Lehrer unterstellt mir gespickt zu haben was tun?
Wir haben heute unsere Latein Klassenarbeit bekommen. Als er sie ausgeteilt hat, hat er mich nach draußen gerufen. Er meinte, dass meine Übersetzung nahezu perfekt ist(sonst waren die Übersetzungen von mir immer sehr schlecht) aber ich hab diesmal wirklich sehr viel für die Arbeit gelernt, aber das war noch nicht das größte Problem an der Sache. Er hat mir im Übersetzungstext eine Stelle gezeigt. Wo es ein Wort gab, was wir noch nicht hatten. Das Wort wurde Aber unten angegeben. Ich habe das Wort mit meiner Nachhilfelehrerin schon mal gehabt und deswegen hab ich das Wort hin geschrieben aber in einer etwas anderen Bedeutung. Er meint, dass das Wort erst in paar Lektionen drankommt und ich es noch nichtmal wissen kann jetzt wird mir unterstellt, damit ich den Google Übersetzer bei der Arbeit hatte und ich habe für den Lektionstext eine 6 gekriegt daraufhin hab ich zum Lehrer gesagt, damit es nicht geht. Sie müssen beweisen, dass ich abgeschaut habe, er meinte doch, das geht und beendete dann das Gespräch. Jetzt meine Frage ist es erlaubt, was er macht er vermutet es ja nur das einzige Argument was er hat ist das eine Wort das wir noch nicht hatten
10 Antworten
Vor Gericht, auf hoher See, bei den eigenen Eltern und in der Schule...
Nein, das ist nicht erlaubt.
Er muss dir das spicken nachweisen.
Wenn du den "Pädagogen" langmachst vor dem Rekorat/Schulverwaltung, hast du allerdings einen Feind fürs Leben.
Wenn es nicht um die Versetzung oder das Abschlusszeugnis geht, würde ich die Füße still halten.
Lehrer finden immer einen Weg dich fertigzumachen. 🤷
Sorry, aber ich verstehe nicht ganz, was du hier meinst: "jetzt wird mir unterstellt, damit ich den Google Übersetzer bei der Arbeit hatte" ...
Da müsstest du ja in der Klausur ein Handy o.ä. benutzt haben... ?
Was die Verdachtsmomente angeht, die der Lehrer anführt, bin ich folgender Meinung: Die Sache mit der einen Vokabel verstehe ich zwar auch nicht ganz (stand unten, und du hast trotzdem deine Übersetzung genommen??),, aber "im Zweifel...". Aber: Wenn deine Übersetzung der von Google ähnelt, braucht es Seitens des Lehrers keine "Selbstüberschätzung", wie hier jemand anderes hier diagnostiziert... Ist ne ganze Weile her, seit ich zuletzt mit dem Ablativ gerungen habe, aber um als Lehrer nicht zu merken, ob eine Übersetzung selbst erarbeitet oder von Google produziert wurde...? Extrem unwahrscheinlich, sage ich mal....
Hattest du ein Handy dabei?
Wenn nicht lass dich untersuchen!
Bei alle dem was ich hier lese, würde ich sagen, wende dich an das Schulamt die sollen sich ein Bild von der Situation machen.
Sicherlich ist eine signifikante, überaschend schnelle Verbesserung immer verdächtig, der Lehrer muss den Verstoß aber final nachweisen.
Das ist wie im Straßenverkehr mit der sektorkontrolle. Einfach abstoppen wie viel Zeit ein bestimmts auto für eine bestimmte Stecke gebraucht hat, ist verboten, abgesehen von der Lichtschrankenmessung, wo die Messtrecke nur einen Meter oder so beträgt.
es kann eben nicht bewiesen werden, ob das Auto nur mal kurz 100 statt 50 gefahren ist, oder auf der ganzen Strecke 55 statt 50.
lg, Anna
Es geht um meine Versetzung…