täglich Arbeitsfähig ( kein Wunder, gab vor kurzen eine Operation...Nachoperation der vorangegangenen Geschichte), 

Antwort:

Der Anspruch auf die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung greift in der Regel nur dann, wenn ein Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente in Gang ist!

Das heißt also im Klartext, daß Sie zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand rechtzeitig das Widerspruchsverfahren einleiten müßen, damit das Verfahren weiterhin in der Schwebe ist!

Liegt erst einmal ein rechtskräftiger Ablehnungsbescheid der DRV vor, so dürfte die Nahtlosigkeitsregelung wegfallen und dann bleibt eigentlich nur noch Hilfe zum Lebensunterhalt, sofern Sie die diversen Freibeträge beim Haushaltsgesamteinkommen nicht überschreiten!

Erwerbsminderungsrente auch abgelehnt, da vermutlich nachdem die OP gut verlaufen ist, man wieder normal arbeiten kann.

Antwort:

Solange das Widerspruchsverfahren und somit das Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente in Gang ist, sollte das ALG 1 weiterlaufen!

Einfach Nathlosigkeitsregelung, bis AU vorbei ist und die Arbeitsfähigkeit wieder Eintritt? Oder wie. Passiert noch was? Oder ist damit jetzt alles geklärt?

Antwort:

http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

Fazit:

Im Zweifelsfall Rechtsbeistand hinzuziehen, z.B.:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

FrauFanta 
Fragesteller
 11.12.2016, 12:37

Oh, echt? Ojee, dachte ich bekomm das die ganze Zeit jetzt weiter. Danke für den Tipp

UniQueFTW  12.12.2016, 00:47
@FrauFanta

Wie ich auch schon gesagt hab der VDK kann helfen und sie haben die Erfahrung dir auch noch Ratschläge geben zu können was du sonst noch machen kannst! Auch was generell Versicherungen angeht, außer bei privaten (Kranken- Pflege-) Versicherungen dann nicht..

Hä ? Du kannst keine 3 h arbeiten ? Und  Du willst keine Erwerbs-minderungsrente ? Aber Du hast sie doch beantragt ! Sonst hättest Du doch keine Ablehnung bekommen. Das muss ich jetzt nicht verstehen, oder ??????

Als Ergänzung zum vorigen Schreiber: Neben dem VdK gibt es noch den SoVD. Mitgliedsbeitrag 6 €.  Sonst schliesse ich mich der vorigen Meinung an. Ohne Sozialverband kommt man gegen die Rentenversicherung nicht an. Keine Chance.

Klausi111111

FrauFanta 
Fragesteller
 11.12.2016, 11:23

Du hast nicht richtig gelesen!!! Ich bin frisch operiert und kann deshalb keine 3h arbeiten. Eine Erwerbsminderungsrente liegt überhaupt nicht an, da es eine Operation war, die üblicherweise folgenlos ausheilt. Ich war jedoch verpflichtet, den Antrag zu stellen. Bekomme ich jetzt Nathlosigkeitsregelung bis zum Schluss, und was ist danach, wenn ich nach den verbleibenden 8 Monaten noch nicht wieder fit bin. Arbeitsplatz ist vorhanden.

Konrad Huber  11.12.2016, 12:38
@FrauFanta

Bekomme ich jetzt Nathlosigkeitsregelung bis zum Schluss, und was ist danach, wenn ich nach den verbleibenden 8 Monaten noch nicht wieder fit bin. Arbeitsplatz ist vorhanden.

Antwort:

Zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand das Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten, im Idealfall solange, bis Sie wieder voll belastbar sind!

Andere Alternativen sind leider nicht in Sicht!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

ich kann dir da nur raten beim VDK Mitglied zu werden und die alles regeln zu lassen! Glaub mir für diesen ganzen Bullshit braucht man Profis! Ich kämpfe seit über 2 Jahren mit der Rentenversicherung zwecks Erwerbsminderungsrente und ohne den VDK hätte ich schon lange aufgegeben!
In Bayern kostet ne Mitgliedschaft 6€ im Monat www.vdk.de

FrauFanta 
Fragesteller
 11.12.2016, 07:22

Ich will gar keine Erwerbsminderungsrente

Hallo,

grundsätzlich hat jeder Versicherte das Recht, nach Ablehnung der LTA und Erwerbsminderungsrente in das Widerspruchsverfahren zu gehen, wenn du meinst, du hast nur noch ein dauerhaftes Leistungsvermögen von weniger als 6 Stunden täglich/5 Tage die Woche irgendeine Tätigkeit. (muss von der DRV nicht benannt werden.

Dafür solltes du in einen formlosen Widerspruch in der Frist (6 Wochen nach Erhalt der Ablehnung) an die DRV schicken.

Sehr geehrte Damen und Herren,

...hiermit widerspreche ich fristgerecht Ihre Ablehnung zur Erwersbminderungsrente.

Sie haben nicht alle meine Erkrankungen berücksichtigt:

...Aufzählung mit behandelnden Ärzten und Kliniken

Weiterhin kommt erschwerend noch hinzu:

........

MfG

FrauFanta

Das reicht, damit man dir den gesamten Sachverhalt und die Gutachten benennt und erläutert.

Die Akte muss insgesamt neu aufgenommen und bewertet werden, neu hinzukommende Erkrankungen von dir untersucht werden.

Rechtsanwälte und VDK Leute machen daraus immer eine Wissenschaft.

Ist es nicht. Anhand der eventuellen Ablehnung des Widerspruches kannst du vielleicht erkennen, ob du beim Sozialgericht klagen solltest, dann benötigst du einen Juristen.

Beste Grüße

Dickie59

FrauFanta 
Fragesteller
 11.12.2016, 14:55

Ich hab Angst, das denn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente angenommen wird. Das will ich auf keinen Fall. Dann müsste ich das also entsprechend lapidar formulieren

Dickie59  11.12.2016, 14:57
@FrauFanta

wenn du nicht auf Erwerbsminderungsrente aus bist, dann mache dahingehend keinen Widerspruch, welche Hilfe benötigst du aus dem Bereich Teilhabe am Arbeitsleben?

Ich habe aber auch schon Versicherte gehabt, die haben medizinische Reha beantragt und auf Prüfung haben sie die Erwerbsminderungsrente erhalten.

FrauFanta 
Fragesteller
 13.12.2016, 13:53

Es ist nicht so einfach: Alg1 würde ich nicht bekommen, da ich ja noch krank bin. Ohne Widerspruch Verfahren hab ich aber auch kein Anrecht auf Nathlosigkeitsregelung. Erwerbsminderungsrente würde ich evtl für 1-2 Jahre bewilligt bekommen, das will ich aber nicht, das ist zu wenig.

Dickie59  13.12.2016, 14:09
@FrauFanta

nach dem Krankentagegeldbezug (78 Wochen) zahlt die Krankenkasse nicht mehr, dann hat man Anspruch auf ALG 1 wenn ein Antrag auf Erwerbsminderunsgrente gestellt ist, wer das eine will, muss leider das andere mögen, also gesund werden, so das man arbeiten gehen kann oder man ist mit der Leistung so eingeschränkt, das man den Erwerbsminderungsrentenantrag stellt, mit allen Konsequenzen des Widerspruchsverfahren und Sozialgericht.

O.K. Wusste ich nicht, jetzt nach Deiner Ergänzung ist alles klar. War wohl missverständlich ausgedrückt.

Kann Dir da aber nicht weiterhelfen.

Klausi111111

FrauFanta 
Fragesteller
 11.12.2016, 11:29

Wieso Ergänzung, das mit der Operation stand schon oben im Beitrag