Lohnkürzung bei Diebstahl im Betrieb?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das darf der Arbeitgeber nicht!

Selbst wenn er Beweise hätte, dürfte er nicht einfach eine Lohnkürzung vornehmen; er hätte - unabhängig von der Möglichkeit der fristlosen Kündigung - dann 2 Möglichkeiten: 1. sich mit dem "Täter" über einen Schadenausgleich zu einigen, 2. ihn strafrechlich zu belangen.

Die Kosten für eine Neubeschaffung der Arbeitsmaterialien mittels Lohnkürzung auf alle Arbeiter umzulegen kommt auch einem Pauschalverdacht gegen alle gleich!

Wie auch immer: Ein solches Vorgehen des Arbeitgebers wäre ungesetzlich.

Nein, Arbeiter haften nur für durch sie selbst, grob fahrlässig, herbei geführte Schäden, also nicht bei Diebstahl. Der Dieb kann (wird) jedoch fristlos entlassen werden.

Weis denn einer ne gute Internetseite wo ich da nen Gesetzesauszug finde um es mal ans schwarze Brett zu heften?