Leeres Paket erhalten?

7 Antworten

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wollte auch bei Paypal einen Fall erstellen,

das solltest auch so durchziehen; Begründung: Artikel nicht erhalten. PayPal erstattet Dir sofort das Geld wieder. Hat der VK eine Paket Nr. hinterlegt? Schau mal nach.

ein paar minuten Später der Händler gemeldet und meinte das dies so ja nicht geht.

doch das geht so; sonst hast Du den Schaden.

Ich muss ja das Päckchen erst an nehmen um zu sehen was bzw ob etwas drin ist

genauso ist es.

Hast Du den Empfang per Unterschrift beim Paketboten bestätigt?

Der Verkäufer ist übrigens verpflichtet, bei PP Zahlung immer versichert zu versenden, er muss eine Sendungs-Nr. bei PP hinterlegen; d.h. bei Päckchenversand hat er eh schlechte Karten; er kann ja keinen Versand nachweisen.

auf einer Seite das Klebeband durchtrennt war

dann wurde das Kabel scheinbar entwendet; dafür kannst Du und der VK nichts, aber es darf nicht Dein Problem/Schaden sein.

Bartm 
Fragesteller
 14.06.2017, 15:36

Ich habe nochmal mit Ebay telefoniert und die sagten mir auch das ich einen Fall eröffnen soll.
Ebenso soll ich Anzeige wegen Dienstahl erstatten.
Eine Sendungsnummer gibt es nicht da es ein Maxibrief war.

Paypal habe ich es auch nochmal mitgeteilt.

Der Händler meinte ja ich das es so nicht geht, das ich eine Paypal Konflikt eröffnen, sonst müsste er ja Anzeige erstatten. 

Ich vermute man das der Extra wollte das ich den Konflikt wieder schließen, sonst würde ich ja direkt wieder mein Geld bekommen.

Ich weis nur ein bei dem Händler kaufe ich nichts mehr !

Margita1881  14.06.2017, 16:46
@Bartm

Bitte unbedingt den Fall bei PayPal eröffnen !!! nicht ebay

Was der Händler schreibt ist Blödsinn, vergiß es. Am besten Du reagierst nicht mehr auf seine Mails.

Eine Falleröffnung schadet seinem Profil, deshalb wehrt er sich, aber er darf Dir keinesfalls drohen, sonst schadet er sich noch mehr; Du könntest dies z.B. ebay melden.

PayPal Fall eröffnen und laufen lassen.

Danke für Dein Kompliment und viel Erfolg:)

PS: Wenn Du Hilfe wegen dem Fall brauchst, melde Dich hier einfach.

Bartm 
Fragesteller
 14.06.2017, 19:03
@Margita1881

Leider Kann ich bei PAYPAL keine Fall mehr eröffnen, da ich den Fall ja leider geschlossen habe wo der Händer im prinzip mit einer anzeige gedroht hat.
Heute war ich bei der Polizei und habe dort anzeige erstattet.

Beim Ebay support hieß es ich soll denen die Bestätigung der anzeige zu senden.

Oder geht die Bestätigung zu Paypal ?

Margita1881  15.06.2017, 06:33
@Bartm

Es war nicht klug, den Fall zu schließen.

Die Bestätigung würde ich - wie der ebay Support schrieb - an sie senden. Du kannst die Anzeige entweder scannen oder abfotografieren und per Mail schicken.

Bartm 
Fragesteller
 17.06.2017, 18:46
@Margita1881

Danke.

Im nachhinein weis ich jetzt auch das es nicht gut wart den Fall zu schließen, denn mit was will mir der Händler den drohen ?

Habe zwar bei PayPal nachgefragt ob man irendwie den Fall wieder eröffen könnte, aber dies wäre ja nicht möglich.

Da der Kaufbetrag ja per Lastschrift von meinem Konto ab ging, bin ich am überlegen ob ich nicht einfach die Lastschrift zurück buchen soll.
Oder soll ich erst mal abwarten was die Anzeige bring ?

Margita1881  18.06.2017, 06:25
@Bartm

ob ich nicht einfach die Lastschrift zurück buchen soll.

mach das nicht !!, sonst bekommst es mit PayPal zu tun und die verstehen überhaupt keinen Spaß. Eine Einschränkung bzw. Sperrung Deines PP-Kontos könnte die Folge sein.

Bartm 
Fragesteller
 18.06.2017, 12:31
@Margita1881

Dann warte ich jetzt erst mal was passiert.
bei PayPal habe ich schon gemerkt das die scheinbar mehr zu den Verkäufern stehen als zum Käufer.

Bartm 
Fragesteller
 20.06.2017, 16:16
@Bartm

Habe jetzt auch von Ebay nochmal 2 interessante sachen besagt bekommen.

 im Rechtsportal bei Ebay steht dies :

Wer als gewerblicher Verkäufer Waren an einen privaten Käufer über den eBay-Marktplatz verkauft, trägt nach § 474 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko. Geht die Ware beim Transport verloren oder wird sie beschädigt, kann der Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Diese Verpflichtung kann der gewerbliche Verkäufer nach § 475 BGB auch nicht durch abweichende Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Vereinbarungen mit dem Käufer umgehen.

Von Ebay habe ich noch erfahren das,
der Verkäufer mir keine eBay oder PayPal Gebühren berechnen darf. Diese sind vom Verkäufer zu tragen.

Dann hat doch im Grunde der Verkäufer gegen Ebay richtlinien verstoßen, da er mir Versandkosten von 3,80 € Berechnet, jeoch ein Maxibrief 2,60 € kostet.
Bei den 1,20 € sind laut Verkäufer  Verpackung, Paypal und Ebaygebühren enthalten.
angeblich würde ca 0,20 € für den Verkäufer da noch übrig bleiben.

Ein Händler kalkuliert doch die Gebühren und Kosten für Verpackt schon im Verkaufspreis mit ein.

Margita1881  20.06.2017, 17:48
@Bartm

Bei den 1,20 € sind laut Verkäufer ...Paypal und Ebaygebühren enthalten.

Das ist absolut verboten und solltest unbedingt ebay melden.

Ganz herzlichen Dank für Deinen Stern und LG, Margita

Bartm 
Fragesteller
 21.06.2017, 17:45
@Margita1881

Habe das schon ebay mitgeteilt, jedoch kamm da keine Antwort. 

Margita1881  22.06.2017, 07:16
@Bartm

Die antworten auf so eine Meldung auch nicht, aber gib mal die Art.-Nr. bekannt, dass man sich diesen VK mal anschauen kann.

Bartm 
Fragesteller
 26.06.2017, 05:24
@Margita1881

die Artikel nummer ist :

162077090994

jedoch scheint der Händler bis 10. Juli urlaub zu haben.

Margita1881  26.06.2017, 07:21
@Bartm

Die erwähnten Paypal/Ebaygebühren hat er Dir in einer eMail geschrieben? in seinen AGB fand ich keinen entsprechenden Hinweis; diese solltest so an ebay weiterleiten.

Der gewerbliche VK ist ok und sehe keinen Grund warum er einen leeren Karton versenden soll. Der Artikel wurde m.E. auf dem Postweg entwendet; kommt ja öfters vor.

Wie gesagt: Schade, dass Du den Fall voreilig geschlossen hast.

Bartm 
Fragesteller
 27.06.2017, 18:36
@Margita1881

Das mit den Gebühren wurde mir am Telefon mitgeteilt auf nachfrage warum den de versand 3,80 € kosten jedoch der maxibrief nur 2,60.
Den Fall habe ich ja nur geschlossen weil der VK mit mit einer Strafanzeige drohte, scheinbar hate man dies extra gemacht, damit man den Kaufpreis nicht mehr zurückzahlen muss.

Bin mir da nicht so sicher ob der wirklich entwendet wurde.

Der Maxibrief hat ja die Maße  23,5 cm x 12,5 cm x 4cm ( von außen gemessen )

Ich habe eine Steckerleiste ( die leider zu kurz ist )  wo auch so ein Stecker dran ist, dort ist der Stecker 5 cm breit,

Laut VK würde der Stecker genau in die Verpackun passen ohne das diese Gewölbt war.
Innen ist die Verpackung ca 3,5 cm dick,

Kann mir schlecht vorstellen das der Stecker da rein passt ohne das sich die Verpackung wölbt.
Angeblich würden ja auch bis zu 25 m kabel rein passen.
Frag mich nur wie, in kleinen Stücken als bausatz ?

Warum sollte der Händler Dich betrügen? Das macht doch gar keinen Sinn, und schon gar nicht wegen eines Kabels. Ein Händler hat Interesse an guten Bewertungen.

Nimm das Päckchen, genau wie Du es bekommen hast und reklamiere es bei der Post. Du hast ja supergute Karten, da der Zusteller Zeuge ist.


Bartm 
Fragesteller
 17.06.2017, 18:52

Weis auch nicht warum der mich betrügen sollte.
Die Reaktion vom Händler war aber auch schon etwas komisch, direkt nach dem ich über Ebay den Händer kontaktier habe, rief der an und sagte sofort das der Artikel versendet wurde ebenso das noch Nie Fehler passiert wurden.
Wenn ich mir dir Bewertungen an sehen sieht das anders aus, da wurde schon ein paar mal falsche Artikel geliefert.
Spielt ja aber auch bei mir erst mal keine Rolle.

Hi,

ist das ein Päckchen oder ein Paket?

Bei einem Päckchen ist alles weg, Pech gehabt, da es unversichert ist.

Pakete sind aber versichert (bis 500€), da muss die Post ersatz leisen. Das kannst aber nicht Du in die Wege leiten, das kann nur der Versender und der muss sich um sowas kümmern!

Gruß

Bartm 
Fragesteller
 08.07.2017, 16:32

Es war ein Maxibrief.
jedoch steht din der akrtikelbeschreibung bei Versand
DHL ( Paket)

Versandkosten 3,80 €

Maxibrief kostet aber 2,60 €

also 1,20 € zu viel  für den Versand bezahlt.

Habe das bis jetzt noch nie erlebt das ein Händler die Paypal und Ebaygebühren beim Versand mit dazu berechnet.
Meistens kalkuliert man das doch im Verkaufspreis mit ein.

Dann loggst du dich in dein eBay-Konto ein und eröffnest einen Fall bei eBay.

Bartm 
Fragesteller
 14.06.2017, 15:31

Das habe ich versucht, jedoch kommt dann eine Meldung das Paypal übermittel ich könnte dazu keinen Fall eröffnen.

OnkelSchorsch  14.06.2017, 16:14
@Bartm

Nein. Du loggst dich ein und meldest einen nicht erhaltenen Artikel. Da kommt dann nichts "von PayPal".

Bei PayPal kannst du einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Aber melde erst mal bei eBay den nicht erhaltenen Artikel.

Margita1881  14.06.2017, 17:09
@OnkelSchorsch

Es ist nicht möglich 2 Fälle zu eröffnen, 1 x auf ebay 1 x auf PayPal, d.h. wird ein Fall auf ebay eröffnet kann keiner mehr auf PP eröffnet werden.

Bei PaPal-Fall kann auch Artikel nicht erhalten ausgewählt werden.

Margita1881  14.06.2017, 17:57
@OnkelSchorsch

Ich hab es so verstanden:

  1. Bei PayPal kannst du einen Antrag auf Käuferschutz stellen
  2. Aber melde erst mal bei eBay den nicht erhaltenen Artikel.
Bartm 
Fragesteller
 14.06.2017, 18:58
@Margita1881

Ich hatte ja zuerst bei Paypal eine Fall erstellt, jedoch rief dann der Händler bei mir an, meinte das es so nicht geht und er würde dann Strafanzeige erstatten wenn ich den Fall nicht beende.
darauf hin habe ich leider den Fall beendet und wollte versuchen über Ebay einen Fall zu erstellen.
jedoch kommt ja dann eine meldung das Paypal übermittel man könnte keinen Fall zu dem Artikel erstellen.

Heute war ich bei der Polizei und habe anzeige ersattet.
muss jetzt nur schauen wie ich die Bestätigung der anzeige an Ebay weiterleiten kann.

Ich hatte bei Ebay über einen Händler etwas bestellt.

Nö. Es war umgekehrt: Du hast über ebay bei einem Händler etwas bestellt.

Mit dem Kauf hat ebay überhaupt nichts zu tun. Der Sachverhalt wäre so richtig dargestellt: Dir hat ein Händler ein Päckchen geschickt, das bei der Ankunft leer war.

Ich glaube nicht, dass der Händler dich wegen eines Verlängerungskabels übers Ohr hauen wollte. Unternimmt er jetzt wirklich nichts?

Laut BGB trägt er das Versandrisiko.

Bartm 
Fragesteller
 13.06.2017, 05:35

Den händler habe ich ja schon informiert, der meint es wäre nicht sein Problem, denn so wie es aussieht scheint es ein Diebstahl zu sein.

Was mich nur wundert wie eine 3m Verlängerungskabel mit einem Stecker der mindesten 5cm breit ist in so ein Päckchen passen soll.

Da müsste doch das Päckchen " Verbeult " sein und der karton auch einige Knicke haben, dies ist jedoch nicht der Fall.

Ich will ja auch nichts dem Händler unterstellen, kann ja immer mal passieren das man in der Eine vergisst etwas ein zu packen..

ronnyarmin  13.06.2017, 13:04
@Bartm

Wie groß war das Päckchen denn? Ob der Inhalt tatsächlich reingepasst haben müsste, kann hier Niemand beurteilen.

Der Händler trägt das Versandrisiko. Dazu gehört meiner Meinung nicht nur, dass die Sendung bei dir ankommt, sondern auch der Diebstahl des Inhalts.

Bartm 
Fragesteller
 14.06.2017, 15:30
@ronnyarmin

Der Maxibrief hat die Außenmaße: 23,5 cm x 12,5 cm x 4cm.

Laut Händler wäre der Stecker ca 4,5 cm Breit.
Jedoch habe ich bei einem Bekannten so eine ähnlichen hat gemessen und dieser war 5 cm breit.
Ebenso würde man beim Verpacken darauf achten das sich die Verpackung nicht wölbt.
Ich weis nicht wie man etwas wo ca 5 cm breit ist in einer Verpackung die Innen ca 3,5 cm breit ist ( Dicke des Kartons beträgt ca 2,5 mm )   verpackt und dann soll sich aber die Verpackung nicht wölben ?