Kurz angehalten und Rentner schreibt Kennzeichen auf, darf er das?

8 Antworten

Zunächst sollte deinem Vater das Konzept des Absolutern Halteverbots nocheinmal näher gebracht werden.

Ansonsten kann sich jeder notieren, was er will, bei der Veröffentlichung dieser Erhebung ist das anders, das verstößt gegen den Datenschutz.

Die Sanktion des Falschparkers bleibt aber nach dem OLG Frankfurt eine hoheitliche Aufgabe der Stadt oder Gemeinde.

BlackFalcon712 
Fragesteller
 09.06.2020, 15:56

Alles klar, danke für die Info. Er stand im Parkverbot (nicht absolutes Halteverbot, verkehrsregeln sollte ja auch jeder Autofahrer kennen) und hat meine Schwester zum Auto gebracht. Ich denke nicht, dass das ein verkehrsdelikt war. Ich wollte das Thema nur in die Runde bringen, ich denke mal dass es auch viele andere beschäftigt.

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Kopfleer  09.06.2020, 15:58
@BlackFalcon712

Du meinst eingeschränktes Halteverbot? Dann gibt es kein Vergehen, das sanktioniert werden könnte, solange ihr kürzer als 3 Minuten dort gestanden habt.

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Tja, die Stasi-Zeiten haben manche Menschen wohl besonders hart getroffen..

Ich kenne mich da jetzt nicht so super gut aus, aber da er kein Foto hat, hat er ja eigentlich auch keinen Beweis und könnte irgendein willkürliches Zeichen aufgeschrieben haben, ich würde mir da also keine Sorgen machen. Und ansonsten könnt ihr ja auch einfach sagen "Nö, stimmt gar nicht", dann steht Aussage gegen Aussage und es gibt keine Beweise. Ihr könnt nicht einfach für irgendwas belangt werden, was nicht bewiesen werden kann.

Ärgerlich. Aber erlaubt. Und auch oft von Erfolg gekrönt und warum?

Weil er eben KEIN Geld dafür bekommt. Er hat keinen Nutzen davon, hier etwas zu erfinden. Dein Vater - als Halter - hingegen schon.

Da bei Aussage:Aussage die Glaubwürdigkeit eine wichtige Rolle spielt, dürfte der Vorteil beim Petzen-Rentner liegen.

Leider zählt die "Gebrechlichkeit" auch nicht.

Wenn es der Polizei nicht ganz allgemein einfach zu blöd ist, könnte eine Verwarnung mit entsprechendem Verwarngeld kommen.

Gruß S.

Aufschreiben darf er es schon, es wird haltkeine Konsequenzen für euch geben.

Parkverbot ist nicht gleich Halteverbot.

OdyFour  09.06.2020, 15:43

(Oder?)

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BlackFalcon712 
Fragesteller
 09.06.2020, 15:53

Das stimmt. Abgesehen davon kann meine Schwester nicht gut laufen, ich denke das reicht als Grund mal kurz an der Seite gehalten zu haben. Es ist ja auch kein absolutes halte- sondern ein parkverbot. Ich wollte die Story einfach Mal in die Runde bringen, vielleicht gibt es ja auch noch andere mit dem gleichen Problem.

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OdyFour  09.06.2020, 15:55
@BlackFalcon712

Na also. Ich war mir nur kurz unsicher, hab noch keinen Führerschein der mir auf Straßen aus Asphalt was bringt. Und auf dem Wassr gibt es leicht andere Zeichen und Regeln.

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