Laut ärztliches Gutachten, welches im Auftrag der BG erstellt wurde, habe ich 20% MdE, die BG verweigert aber eine Rentenzahlung. Ist das zulässig ?

5 Antworten

Hallo Matze1810000,

Sie schreiben:

Laut ärztliches Gutachten, welches im Auftrag der BG erstellt wurde, habe ich 20% MdE, die BG verweigert aber eine Rentenzahlung. Ist das zulässig ?

Antwort:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Verletztenrente-439.html

Die BG`s sind Weltmeister im Ablehnen von Leistungen!

Als juristischer Laie haben Sie gegen die BG in der Regel kaum eine Chance auf Erfolg!

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder Mitglied einer Gewerkschaft sind, so steht Ihnen ggf. Rechtsschutz zur Verfügung und so könnten Sie einen Fachanwalt hinzuziehen, diesem Ihre Akten vorlegen und eine erste Einschätzung erhalten!

http://www.ra-buechner.de/fachbereiche/gesetzliche-unfallversicherung.html

Alternativ VDK-Mitgliedschaft und hier den Sozialrechtsschutz nutzen!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Bei einer MdE ab 20 % hast du Anspruch auf eine Verletztenrente. Mit welcher Begründung wird sie denn verweigert? Ist das nicht ausschließlich Unfallfolge? Gab es bereits eine Vorschädigung?

Hol dir Hilfe von einem Sozialverband (VdK, Reichsbund oder dgl.) Lege innerhalb von 30 Tagen Widerspruch ein- Wird dem nicht abgeholfen, steht dir der (kostenlose) Klageweg offen.

wurde der MdE unbefristet festgestellt oder hat er eine Befristung erhalten?

Ist die MdE auf einen Unfall zurückzuführen?

Hoi.

Das ärztliche Gutachten ist eine Sache - entscheidend jedoch ist der Renten- bzw. Ablehnungsbescheid der BG. 

Die BG ist an eine Einschätzung eines Gutachters nicht gebunden! Wenn der beratende Facharzt der BG die 20 für zu hoch hält - dann kann die BG eben eine andere Entscheidung treffen.

Also: Widerspruch einlegen und neues Gutachten verlangen. Zur Not eben Hilfe der Sozialverbände oder eines Anwaltes in Anspruch nehmen.

Ciao Loki