Lebenslanges Wohnrecht geerbt?
Hallo,
mein Vater ist vor Jahren gestorben und meine Mutter hat damals ein Haus geerbt. In dem Haus leben auch ihre Schwiegereltern. Sie haben ein lebenslanges Wohnrecht, auch alles unterzeichnet so von meinem Vater (nicht meiner Mutter). Hat meine Mutter sogesehen das Haus mit den Verpflichtungen geerbt das sie da lebenslanges Wohnrecht drauf haben und sie kann nichts dagegen machen?
3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Das Wohnrecht kann man nicht rückgängig machen.
Aber sie sollte den Vertrag genau durchlesen, was da bezgl. der Verpflichtungen festgehalten ist.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gesetz, Rechtslage & Gesetze, Recht
Meines Wissens nach ist das so.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..
ja, so siehts aus.
Ich glaube, es gibt einen Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch. Aber lt Google muss jeder Nutzer für die Nebenkosten voll aufkommen. Bei Wohnrecht ist wohl auch Pflege und kleinstreparaturen Pflicht.