Lackschaden verursacht bei fremdem Auto durch fremdes Auto
Hallo, ich habe an einem fremden Auto durch ein fremdes Auto einen Lackschaden verursacht. Ich bin bei einem Bekannten mitgefahren, als ich ihn ein paar Tage später wieder traf, gab er mir seinen Autoschlüssel, damit ich meinen Hausschlüssel aus der Mittelkonsole holen konnte, den ich dort vergessen hatte. Dummerweise habe ich dabei beim Öffnen der Autotüre durch mein Suchen mit meinem Hinterteil wohl die Autotüre weiter aufgeschubst und kam dabei an die Autotüre des nebenstehenden Fahrzeuges. Die Fahrerin erwischte mich quasi inflagranti, ich war geständig und sie schrieb sich alle Daten auf. Da es sich aus meiner Wahrnehmung nur um eine milimetergroße Lackspur handelte, hoffte ich noch. Der Arbeitgeber der Fahrerin (auch noch eine christliche Institution!!!) will aber die Autotür neu lackiert haben und hat auch schon ein Gutachten erstellen lassen (Kosten! insgesamt ca. 900 EUR nach Schätzung mit Gutachter). Ich Pechvogel habe eine private Haftpflicht, die ich noch nie genutzt habe aber ich habe mich schon abgefunden damit, das diese wegen der "kleinen Benzinklausel" wohl nicht greift und ich bleibe wieder auf den Kosten hocken, da ich in dem Falle, das die Versicherung des Halters zuständig ist, auf jeden Fall die Kosten abzahlen werde, egal ob seine Versicherung nun steigt oder ob er es so abwickelt. Ich scheine mich wieder mal in einer Grauzone zu befinden. Ich habe aber gelesen, das es auch Fälle gibt, wo die private Haftpflicht des Verursachers den Schaden übernommen hat. Wir werden es sowieso sehen aber mich interessieren vorab Eure Meinungen, die wohl ziemlich auseinandergehen.
3 Antworten
Guten Tag Inchen62,
die Sache ist eindeutig. So wie du den Schadensablauf beschreibst, wird die KFZ- Haftpflichtversicherung regulieren. Die Privathaftpflichtversicherung wird wie bereits von dir erwähnt, den Schaden aufgrund der „ Benzinklausel“ ablehnen müssen.
Zum Gutachten:
Jeder Geschädigte hat das Recht sich ein Gutachten erstellen zu lassen. Es sollte jedoch jedem klar sein, evtl. auf den Kosten des Gutachtens sitzen zu bleiben. Es gehört zu den Pflichten eines jeden Geschädigten, den Schaden so gering wie nur möglich zu halten. Ein „unnötiges“ Gutachten wäre ein klarer Verstoß. Als Geschädigter sollte man stet die „Bagatellgrenze“ im Auge behalten. Das Problem an der Bagatellgrenze ist, dass es keinen festen Wert gibt. Gerichte haben an dieser Stelle sehr unterschiedlich entscheiden, jedoch darf man sich an 500,00€ - 750,00€ Schadenhöhe orientieren.
alles Gute :)
Na ja, ich weiß es und dies schon seit Jahren; aber viele Unwissende eben nicht und dann wird hier dumm tüch behauptet. Ich bin immer wieder fassunglos über das geballte Fachwissen einiger hier.
Es ist aber auch ein verzwicktes Thema ;-)
Danke :-)
Also, jeder Anspruchsteller hat die Kosten gering zu halten und für so eine Lapalie ist kein Gutachten erforderlich. Diese Kosten müssen also nicht übernommen werden. Ausbessern einer Tür kostet rd. 300 EUR, Transport zum Lackierer rd. 100 EUR und Nutzungsausfall für einen Tag rd. 50 EUR und dies dann ohne die PH, denn diese greift nicht bei Kfz-Schäden dieser Art.
Das ist kompletter Blödsinn.
Du kannst den Schaden tatsächlich versuchen bei deiner Privathaftpflicht zu melden. Es ist zwar im Grunde ein Schaden beim Be- und Entladen, aber dennoch kann es ein, dass die Haftpflicht sagt, okay, das zählen wir jetzt mal nicht zum Betrieb des Fahrzeugs.
Das wäre jetzt mal der beste Fall.
Lehnt die Haftpflicht ab, dann wird es wohl über die Kfz-Haftpflicht des Wagens laufen. Die Frage ist aber, ob es sich lohnt, das auch zu machen. Hier muss man nachrechnen lassen, ob es nicht insgesamt billiger kommt, den Schaden aus der eigenen Tasche zu zahlen.
Du bist dann zivilrechtlich gesehen schadensersatzpflichtig gegenüber dem Versicherungsnehmer der Kfz-Haftpflicht. Du musst also den finanziellen Schaden zurückzahlen. Wie ihr das regelt, ist eure Sache, verpflichtet bist du aber dazu, wenns drauf ankommt.
Wenn du der Meinung bist, dass es nur ein kleiner Kratzer ist und das Gutachten zu teuer, dann teile das auch der Versicherung mit. Möglicherweise schauen die sich die Geschichte etwas genauer an. Viel Hoffnung würd ich da aber nicht drauf geben, da es für die Versicherung oftmal teurer kommt, einen Schaden genau zu überprüfen, als einfach die Forderung zu zahlen.
Tatsache ist eben, der geschädigte hat ein Recht darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Schaden nicht geschehen.
Selten so gelacht und diese Antwort gehört komplett in die Tonne, oder? Was bitte hat denn der VN bzw. seine Versicherung mit diesem Schaden am Hut? Werfe bitte einen klitze kleinen Blick in die Literatur oder bleibe einfach hier weg und gut ist. Der Eigentümer darf verlangen, aber doch nicht seine Versicherung.
??? Aber qugart sagt dazu: "kompletter Blödsinn" und hat vielleicht mit einer Schadensabwicklung (noch) nichts am Hut. Natürlich wird ein Gutachten bei Lapalien nicht fällig, so jedenfalls der BGH.