Laptop von der Steuer absetzen, möglich?

6 Antworten

Der Steuerbetrag liegt bei ca 8300 Euro pro Jahr. Aber da mußt du beim Finanzamt am besten noch mal nachfragen. Das heist du must zwar Steuern zahlen wenn du im Monat über ich glaube so 650€ verdienst. Das bekommst du aber wenn du eine Lohnsteuer einreichst wieder raus da dein Gehalt auf das Jahr hochgerechnet wird. Im normafall reicht es wenn du angibst wieviel du verdient hast. Und den rest kannst du dir sparen. Du kannst dir das Programm Elster über die seite des Finanzamt runter laden.(ist kostenlos) Das Rechnet dir auch gleich aus was du bekommst.

PS: Du bekommst nur das zurück was du an Lohnsteuer gezahlt hast.

Könnte ich das eventuell von der Steuer absetzen?

Ja unter Umständen. Die Frage ist aber ob dein Studium deine Erstausbildung ist (kein vorangegangenes anderes Studium, kein Bachelor keine betrl. oder schulische Ausbildung) oder nicht.

Ich habe gelesen das ich es entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten anrechnen kann. Könntet ihr mir bezüglich dieser Sache helfen? Wäre echt nett von euch

  • Erststudium --> Sonderausgaben. Das macht sich nur bemerkbar, wenn auch Steuern gezahlt wurden. Hier kann auch nichts vorgetragen werden.
  • Zweitstudium --> Werbungskosten. Diese können, wenn es keine positiven Einkünfte gab als Verlust vorgetragen werden.

Der Laptop wird wahrscheinlich kein GWG sein und muss daher über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Es gilt dennoch § 11. Wenn du den Laptop nicht in 2011 gekauft hast, hat er auch in der Erklärung 2011 nichts zu suchen.

Du hättest den zum Teil durchaus absetzen können, wenn er von der Rechenleistung wirklich für ein Studium gedacht gewesen wäre- bei einem Einkaufspreis von 2300 kannst Du das aber schlecht behaupten ;-)

deFleescha  01.03.2012, 19:28

Darauf kommt es nicht an. Selbst wenn du einen Rechner für 10.000 € kaufst, kannst du diesen zu einem entsprechenden dienstlich genutzen Prozentsatz und über 3 Jahre absetzen...

sonic1337 
Fragesteller
 01.03.2012, 20:03

Huch dich hab ich ja garnicht gesehen. xD

Naja in der Informatik geht es um Rechenleistung. Da dachte ich mir "hey, wieso nicht einfach ein Teil holen was paar Jahre mithalten kann".

Ich hatte mal den Fehler gemacht ein günstigeres Teil (naja 1200€ ist noch günstiger wie 2300€) zu holen, aber der war schon nach 1-2 Jahren so gut wie schrott. Den Fehler wollte ich nicht nochmal begehen.

Du kannst es versuchen. Da du ihn ja theoretisch für die Arbeit/das Studium nutzt. Somit wären dies Werbungskosten... Du musst allerdings bedenken, dass du einen %-Satz für die dienstliche Nutzung angeben musst, und du diesen über 3 Jahre abschreiben kannst...

In der Regel gebe ich bei solchen Sachen (z.B. auch Telefon, Internet und Handy) zu 30% dienstliche und 70% private Nutzung an... Dies wird dann entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Darüber hinaus wird ein Rechner, Laptop, Drucker etc. generell über 3 Jahre abgeschrieben... D.h. du kannst den Laptop nicht mit einem Mal komplett abschreiben...

sonic1337 
Fragesteller
 01.03.2012, 19:20

Also die Bafögmitarbeiterin hat mir auch gesagt, dass ich es über 3 Jahre abschreiben lassen kann. Ja aber was wenn ich mein Laptop beispielsweise zu 50% privat und zu 50% ausbildungsmäßig nuztze? Werden dann die 2800€ vollständig über die 3 Jahre abgeschrieben?

deFleescha  01.03.2012, 19:26
@sonic1337

Rein theoretisch ja... Du musst nur bedenken, dass du nicht den Betrag zurückerhällst, sondern dieser Betrag lediglich dein zu versteuerndes Einkommen reduziert, und sich mit dieser Reduzierung eine neue steuerliche Grundlage ergibt, woraufhin das zuviel gezahlte ausgeglichen wird.

Ich geb immer nur 30% an, weil hier das Finanzamt nicht nachfragt und es akzeptiert. Bei 50% kann es sein, dass das Finanzamt Beweise fordern, welche diese hohe Nutzung belegen...

sonic1337 
Fragesteller
 01.03.2012, 19:52
@deFleescha

2 Fragen noch.

  1. Wie kann man bitte sowas beweisen? Soll ich denen meine Programme/Skripte/Aufgabenblätter zeigen oder wie?

  2. Wenn ich jetzt sage 30% Nutzung für die FH, was genau kriege ich da an Geld? Das würde mich auch mal interessieren.

sonic1337 
Fragesteller
 01.03.2012, 19:55
@deFleescha

Sry hab das verpeilt mit Betrag zurückerhalten. Was heißt das, dass mein versteuerndes Einkommen reduziert wird? Meinst du etwa wenn ich arbeiten gehen sollte irgendwann, dass ich 2800€ Steuern weniger bezahlen werde oder wie ist das gemeint? ^^

Sorry bin sehr schlecht was die Finanzwelt angeht :D

deFleescha  01.03.2012, 20:36
@sonic1337

Ich bin auch kein Finanzgenie... Ich kann nur das wiedergeben, wie es meine Lohnsteuerhilfe erklärt hat...

Ich hab mir mal eine Lohnsteuertabelle zur Hand genommen um es etwas verständlich zu machen.

Du verdienst z.B. 24.000 € im Jahr. Hierfür fällt Lohnsteuer in Höhe von 2.664 € an, welche dir im monatlichen Verhältnis (geteilt durch 12) abgezogen wird.

Nun kaufst du die einen Rechner für bspw. 5.600 €... Hierfür werden 30% dienstliche Nutzung angegeben. D.h. du kannst 1.680 € absetzen. Da du den Rechner über 3 Jahre absetzen musst, wären dass 560 €/Jahr...

Diese 560 € werden von den 24.000 € Einkommen abgezogen. Sodass nur noch 23.440 € versteuert werden. Was wiederum 2.541 € an Steuern ausmacht. Da du aber bereits 2.664 € Steuern bezahlt hast, bekommst du die Differenz erstattet.

D.h. du bekämst nur für den Rechner 123 € vom Finanzamt zurück.

Das ist jetzt relativ einfach ausgedrückt und würde so mit Sicherheit keiner Prüfung standhalten. Aber nur zum verdeutlichen, wie die Lohnsteuer und der Jahresausgleich grob funktioniert...

sonic1337 
Fragesteller
 01.03.2012, 21:48
@deFleescha

D.h. es würde sich nicht rentieren?

Ich hab z.B. 850€ an Lohnsteuer gezahlt (was ich zurück bekomme).

30% von 2800€ wären 840€.. Die Differenz davon wären 10€..

D.h. ich kriege nur 10€ zurück? Das kann doch nicht alles sein oder?

Ich dachte man kann das ganze absetzen, also sprich die ganzen 2800€.

deFleescha  02.03.2012, 15:02
@sonic1337

Es zählt nicht, was du an Steuer bezahlt hast, sondern was du an Bruttogehalt verdient hast. Von diesem Bruttogehalt musst du die Werbungskosten abziehen und dann deine Steuer neu berechnen...

An deinem Beispiel:

850 € Steuern hast du bezahlt, dass entspricht bei Lohnsteuerklasse I ungefähr 16.200 € Bruttoeinkommen. Die 840 € Abschreibung für den Laptop musst du durch 3 teilen (da 3 Jahre abzuschreiben), demnach wären das 280 €. Dies 280 € ziehst du vom Buttogehalt ab. Das wären somit 16.200 - 280 = 15.920 € ... Dies ist die neue Berechnungsgrundlage für die Steuer.... 15.920 € entsprechen ungefähr einer Steuer von 789 € ... 850 €; welche bereits bezahlt wurden; minus 789 €; welches nur hätte bezahlt werden müssen; ergibt ein Plus von 61 €, was zuviel bezahlt wurde und demnach erstattet wird... Du kannst aber noch weitaus mehr absetzen! Z.B. Fahrtkosten, Reinigung der Kleidung, Druck- und Portokosten etc. Alles was du für den Job/das Studium brauchst! ...

Weiterhin musst du bedenken, dass du maximal das an Lohnsteuer zurückbekommst, was du auch eingezahlt hast.

Wovon willst du den absetzen? Dein Jahressteuerfreibetrag liegt bei 8354 €

Wenn du die 5.300€ angibts, kriegst du eh sämtliche gezahlten Steuern zurück! Da bleibt nix mehr übrig für da Absetzen des Lap-Tops!