Lärmbelästigung 2 Familienhaus ( Wir DG störende nachbarn EG)
Hallo zusammen... In unserer Mietwohnung ist extremer Lärm seitdem die neuen Nachbarn (unter uns EG) vor ca. 3 Monaten eingezogen sind. Diese haben 2 Kinder (6 und 9 Jahre) Die Kinder sind fast täglich laut. Spielen Fussball gegen die Hauswand, die Haustür wird 10 mal nacheinander zugeknallt, da unten wird rumgeschrien und den Eltern ist es völlig egal, sogar die sitzen bis spät in der Nacht draussen und trinken ein und führen laute Gespräche. Dann wird sich nachts nicht in Zimmerlautstärke unterhalten sondern von Raum zu Raum gerufen. Noch schlimmer, vor kurzem haben die nachts gebadet. Der Vermieter weiss bescheid hat mit den gesprochen und es ist bis jetzt nicht besser geworden. Was kann ich noch tun ausser Lärmprotokoll! Kann ich auch die Miete mindern? Bitte gebt mir ein Rat.
8 Antworten
Habt ihr selber mal mit den Mietern im EG gesprochen?
Mieterschutzbund fragen im Zweifelsfall.
Ansonsten, immer wieder mit dem Vermieter sprechen, und gucken ob man die Miete wegen Lärm kürzen kann. Das müsst ihr dann aber vorher dem Vermieter ankündigen (also, dass ihr die Miete kürzt wenn sich nichts ändert). Ändert sich dann immer noch nichts, könnt ihr die Kürzung durchführen.
Wir haben schon so oft mit den unten gesprochen und waren mehrfach beim Vermieter, aber es passiert nichts. Der Vermieter wohnt sogar ein haus weiter, sprich nebenan. Ich denke das wird wohl so lange weiter gehen bis die uns rausgeeckelt haben.
Noch schlimmer, vor kurzem haben die nachts gebadet
und du meinst, dass das verboten wäre?
kinderlärm hast du auch immer hinzunehmen
Rechtsberatung darf dir hier niemand geben. Ich würd erstmal mit den Leuten unter dir reden :o)
Kinderlärm musst du hinnehmen. Und nächtliches Baden kannst du nicht verbieten.
Was die lauten Gespräche draussen angeht...das regelt sich von selber, der Winter naht.
Ansonsten einfach mal etwas weniger empfindlich sein.
falsch pommbaerbaer...
das verbot ist unwirksam .... jeder darf baden und duschen wann er will.. urteil hab ich oben gepostet... solche Klauseln sind unwirksam :D
Waschmaschine das gleiche ... urteil such ich dir auch gern raus
ich hab sogar schon MVs gesehen, wo sie dir das ka.cken nach 22 Uhr verbieten wollten....
ja ist unwirksam
Nun, du kannst zumindest einen Anwalt mal fragen, wie das mit der Mietminderung aussieht. Dann stehst du auf der sicheren Seite. Solltest du dann den Vermieter darüber informieren, denke ich, liegt es ganz in seinem Interesse zu handeln. Mehr kann ich dir leider auch nicht sagen =)
falsch: Baden zwischen 22 und 6 Uhr ist eben wegen der Lärmbelästigung fast in jedem Mietvertrag verboten.
Niemand ist darauf angewiesen nachts zu baden.