Lärmbelästigung von Straße dämpfen?

2 Antworten

Die Straße war schon da, als das Haus gebaut wurde. Demzufolge gab es in der Baugenehmigung mit Sicherheit Vorgaben, für den passiven Schallschutz.

In der Regel geht es dabei um das zu verwendende Baumaterial für die Außenwände und die Qualität der Fenster. Ich nehme mal an, dass die Fenster das Hauptproblem sind bei Dir.

Es wäre nun zu prüfen, ob die Fenster den geforderten Normen für den Schallschutz an einer stark befahrenen Straße entsprechen. Du findest normalerweise Angaben zum Hersteller der Fenster und zur Verglasung irgendwo am Rahmen, evtl. Verdeckt im Falz und beim Glas irgendwo an der Seite, oben oder unten zwischen den Gläsern. Mit diesen Angaben könntest Du weiter recherchieren, also vielleicht beim Hersteller nachfragen, welchen Schallschutz diese Fenster bieten.

Als nächstes käme dann der Vergleich mit den Anforderungen gemäß der Baugenehmigung oder dem Bebauungsplan. Hierfür könntest Du natürlich direkt den Vermieter fragen, ob er das für Dich ermittelt oder aber das Bauamt Deiner Stadt.

Schließlich solltest Du, um die Berechtigung für Deine Klagen zu untermauern, den Lärm messen und aufzeichnen, der von der Straße in Deine Wohnung zu verschiedenen Tageszeiten dringt.

Grundsätzlich solltest Du auch bedenken, dass Du offenbar ganz gut schlafen kannst, bis morgens dann der Berufs- und Wirtschaftsverkehr los geht. Es ist fraglich, ob der geforderte nächtliche Lärmschutz an einer solchen Straße überhaupt eine Begrenzung in Deinem Sinne erfordert.

Wie ist es denn am Wochenende?

Wachst Du auch nachts mal auf wegen Straßenlärm?

Wenn man nachts gut und lange geschlafen hat, ist es normal, dass man ab ca. 6.00 Uhr in eine Leichtschlafphase kommt, in der man dann viel leichter durch Geräusch geweckt wird, als in den Tiefschlafphasen. Es kann also gut sein, dass Du gar nichts machen kannst.

Zur Schallmessung solltest Du prüfen, ob Du irgendwo ein gutes Gerät ausleihen kannst. Dein Smartphone kannst Du dafür vergessen. Das wird niemals anerkannt, was damit gemessen wird.

Mietrecht ist nicht mein Gebiet, aber meines Wissens ist der Vermieter in Richtung Schallschutz nicht in der Pflicht.

Was ihn dennoch nicht zwingend davon abhalten muss beim Baulastträger der Straße Antrag auf Lärmschutz zu stellen und abwarten was geschieht. Hier muss aber meines Wissens der Eigentümer handeln. Du kannst dich vielleicht beraten lassen, sofern es bei diesem Baulastträger einen Ansprechpartner für Lärmschutz gibt.,

Doppelt verglast, sagt etwas über die Wärmedämmung, aber nicht zwingend über die Schalldämmung.

Mit wirksamen Methoden aus eigener Erfahrung kann ich nicht dienen. Google listet ja verschiedene Möglichkeiten auf.