Lebenslanges Wohnrecht geerbt?

3 Antworten

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Das Wohnrecht kann man nicht rückgängig machen.
Aber sie sollte den Vertrag genau durchlesen, was da bezgl. der Verpflichtungen festgehalten ist.


superseegers  23.05.2025, 00:49

Da hilft wohl nur ein Blick ins Grundbuch.

Meines Wissens nach ist das so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

ja, so siehts aus.


1schmeili  23.05.2025, 14:36

Ich glaube, es gibt einen Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch. Aber lt Google muss jeder Nutzer für die Nebenkosten voll aufkommen. Bei Wohnrecht ist wohl auch Pflege und kleinstreparaturen Pflicht.