Laptop in Ausbildung steuerlich absetzen

5 Antworten

Du musst bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln 4 Dinge beachten:

  1. Betragen die Anschaffungskosten inkl. Mwst. mehr als 410,- € sind die Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen (Stichwort Afa = Absetzung für Abnutzung).
  2. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für PCs/Laptops beträgt 3 Jahre
  3. Weiterhin ist nur der berufliche Anteil bei den Werbungskosten abzugsfähig. Ohne nähere Angaben oder Erläuterungen werden 50% angesetzt.
  4. Der Afa-Betrag wird im Anschaffungsjahr und dementsprechend auch im letzten Jahr nur zeitanteilig berücksichtigt (abhängig vom Anschaffungsdatum).

Folgendes Beispiel:

Du kaufst Dir am 01.03.2014 einen Laptop für 600,- €.

Die Anschaffungskosten i. H. v. 600,- € sind auf 3 Jahre zu verteilen. Pro Jahr könntest Du dementsprechend 200,- € bei den Werbungskosten geltend machen.

Da Du keine näheren Angaben über die berufliche Veranlassung gemacht hast, werden von diesen 200,- € nur 50% als beruflich veranlasst angesehen. Die Jahres-Afa-beträgt somit nur noch 100,- €.

Da Du den Laptop am 01.03.2014 gekauft hast ist die Jahres-Afa für 2014 nur zeitanteilig für 10 Monate anzusetzen. Also 100,- € x 10/12 = 83,- €.

In den Kalenderjahr 2015 und 2016 wären je 100,- € abzugsfähig und in 2017 der Rest i. H. v. 17,- €.

Du kannst den vollen Preis angeben, das Finazamt sagt Dir wieviel es Dir genehmigt oder auf wieviel Jahre Du den Betrag aufteilen mußt. Das kommt auch auf den Preis an.

Wenn der Laptop überhaupt als Arbeitsmittel anerkannt wird, kannst Du die gesamten Anschaffungskosten nur über 3 Jahre im Rahmen der Absetzung für Abnutzung verteilen.

Das macht jedoch nur dann Sinn, wenn Du überhaupt Lohnsteuer bezahlst.

Mach Dich erst einmal schlau, ob Du mit Deiner Volontärsvergütung Lohnsteuer bezahlst. Es gibt genug Nettolohnrechner im Netz.

wozu? Verdienst du in deiner Ausbildung soviel, dass du Steuern zahlst? Würde mich wundern! Wenn du keine Steuern zahlst, kannst du auch nichts absetzen. Außerdem ist der Kaufpreis, wenn der Laptop überhaupt als Berufsmittel anerkannt wird, auf mehrere Jahre zu abschreiben. Es wird dir daher nichts bringen. Mit der Mehrwertsteuer hat das ganz rein gar nichts zu tun. Du bist ja nicht selbständig und vorsteuerabzugsberechtigt! Einen Steuerberater benötigst du bei deinem geringen Einkommen auch nicht. Das lohnt sich ja nicht, da du eh keine oder wenig Steuern zahlst. Wenn du für den Steuerberater nun mehrere hundert Eur bezahlst, machst du ein Minus!

Hey Airwalker, vielen Dank. Das bedeutet, ich kann die Hälfte der Laptopkosten über 3 Jahre verteilt wieder zurück bekommen? Das reicht mir :-)

Teresamaria  27.12.2013, 10:12

Da hast du etwas falsch verstanden. Du bekommst das Geld für den Laptop nicht zurück. Du kannst nur die Kosten geltend machen. Dadurch vermindert sich dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel Geld du zurück bekommst hängt von deiner prozentualen Steuerlast ab.