Lieferverzug bei Amazon-Bestellung, wie sieht die Rechtslage aus? Wer kennt sich bei Gesetzen aus und kann mir helfen?

3 Antworten

Wenn ich du wäre , würde ich erstmal den Support von Amazon anschreiben 

https://www.amazon.de/gp/help/contact-us/general-questions.html?skip=true

Diese schalten sich ganz schnell ein und werden schauen was passiert.

Wenn so große Zeitspannen kommen , ist oftmals der Kauf aus China oder irgendeinem anderen Asiatischen Land die Sache.

Also entweder noch etwas warten , oder Amazon anschreiben das ihr Prime Kunden seid , und die Lieferzeit deutlich überschritten worden ist.

Chrissi2004 
Fragesteller
 26.08.2016, 22:32

Hallo TheGermanNexus,

danke für deine Antwort! Das werde ich gleich mal machen.

Mittlerweile denke ich auch, dass dieser Verkäufer nicht aus Deutschland oder Europa ist.

Lg.

Warum ist der Zeitraum der möglichen Lieferung so enorm groß?

Von wo wurden die denn Versand, aus China oder was? 

Kann ja sein, dass diese nicht Original waren und nun im Zoll liegen - und bis der Zoll dies Bearbeitet hat und bis du dann vom Zoll Post bekommst, dauert es sehr lange.

In dem Fall kannst du doch aber normalerweise auch den Amazon Support anschreiben, schon einmal daran gedacht?

Chrissi2004 
Fragesteller
 26.08.2016, 22:28

Hallo Yogi851,

danke erstmals für deine Antwort!

Wir haben selbst keine Ahnung, wieso der Lieferzeitraum so riesig ist.

Dass diese nicht 100% original sind, weiß ich selbst natürlich, mein Papa hat das aber im ersten Moment bzw. bei der Bestellung nicht gemerkt. 

Weißt du, wie das dann im Falle von Zoll weitergehen würde? Müssen wir dann immer noch die Ware annehmen bzw. die anfallenden Zollgebühren bezahlen?

Lg. 

Xipolis  27.08.2016, 11:28
@Chrissi2004

Annahme verweigern.

Außerdem Kaufvertrag umgehend widerrufen. Es müsste doch auch ein Widerrufsrecht bei Online-Käufen in Österreich geben.

Grundsätzlich kommt das Recht des Staates zur Anwendung, in dem die Waren zum Verkauf angeboten und verkauft werden.

Nun - zunächst kommt es auf die Lieferbedingungen an; ggf. ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die Lieferzeit sich verzögern kann (ggf. Nachfrist bereits in den AGB enthalten)

Die Rechtslage in Österreich unterscheidet sich im Grunde nicht wesentlich zu der Rechtslage in Deutschland; man sollte zunächst eine Nachfrist zur Lieferung setzen (ca. 14 Tage); gleichzeitig sollte erklärt werden, daß man vom Vertrag zurücktritt, wenn die Lieferung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt.

Sollte man bereits Vorkasse geleistet haben, kann man, wenn man einen SEPA-Abbuchungsauftrag erteilt hat, das Geld sowieso innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen lassen.

Chrissi2004 
Fragesteller
 26.08.2016, 22:49

Hallo DerSchopenhauer,

danke für deine hilfreiche Antwort!

Von einer Mitteilung bei der Bestellung, dass sich die Lieferzeit verzögern kann, war damals keine Spur. Auch in den AGB steht nichts von Verzögerungen oder einer Nachfrist, wie ich gerade nachgelesen habe. Wir werden den Verkäufer am Montag nochmals kontaktieren.

Lg.

DerSchopenhauer  26.08.2016, 22:56
@Chrissi2004

"den Verkäufer am Montag nochmals kontaktieren."

Das ist der richtige Weg - es kann immer zu irgendwelchen Verzögerungen kommen - man sollte daher nicht immer mit "Kanonen auf Spatzen schießen" - immer erst einmal versuchen Lösungen zu finden...das Recht als solches ist dann immer erst das letzte Mittel...

Chrissi2004 
Fragesteller
 26.08.2016, 23:20
@DerSchopenhauer

Hallo nochmals,

ich habe gerade ein wenig über diesen Verkäufer recherchiert; auch andere Amazon-Kunden klagen über ausgebliebene Lieferungen von diesem Verkäufer, sprich es ist ein Betrüger. Kannst du uns jetzt bitte helfen bzw. uns sagen, was wir jetzt tun sollen? Sollen wir noch ein wenig warten oder gleich vom Vertrag zurücktreten?

Auf Anfrage teile ich dir gerne den Verkäufernamen per PN mit. 

Danke im Voraus für deine Hilfe! :)

Lg.

DerSchopenhauer  26.08.2016, 23:29
@Chrissi2004

"andere Amazon-Kunden klagen über ausgebliebene Lieferungen"

Das KANN durchaus ein Indiz für ggf. betrügerische Absichten sein - man sollte sich dennoch an die üblichen Abläufe halten - also Nachfrist setzen und dann, bei Nichterfüllung, vom Vertrag zurücktreten - ggf. auch Anzeige erstatten, da Betrugsabsicht unterstellt werden kann (hängt nun natürlich auch davon ab ob schon bezahlt ist).

Entscheidend für Euch ist ja, ob der Kaufpreis bereits bezahlt wurde und wie man sein Geld wieder bekommt - deshalb mein Hinweis auf die Abbuchung, die man innerhalb von 8 Wochen stornieren kann - wenn es sich aber um eine von Euch veranlaßte Überweisung handelt, dann muß bei Nichtlieferung entweder der Klageweg in Deutschland bestritten werden oder man könnte indirekt durch die Strafanzeige in Deutschland zu seinem Geld kommen, wenn der Verkäufer hier seinen Wohn- oder Firmensitz hat.

mepeisen  27.08.2016, 10:27
@Chrissi2004

Wenn es ein Verkauf über den Marketplace war, wende dich unbedingt an die Amazon-Hotline.

Die haben in der Regel Möglichkeiten, A) den Händler zu sperren und B) den Schaden zu ersetzen. Siehe auch die AGB für den Marketplace aus Verbrauchersicht.

Erst wenn Amazon nicht weiterhilft, sollte man ggf. mit Rücklastschrift und anderen Möglichkeiten reagieren.

P.S.: Das muss nicht automatisch betrug sein, es kann auch eine anstehende Insolvenz sein o.ä. Lieferschwierigkeiten, sonst etwas. Auch hier würde ich mit Amazon sprechen, ob die andere Infos haben. Ggf. wird Amazon auch bereits eine Strafanzeige erstatten. Oder man selbst geht auch zusätzlich zur Polizei.

mepeisen  27.08.2016, 10:23

Grundsätzlich kommt das Recht des Staates zur Anwendung, in dem die Waren zum Verkauf angeboten und verkauft werden.

Ich glaube das ist völlig falsch formuliert, obwohl du es korrekt meinst, wie man an den folgenden Absätzen erkennt. Denn man könnte ja meinen, dass die Waren nur in Deutschland verkauft werden.

Tatsächlich kommt in Europa (!) beim Versandkauf dasjenige Recht zum Einsatz, in dem der Verbraucher sitzt. Auch ist der Gerichtsstand in der Regel das des Verbrauchers, also hier das örtliche Gericht in Österreich.

Ausnahmen gibt es beispielsweise bei unbeweglichen Sachen (Häuser fallen mir ein) oder allerhand Dingen, wo ein Verbraucher normalerweise nichts mit zu tun hat (Urheberrecht, Patentstreitigkeiten usw.)

Ausnahmen könnten in den AGB festgelegt sein. Ob die im Einzelfall dann aber greifen, sei dahin gestellt, denn gerade bei Verbrauchern lässt sich das nicht einfach so einschränken.

Die Rechtslage in Österreich unterscheidet sich im Grunde nicht wesentlich zu der Rechtslage in Deutschland

Unter anderem weil in der EU mittlerweile extrem viel angeglichen wurde, was das Verbraucherrecht angeht. Nur als Randnotiz :-)

Sollte man bereits Vorkasse geleistet haben, kann man, wenn man einen SEPA-Abbuchungsauftrag erteilt hat, das Geld sowieso innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen lassen.

Würde das noch einmal deutlich mit Fristsetzung ankündigen, sobald man vom Vertrag zurück tritt. Damit sie die Chance haben, das freiwillig zu zahlen. Denn Rücklastschriften läsen immer auch Gebühren aus und man hat auch als Verbraucher eine Schadensminderungspflicht. Also gut überlegen, wann man zurücktritt und dass da noch etwas Zeit ist für die Rücklastschrift.

Xipolis  27.08.2016, 11:30
@mepeisen

Ich glaube, dass der Weg über den Anbieter der Plattform - nämlich Amazon selbst -  der beste und schnellste ist und zu einer Rückabwicklung führt. 

Ggf. noch widerrufen, wenn es ein solches Recht in Österreich gibt.