Lehrstelle wechseln aber Eltern erlauben es nicht?

3 Antworten

Wenn du ins zweite Lehrjahr einsteigst hast du überhaupt nichts verloren, aber jeden Tag mindestens eine Stunde Lebenszeit gewonnen. Du solltest rausfinden, was deine Eltern zu ihrer Haltung bringt, was sie bewegt. Das kannst du dann besser ausräumen.

Du gibst deine Ausbildung nicht auf, sondern änderst nur deinen Betrieb. Die beste Möglichkeit wäre der Aufhebungsvertrag, da wahrscheinlich kein Handfester Kundigungsgrund vorliegt.

Sollten deine Eltern dich deswegen nicht unterstützen wollen hast du durchaus das Recht auf Unterhalt und mindestens auf das Kindergeld

Du bist 18. Wenn du sicher weißt, dass du da Chancen hast, dann zieh es durch und Beweise deinen Eltern das Gegenteil. Du bist alt genug um selber zu entscheiden.


sina41011 
Fragesteller
 12.08.2022, 08:00

Ja das haben Freunde von mir auch schon gesagt aber das Ding ist, dass meine Eltern generell strenger sind und mir geht's jetzt eben darum, wie ich sie überreden kann, mir das zu erlauben.

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FaTech  12.08.2022, 08:02
@sina41011

Gar nicht. Du bist 18+. Du musst langsam anfangen selber zu leben, sonst kommst du später auch nicht klar

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Du solltest dich erstmal bei deinem jetzigen Betrieb erkundigen, ob sie dich auch gehen lassen. Wenn nicht, kannst du den Plan nämlich gleich vergessen.


sina41011 
Fragesteller
 12.08.2022, 07:57

Als Lehrling ist es sehr leicht das Lehrverhältnis aufzulösen (schriftlich mit Angabe von Gründen und mit Unterschrift). Also das wäre nicht das Problem.

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Jurafuchs  12.08.2022, 08:00
@sina41011

Nein, ist es nicht. Ein Betriebswechsel ist kein Kündigungsgrund. Der Betrieb muss dem zustimmen.

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sina41011 
Fragesteller
 12.08.2022, 08:32
@Jurafuchs

Ich arbeite im Lehrlingsservice, ich stelle täglich zig Lehrverträge aus und berate Lehrbetriebe, wo der Lehrling kündigen will, ich glaube ich weiß, wie eine Lösung funktioniert (zumindest in Österreich). >.<

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Jurafuchs  12.08.2022, 08:33
@sina41011

Vielleicht das nächste Mal dazu sagen, das es Österreich ist.

P.S.: Das glaubt dir kein Mensch. Nur so als Tipp.

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sina41011 
Fragesteller
 12.08.2022, 09:00
@Jurafuchs

Soll ich meinen Lehrvertrag hier rein stellen oder was. Und ich dachte nicht, dass das Land dazu beiträgt, wen es um eine Meinungsverschiedenheit zwischen meinen Eltern und mir geht, deswegen hab ich das Land nicht erwähnt.

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Rheinflip  12.08.2022, 08:05

Das ist so pauschal falsch. Eine Ausbildung ist keine Skalverei.

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Jurafuchs  12.08.2022, 08:05
@Rheinflip

Das ist pauschal richtig. Tut mir leid, wenn du das BBiG nicht kennst. Ein Betriebswechsel ist kein Kündigungsgrund.

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Rheinflip  12.08.2022, 08:08
@Jurafuchs

Der Aufhebungsvertrag ist hier der Königsweg, aber nicht die einzige Möglichkeit. Der alte Betrieb wird kaum einen Azubi zwingen, sich gegen den Willen zu binden.

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Jurafuchs  12.08.2022, 08:12
@Rheinflip

Dann erläutere mir doch gerne weitere Möglichkeiten. Ich bin gespannt.

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HappyMe1984  12.08.2022, 09:05
@Rheinflip

Wenn ein Azubi kündigt (= einseitige Willenserklärung), dann kann er die gleiche Ausbildung nicht einfach so in einem anderen Betrieb fortsetzen. Zumindest zum Zeitpunkt der Kündigung muss klar erkennbar sein, dass der Auszubildende die Ausbildung in diesem Beruf endgültig aufgeben will. Sonst stellt sich die zuständige Kammer quer!

Wenn es also rein um den Wechsel des Ausbildungsbetriebs geht, muss ein Aufhebungsvertrag mit dem bisherigen Betrieb geschlossen werden (= zweiseitige Willenserklärung). Dann ist die Fortsetzung in einem anderen Ausbildungsbetrieb möglich.

Eine Ausnahme bildet da maximal noch die außerordentliche = fristlose Kündigung. Hierfür braucht es aber sehr heftige und klare Pflichtverstöße des Ausbildungsbetriebs. Das sind so krasse Fälle, dass man da ohnehin vorher Kontakt mit der Kammer aufnehmen sollte, die dann wiederum auch keine Probleme macht, wenn man woanders die Ausbildung fortsetzen möchte.

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