Lärmbelästigung bohren?

3 Antworten

An Sonn- und Feiertagen geht der Krach gar nicht. An den Werktagen ab 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr. So ist es bei uns geregelt. Aber dies ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Und alles fällt aus dem Rahmen, wenn der Krach nicht privat verursacht wird, sondern gewerblich. Also wenn bezahlte Handwerker mal so eben im Nachbarbad 5 Tage die Fliesen von den Wänden stemmen.

Nein, damit muss man leben.
Außer es ist an Sonn- oder Feiertags.

Ab 22:00 Uhr ist erst Nachtruhe und diese
gilt bis 06:00 Uhr

Nein, kann man nicht. Irgendwann hören die ja auch wieder auf.