Kurzfrstig Wohnung gefunden! Mitbewohner wird sicher suepr sauer. Wie geh ich damit um?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich versteh ehrlich gesagt, Deine mitfühlende Sorge nicht. Dein Vermieter bekommt doch weiterhin die Miete von Dir oder hast Du vielleicht vor, Deinen mietvertraglichen Pflichten ab Juli nicht mehr nachzukommen. Das wäre dann echt übel.

Übrigens: Kaution abwohnen ist auch nicht erlaubt. Wenn er deswegen sauer würde, könnte ich das sehr gut verstehen.

Natürlich hast Du einen Mietvertrag. Jetzt ist allenfalls die Frage, ob Dir das Zimmer möbliert oder unmöbliert zur Verfügung gestellt wurde. Wenn es möbliert war, könntest Du bis 15.7. zu Ende Juli kündigen. Für Juni ist die Möglichkeit schon durch.

Wenn das Zimmer unmöbliert war, müßtest Du bis spätestens 5. Juli kündigen, um nach drei Monaten endgültig raus zu sein. Selbst wenn Du schon im Juli ausziehst, müßtest Du demnach die Miete bis Ende September bezahlen. Dein Vermieter könnte sich also gemütlich zurück lehnen und müßte sich noch nicht einmal um einen Nachmieter kümmern.

Einen Mietvertrag schließt man mündlich, indem man sich auf die Überlassung des Wohnraums zu einem bestimmten Zeitpunkt einigt (Schlüsselübergabe) und die Miete bezahlt, was Du hoffentlich bisher getan hast. Ein zusätzlicher schriftlicher Mietvertrag ändert allenfalls die Konditionen und könnte als Nachweis dienen, wenn jemand so etwas von Dir braucht.

In jedem Fall aber gilt, egal ober mündlich oder schriftlich:

Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Daraus ergibt sich dann auch, wie Du am besten mit der Situation umgehst. Du schreibst eine Kündigung zum 30.09. und übergibst diese so bald wie möglich (nicht erst am 5.7.). Bevor Du sie ihm endgültig in die Hand drückst, sprichst Du mit ihm, erklärst ihm Deine Situation und bittest darum, dass er mit Dir einen Aufhebungsvertrag schließt. Z. B., dass Du ihm noch die Julimiete anbietest und ihm hilfst, bei der Suche nach einem/r Nachmieter/in.

Wenn er sich freundlicherweise darauf einläßt, wäre das ein Riesengewinn für Dich und würde Deine Sorgen lindern. Läßt er sich nicht darauf ein, übergibst Du ihm die Kündigung, sodass auch wirklich klar ist, dass der Mietvertrag am 30.09. endet. Macht Sinn, auch wenn das Ende sowieso für Oktober vereinbart war, denn wer weiß ob er sich noch daran erinnern würde, bzw. seine Freundin bis dahin noch hat.

bwhoch2  06.07.2016, 11:56

Danke für die Auszeichnung.

Am besten ist immer durch Reden das Verständnis des anderen herbeizuführen.

Wie ist denn Euer Vertrag miteinander? Hast Du das Zimmer bis spätestens Oktober gemietet, oder genau bis Oktober? Im letzeren Fall wärst Du ihm natürlich zur Miete verpflichtet, auch wenn Du nicht mehr da wohnt, im ersten Fall nicht.

Aber besser ist es natürlich, wenn man im Einvernehmen auseinandergeht und sich nicht auf den (schriftlichen oder mündlichen) Vertrag berufen muss.

Biete doch an, ihm bei der Suche nach einem neuen WG-Genossen zu helfen. Momentan ist es sehr leicht, Leute zu finden -  auch für ein paar Wochen oder Monate. Ein Kollege, der kurzfristig für ein paar Monate ins Ausland abkommandiert wurde, hat die Erfahrung gerade gemacht.

Deine Fragestellung ist sehr ungenau und lässt mehrere Beantwortungen zu:

Szenario A: Ihr habt einen zeitlich befristeten Mietvertrag bis 31. Oktober geschlossen.

Dann brauchst Du gar nicht kündigen. Selbstverständlich steht es Dir frei, jederzeit auszuziehen, solange Du der Verpflichtung nachkommst, bis 31. Oktober die Miete zu zahlen

Szenario B: ihr habt einen unbefristeten Mietvertrag geschlossen

Dann musst Du in jedem Fall schriftlich kündigen. Nach derzeitigem Stand wäre dies der 30. September. Auch hier sei es Dir unbenommen, jederzeit auszuziehen, sofern Du bis zum Ende der Kündigungsfrist der Verpflichtung nachkommst, bis Ende September die Miete zu zahlen.

Generell: eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein "Abwohnen" der Kaution ist nicht zulässig - es sei denn, Ihr vereinbart etwas Anderes.

Nach Deiner Schilderung kann man den Eindruck gewinnen, dass das Mietverhältnis befristet bis Oktober abgeschlossen ist, wobei grundsätzlich auch mündliche Verträge Bestand haben.

Sollte diese Interpretation zutreffen, kannst Du Dich - juristisch gesehen - nicht so ohne weiteres aus dieser Vereinbarung lösen, im Ernstfall könnte Dein "Vermieter" die restliche Miete einfordern.

Deshalb würde ich an Deiner Stelle jetzt einfach wirklich mit offenen Karten spielen und freundlich um Verständnis bitten.

Zum Glück für Euch ist ja aber auch die Wohnungssituation in Hamburg so angespannt, dass ein Nachmieter schnell zu finden sein sollte.

nadjamrauss 
Fragesteller
 27.06.2016, 15:25

Das Problem ist nur das mein Mitbewohner, soweit ich weiß, keinen weiteen Zwischenmieter bis Oktober möchte. Jetzt bin ich eben einfach überfordert wie ich damit umgehe, mein Mitbewohner genervt und stellt sich quer.

Pudelwohl3  27.06.2016, 15:30
@nadjamrauss

Also habt ihr ein Mietverhältnis bis Oktober abgesprochen, ja?

Dann hättest Du - wie oben dargestellt - juristisch gesehen erstmal schlechte Karten und müsstest wohl auch weiter zahlen.

Deshalb wäre eine irgendwie einvernehmliche Lösung für Dich unbedingt vorteilhaft.