Leben im Internat, ummelden beim Einwohnermeldeamt?
Wenn ich meine Tochter (10 Jahr) ab nächsten September mit 11 in die 5. Klasse kommt und dann Montag bis Freitag in‘s Internat kommt und an 20 Wochenenden im Jahr auch im Internat ist, muss ich sie dann ummelden? Das Internat kann mir da nichts dazu sagen.
3 Antworten
Soweit mir bekannt ist mußt Du sie nicht ummelden, denn ihr Hauptwohnsitz ist immer noch bei Dir.
Anders wäre es wenn jemand in einem Alten- oder Pflegeheim lebt, dann ist dieses Heim der neue Wohnsitz, denn dann wird die "alte Wohnung" ja aufgelöst.
Frag, wenn es an der Zeit ist, am besten im Internat nach, die wissen bestimmt wie das abläuft.
Das wäre ein klassischer Zweitwohnsitz.
Schon komisch das das Internat da keine Auskunft geben kann.
Nein, das wäre unüblich. Einige Sachen muss man anmelden, aber das nicht.
Lg